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AG Duisburg, 13.11.2013 - 332 Js 804/12 |
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Verfahrensgang
- AG Duisburg, 13.11.2013 - 332 Js 804/12
- LG Bochum, 13.01.2014 - 43 Js 601/06
- BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15
Zuständigkeit für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Befassung einer …
Zuständig für die Entscheidung über den Widerruf der mit Beschlüssen des Landgerichts Bochum vom 13. Januar 2014 (Az. II-1 KLs 43 Js 601/06-22/07) und des Amtsgerichts Duisburg vom 13. November 2013 (Az. 82 Ds 332 Js 804/12-232/12) bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Duisburg.Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 13. November 2013 die Vollstreckung einer mit Urteil vom 15. Januar 2013 (Az. 82 Ds 332 Js 804/12-232/12) gegen den Verurteilten verhängten Freiheitsstrafe ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.