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   LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11   

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https://dejure.org/2012,39354
LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11 (https://dejure.org/2012,39354)
LG Köln, Entscheidung vom 18.12.2012 - 33 O 803/11 (https://dejure.org/2012,39354)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 33 O 803/11 (https://dejure.org/2012,39354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung bei Verletzung der deutschen Wortmarke "GOLDBÄREN" durch Anbieten eines schokoladenhaltigen Bären mit goldener Verpackung und roter Schleife um den Hals (hier: "A Teddy")

  • kanzlei.biz

    Lindt verliert gegen Haribo

  • aufrecht.de

    Schokobär verstößt gegen Markenschutz von Haribos Goldbär

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; MarkenG § 14 Abs. 5
    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung bei Verletzung der deutschen Wortmarke "GOLDBÄREN" durch Anbieten eines schokoladenhaltigen Bären mit goldener Verpackung und roter Schleife um den Hals (hier: "A Teddy")

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOLDBÄREN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    In Goldfolie verpackter Schokoladenbär von Lindt & Sprüngli verletzt Wortmarke (!) "Goldbär” von HARIBO

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    "Lindt-Teddy" auf Antrag von HARIBO verboten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung: HARIBO obsiegt im Streit um den Goldbären

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwischen der Goldbären-Marke von Haribo und dem Lindt-Teddy in goldener Folie besteht Verwechslungsgefahr - Wortmarke ./. Produktgestaltung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Verbot von "Lindt-Teddy" auf Antrag von HARIBO

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil in Sachen Haribo-Goldbären vs. Lindt-Teddy

  • lto.de (Kurzinformation)

    Süßigkeiten - Haribo-Goldbär besiegt Lindt-Teddy

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Markenähnlichkeit zwischen Wortmarke und dreidimensionalem Zeichen möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haribo verbietet Schokoladen-Teddy von Lindt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Bär vs. Teddy: Lindt-Teddy verletzt Markenrechte des Haribo-Goldbären

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Kampf der Bären

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    In Goldfolie verpackter Schokobär verletzt das Markenrecht von Haribo

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lindt-Teddy wegen Markenverletzung verboten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Prozessauftakt im Bärenstreit: Haribo gegen Lindt & Sprüngli

  • juve.de (Kurzinformation)

    Entscheidung im Bärenstreit: Haribo siegt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In Goldfolie eingepackter "Lindt Teddy" verstößt gegen deutsche Wortmarke "Goldbären" - Landgericht Köln verbietet "Lindt-Teddy" auf Antrag von HARIBO

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 24/96

    Schlüssel

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Dass auch zwischen verschiedenen Markenkategorien eine Ähnlichkeit bestehen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder; BGH GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel; Fezer , Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 519 m.w.N.; Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 973; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Auflage 2012, § 9 Rn. 271).

    Hinsichtlich der Kollision zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke hat der BGH jedoch wiederholt entschieden, dass eine eine Markenverletzung begründende Ähnlichkeit dann gegeben sei, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv vorliege, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist (BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder ).

  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Dass auch zwischen verschiedenen Markenkategorien eine Ähnlichkeit bestehen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder; BGH GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel; Fezer , Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 519 m.w.N.; Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 973; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Auflage 2012, § 9 Rn. 271).

    Hinsichtlich der Kollision zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke hat der BGH jedoch wiederholt entschieden, dass eine eine Markenverletzung begründende Ähnlichkeit dann gegeben sei, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv vorliege, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist (BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder ).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Dass auch zwischen verschiedenen Markenkategorien eine Ähnlichkeit bestehen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder; BGH GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel; Fezer , Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 519 m.w.N.; Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 973; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Auflage 2012, § 9 Rn. 271).

    Hinsichtlich der Kollision zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke hat der BGH jedoch wiederholt entschieden, dass eine eine Markenverletzung begründende Ähnlichkeit dann gegeben sei, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv vorliege, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist (BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder ).

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Eine markenmäßige Verwendung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund der Verwendung der Bezeichnung oder Gestaltung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, diese diene (auch) als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung ; BGH GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir / AntiVirus; vgl. auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 129 ff.).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Eine markenmäßige Verwendung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund der Verwendung der Bezeichnung oder Gestaltung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, diese diene (auch) als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung ; BGH GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir / AntiVirus; vgl. auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 129 ff.).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Dabei ist ausreichend, dass ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Anteil des Verkehrs zu dieser Auffassung gelangen kann, wobei in aller Regel die oft nur gedankenlos flüchtige Wahrnehmung aus der Sicht des Durchschnittsbetrachters maßgeblich ist (vgl. nur BGH GRUR 2008, 793 - Rillenkoffer; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte ; Ingerl/Rohnke , aaO, § 14 Rn. 138 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Dabei ist ausreichend, dass ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Anteil des Verkehrs zu dieser Auffassung gelangen kann, wobei in aller Regel die oft nur gedankenlos flüchtige Wahrnehmung aus der Sicht des Durchschnittsbetrachters maßgeblich ist (vgl. nur BGH GRUR 2008, 793 - Rillenkoffer; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte ; Ingerl/Rohnke , aaO, § 14 Rn. 138 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11
    Denn es handelt sich um ein und denselben Streitgegenstand (vgl. BGH GRUR 2012, 621 - OSCAR ).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Köln, GRUR-RR 2013, 102 = WRP 2013, 247).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 803/11 - wie folgt abgeändert:.

    Während Überkreuzkollisionen zwischen Wort- und Bildzeichen bereits Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen waren (vgl. BGH, GRUR 1971, 251 ff - Oldtimer; BGH, GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel; BGH, GRUR 2004, 779 [781] - Zwilling/Zweibrüder; BGH, GRUR 2006, 60 [61] - coccodrillo; vgl. auch Senat, Urteil v. 12.05.2000 - 6 U 25/99 - BeckRS 2000, 30111420 - Panda), war die rechtliche Beurteilung einer Überkreuzkollision zwischen einer Wortmarke einerseits und einer dreidimensionalen Gestaltung andererseits bisher nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder des Europäischen Gerichtshofs (vgl. G, a.a.O., S. 62 des GA; Lerach, GRUR-Prax 2013, 14; Haag/Deckers, WRP 2013, 455 Rn. 17).

  • BPatG, 01.12.2022 - 25 W (pat) 4/21
    a) Mit der Markenstelle und der von der Widersprechenden zitierten Rechtsprechung (u. a. BGH GRUR 2015, 1214 - Goldbären; OLG Köln GRUR-RR 2013, 102 - Goldbär, Goldbären; OLG Köln BeckRs 2014, 7734 - Lindt-Teddy) geht der Senat von weit überdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken für Fruchtgummi aus.
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