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   AG München, 30.03.1999 - 332 C 36588/98   

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AG München, 30.03.1999 - 332 C 36588/98 (https://dejure.org/1999,16903)
AG München, Entscheidung vom 30.03.1999 - 332 C 36588/98 (https://dejure.org/1999,16903)
AG München, Entscheidung vom 30. März 1999 - 332 C 36588/98 (https://dejure.org/1999,16903)
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Wird zitiert von ...

  • LG Bückeburg, 08.09.2011 - 4 Ns 23/11

    Überholvorgang mit Beschleunigung des Überholten Fahrzeugs -

    Da es sich bei einem Verkehrsunfall aber um ein sogenanntes Turbolenzgeschehen handelt (vgl. OLG Hamm vom 27.5.2009, 11 U 175/07 Tz. 23; LG Duisburg vom 30.8.2010, 35 Ks 132 Js 154/09, Tz. 39 und AG München vom 30.3.1999, 332 C 36588/98 - alle zitiert nach Juris), bei dem viele aufeinander bezogene Ereignisse in sehr schneller zeitlicher Abfolge geschehen, ist indes die Irrtumsanfälligkeit von diesbezüglichen Zeugenaussagen äußerst hoch, die bis zu einer vollkommenen Entwertung der jeweiligen Aussage führen kann (vgl. allgemein zur Irrtumsproblematik bei Verkehrsunfällen Wendler, ZfSch 2003, 529-536 (534/535)).
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