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   OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08   

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https://dejure.org/2008,19306
OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08 (https://dejure.org/2008,19306)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2008 - 33 Wx 84/08 (https://dejure.org/2008,19306)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2008 - 33 Wx 84/08 (https://dejure.org/2008,19306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen Betreuers bei der Anhörung des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwesenheit des entlassenen Betreuers bei Anhörung des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1908 b Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 68 a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908 b Abs. 1 Satz 1; FGG § 68 a Abs. 4
    Entlassung des Betreuers wegen tiefgreifender Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - persönliche Anhörung des Betroffenen ohne Beteiligung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Betreuten wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis - muss ehemaliger Betreuer geladen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Ladung des ehemaligen Betreuers durch eine Beschwerde des Betreuers gegen seine Entlassung wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis zum Betroffenen bei dessen persönlicher Anhörung; Mangel der Gewährleistung der Eignung des Betreuers durch die Störung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 642
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04

    Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei

    Auszug aus OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
    Die Eignung eines Betreuers kann auch dann nicht mehr gewährleistet sein, wenn -selbst ohne eigenen Pflichtverstoß - das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer gestört ist und der Betroffene aus diesem Grund eigenständig und ernsthaft einen anderen Betreuer wünscht (BayObLG BtPrax 2005, 31).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
    Diese Wertung samt der hierauf beruhenden Entscheidung kann der Senat nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahingehend, ob das Landgericht von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04

    Wechsel und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
    Die Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB setzt damit voraus, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG aaO. und BtPrax 2004, 240 sowie Beschluss vom 22.9.2004 - 3Z BR 150/04, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
    Die Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB setzt damit voraus, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG aaO. und BtPrax 2004, 240 sowie Beschluss vom 22.9.2004 - 3Z BR 150/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98

    Ablösung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
    Hierfür sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169), da regelmäßig der vom Betroffenen akzeptierte und gewünschte Betreuer das für die Führung der Betreuung erforderliche Vertrauensverhältnis leichter aufbauen und bewahren kann.
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
    Wesentlich ist, dass durch den neuen Betreuer das Wohl des Betroffenen erheblich besser gewahrt ist (BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458).
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 16 Wx 84/09

    Anforderungen an die Feststellung der medizinischen Voraussetzungen der Betreuung

    Die Entlassung eines Betreuers nach § 1908 b Abs. 1 BGB setzt damit voraus, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (OLG München FamRZ 2009, 642).
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