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LG Hamburg, 27.08.2015 - 330 O 63/15 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.08.2015 - 330 O 63/15
- OLG Hamburg - 13 U 108/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 03.07.2015 - 13 U 26/15
Verbraucherkreditvertrag: Sprachliche oder redaktionelle Änderungen der …
Auszug aus LG Hamburg, 27.08.2015 - 330 O 63/15
Die Beklagte meint unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg vom 3. Juli 2015, Az. 13 U 26/15, der Widerruf sei verspätet und daher unwirksam, da die Beklagte sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen könne.Wie das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 3. Juli 2015 (Az. 13 U 26/15, Anlage B 23) für eine identische Widerrufsbelehrung entschieden hat, kann die Beklagte sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB Infoverordnung berufen, da sie das Muster der Widerrufsbelehrung im Sinne der Norm verwendet hat.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2015, Az. 13 U 26/15, unter Verweis auf die Argumentation des Oberlandesgerichts Schleswig vom 26. Februar 2015, Az. 5 U 174/15, und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 2015, Az. 22 U 17/15, ausgeführt, dass die hier vorgenommenen Änderungen zu keinerlei inhaltlichen Veränderung und insbesondere nicht zu einer Überfrachtung oder Irreführung der Widerrufsbelehrung geführt haben, die geeignet wäre, die Verbraucher zu irritieren oder zu verwirren mit der Folge, dass sie aus diesem Grund über ihre Rechte im Unklaren blieben.
- OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem …
Auszug aus LG Hamburg, 27.08.2015 - 330 O 63/15
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2015, Az. 13 U 26/15, unter Verweis auf die Argumentation des Oberlandesgerichts Schleswig vom 26. Februar 2015, Az. 5 U 174/15, und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 2015, Az. 22 U 17/15, ausgeführt, dass die hier vorgenommenen Änderungen zu keinerlei inhaltlichen Veränderung und insbesondere nicht zu einer Überfrachtung oder Irreführung der Widerrufsbelehrung geführt haben, die geeignet wäre, die Verbraucher zu irritieren oder zu verwirren mit der Folge, dass sie aus diesem Grund über ihre Rechte im Unklaren blieben.
- LG Hamburg, 30.12.2015 - 318 O 261/15
Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der …
Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 03.07.2015 - 13 U 26/15 (Anl. B 4) an, dass die in der Widerrufsbelehrung auftauchenden Abweichungen vom Mustertext insoweit unschädlich sind, da sie nicht Ausfluss einer inhaltlichen Bearbeitung der Belehrung sind, sondern sich nur als redaktionelle Änderungen darstellen, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden in irgendeiner Form unübersichtlich oder missverständlich zu machen (so auch OLG Schleswig, Urteile vom 26.02.2015 - 5 U 175/14, Anl. B 5; vom 25.06.2015 - 5 U 9/15, Anl. B 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015 - I-22 U 17/15, Anl. B 11; LG Hamburg, Urteil vom 27.08.2015 - 330 O 63/15, Anlagenkonvolut B 8).