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   LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10   

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LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10 (https://dejure.org/2011,31363)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2011 - 330 O 219/10 (https://dejure.org/2011,31363)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 330 O 219/10 (https://dejure.org/2011,31363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung wegen unterlassener Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage infolge einer nicht anlegergerechten und bzw. oder objektgerechten Empfehlung der Kapitalanlage; Möglichkeiten der Schadensberechnung im Falle eines Beratungsverschuldens durch die Bank

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252
    Haftung wegen unterlassener Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage infolge einer nicht anlegergerechten und bzw. oder objektgerechten Empfehlung der Kapitalanlage; Möglichkeiten der Schadensberechnung im Falle eines Beratungsverschuldens durch die Bank

  • rechtsportal.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Hamburg, 22.04.2010 - 328 O 302/09
    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Diese setzt nicht erst dann ein, wenn konkrete Hinweise auf eine Insolvenzgefahr des Emittenten vorliegen (so LG Hamburg, Urteil v. 22.4.2010, Geschäfts-Nr. 328 0 302/09).

    Wie auch immer man nach der Lektüre der kritischen und auch der etwas positiveren Pressemeinungen das mit dem Erwerb des Zertifikats verbundene Risiko aufgrund eigener Beurteilung im Ergebnis einschätzen mochte, es handelte sich um warnende Hinweise, die in einer Situation wie der vorliegenden dem Anleger nicht vorenthalten werden durften (vgl. LG Hamburg, Urteil v 22.4.2010, Geschäfts-Nr.: 328 0 302/09).

  • LG Hamburg, 18.03.2009 - 301 O 26/08

    Bankenhaftung aus Anlageberatung bei finanzierten Kapitalanlagen:

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Der Anspruchsteller hat aber zumindest die Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Einzelfalls die Wahrscheinlichkeit eines Gewinneintrittes ergibt (LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2009, Az. 301 0 26/08 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Er kann stattdessen aber auch so gestellt werden, wie er ohne den Erwerb der Anlage gestanden hätte, weil er diese bei ordnungsgemäßer Beratung nicht getätigt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, WM 2004, 422, 424; BGH, WM 2009, 540, 541).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Allerdings führt eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage nur dann zur Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 618 ); BGH NJW 2008, 3700, 3701 Rz. 12, 14 m.w.N. zur Beratung durch eine Bank).".
  • BGH, 12.01.2009 - II ZR 27/08

    Zur abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Allerdings führt eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage nur dann zur Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 618 ); BGH NJW 2008, 3700, 3701 Rz. 12, 14 m.w.N. zur Beratung durch eine Bank).".
  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Er kann stattdessen aber auch so gestellt werden, wie er ohne den Erwerb der Anlage gestanden hätte, weil er diese bei ordnungsgemäßer Beratung nicht getätigt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, WM 2004, 422, 424; BGH, WM 2009, 540, 541).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Über zeitnahe und gehäufte negative Berichte in der Börsenzeitung, der Financial Times Deutschland, dem Handelsblatt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung muss der Anleger demgemäß unterrichtet werden (BGH NJW-RR 2009, 687, 688; BGH WM 2009, 2711).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters (so BGH, Urteil v. 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07).
  • LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09

    Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Jedenfalls aber ist es, dies ergibt sich aus der vom XI. Zivilsenat gewählten Formulierung, Sache des Anlageberaters, beim Feststehen einer Beratungspflichtverletzung konkrete Umstände vorzutragen und zu beweisen, die es überwiegend wahrscheinlich sein lassen, dass der Kunde die Anlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung getätigt hätte (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, Az. 310 0 4/09).
  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 313 O 95/09

    Pflichten der Bank bei der Kapitalanlageberatung; Vermutung der Ursächlichkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
    Die Herabstufung des Ratings stellt, auch wenn sie nur geringfügig ist, deshalb einen entscheidungserheblichen Umstand dar, weil in ihr zum Ausdruck kommt, dass das Vertrauen des Marktes in die Bonität der Emittentin in jüngster Zeit abgenommen hat (so LG Hamburg, Urteil v. 17.3.2010, Geschäfts-Nr. 313 0 95/09).
  • LG Stuttgart, 17.07.2009 - 8 O 129/09
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