Rechtsprechung
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- bundesanzeiger-verlag.de
Pflicht des Betreuers im Aufgabenkreis Vermögensverwaltung zur Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegenüber Dritten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflicht des Betreuers zur Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 104 Nr. 2 § 105 Abs. 1 § 1896
Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich Vermögensverschiebungen vor Betreuerbestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch um Altansprüche kümmern!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten eines Betreuers im Aufgabenkreis der Vermögenssorge; Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen eines Betreuten gegen Dritte aus der Zeit vor der Betreuung; Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Entlassung des Betreuers; Grundlagen einer korrekten und ...
Verfahrensgang
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 11.03.2004 - XVII 401/99
- LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2004 - 13 T 3465/04
- OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 62 (Ls.)
- Rpfleger 2006, 14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.11.2004 - XII ZR 332/01
Umfang der Pflichten eines Vermögenspflegers hinsichtlich von Gewinnanteilen aus …
Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
Eine korrekte und gewissenhafte Amtsführung verlangt deshalb die konsequente Verfolgung der Interessen des Betreuten (vgl. BGH vom 3.11.2004 - XII ZR 332/01 für einen Vermögenspfleger). - BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor …
Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
Zum Aufgabenkreis gehört demnach auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die dem Betreuten gegen Dritte zustehen, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (BayObLG vom 24.2.2005 - 3Z BR 262/04). - LG Berlin, 10.05.2001 - 31 O 658/99
Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
a) Der Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst die Vertretung in allen vermögensrechtlichen Fragen, also auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die dem Betreuten zustehen, wie Schmerzensgeld, Ansprüche nach dem Urheberrecht und Unterhaltsansprüche (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 BGB Rn. 47) oder Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente (LG Berlin vom 10.5.2001 = FamRZ 2002, 345). - BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch …
Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
Die Verweisung in § 69i Abs. 8 FGG auf § 1908c BGB zeigt, dass sich das Rechtsmittel gegen die Entlassung und nicht gegen deren Ablehnung richten muss (vgl. BayObLG vom 30.12.2003 - FamRZ 2004, 979 [Ls.].
- OLG Celle, 08.04.2008 - 14 W 16/08 Der Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst die Vertretung in allen vermögensrechtlichen Fragen, also auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die dem Betreuten zustehen, wie Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (vgl. OLG München, Beschl.v. 4. August 2005, Rpfleger 2006, 14, [OLG München 04.08.2005 - 33 Wx 29/05] juris-Rdnr. 13 m.w.N.).