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   OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10   

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https://dejure.org/2010,32376
OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,32376)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2010 - 33 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,32376)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 33 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,32376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vereinsbeistandschaft: Vergütungspflicht des bayerischen Justizfiskus nach Übertragung der Aufgabe durch das Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Auszug aus OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10
    Anderes ließe sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (1 BvR 122/94) oder des Bundesgerichtshofs vom 14.3.2007 (XII ZB 148/03) herleiten.

    Lediglich in den Fällen, in denen Vereine durch das Gericht als Pfleger oder Vormund herangezogen werden, ist das Fehlen einer Vergütungsregelung aus Verfassungsgründen (Art. 12 GG) im Wege der analogen Anwendung der für Verfahrenspfleger geltenden Vergütungsregelung (vgl. § 67a Abs. 4 FGG; neu § 277 Abs. 4 FamFG) zu beheben (BVerfG FamRZ 2000, 414; BGH FamRZ 2007, 900).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10
    Anderes ließe sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (1 BvR 122/94) oder des Bundesgerichtshofs vom 14.3.2007 (XII ZB 148/03) herleiten.

    Lediglich in den Fällen, in denen Vereine durch das Gericht als Pfleger oder Vormund herangezogen werden, ist das Fehlen einer Vergütungsregelung aus Verfassungsgründen (Art. 12 GG) im Wege der analogen Anwendung der für Verfahrenspfleger geltenden Vergütungsregelung (vgl. § 67a Abs. 4 FGG; neu § 277 Abs. 4 FamFG) zu beheben (BVerfG FamRZ 2000, 414; BGH FamRZ 2007, 900).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 16.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Beratung und Unterstützung der

    Auszug aus OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10
    Derartige Kosten wären beispielsweise auch gemäß § 89f Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erstattungsfähig, wenn es sich um ein Entgelt handelt, das einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe von einem Träger der freien Jugendhilfe für die diesem im Einklang mit dem Gesetz übertragene Durchführung einer Aufgabe in Rechnung gestellt wird (vgl. BVerwG Urteil vom 22.10.2009 - 5 C 16/08 = NVwZ-RR 2010, 148 = FamRZ 2010, 210).
  • OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13

    Pflicht des als Beistand bestellten Jugendamts zur Rechnungslegung

    Ob sich damit auch eine entsprechende Auskunftspflicht des Beistandes aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Auftragsrechts nach § 667 BGB ergibt (vgl. verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; bejahend: Rauscher, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2006, § 1715 Rn. 18) oder eine solche deswegen ausscheidet, weil es sich bei der Beistandschaft um eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII handelt (vgl. OLG München: Beschluss vom 22.06.2010 - 33 Wx 33/10), kann dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16

    Vergütungsfähige Tätigkeit innerhalb Pflegschaft

    Nach LG Berlin (FamRZ 2011, 230f.), dessen Auffassung der Senat teilt, sind ".
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