Rechtsprechung
LG Hamburg, 14.02.2018 - 332 O 412/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Darlehensvertrag zum Zweck der Finanzierung von Ferienhäusern: Wirksamkeit des Widerrufs; Abgrenzung zwischen einer privaten und berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung
- online-und-recht.de
Beweislast für Verbrauchereigenschaft
Kurzfassungen/Presse (4)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Zum Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung von Ferienhäusern
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Widerruf von einem Darlehensvertrag zur Finanzierung von Ferienhäusern
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Widerruf von einem Darlehensvertrag zur Finanzierung von Ferienhäusern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Widerruf eines zur Finanzierung von Ferienhäusern geschlossenen Darlehensvertrags nicht immer möglich - Darlehensvertrages zum Zweck der Finanzierung von Ferienhäusern ist nicht per se Verbrauchergeschäft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78
Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne; …
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2018 - 332 O 412/16
Die steuerrechtliche Einschätzung ist demgegenüber für die zivilrechtliche nicht maßgeblich weil die mit dem Steuerrecht verfolgten Zwecke mit den vom Zivilrecht verfolgten nicht übereinzustimmen brauchen(BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 97/78 -, BGHZ 74, 273-278, Rn. 17), so dass von einer gewerblichen Nutzung nicht nur dann gesprochen werden kann, wenn tatsächlich eine hotelmäßige vorliegt. - BGH, 16.02.2017 - V ZR 165/16
Streitwert einer Klage auf Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2018 - 332 O 412/16
Es ist streitig, ob sich der Wert nach dem eingetragenen Nennwert, hier 110.000,00 EUR, bemisst (so BGH MDR 2017, 608 m.w.N.). - OLG Hamm, 10.07.2017 - 31 U 130/16
Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 BGB
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2018 - 332 O 412/16
Das Gericht folgt der Ansicht des OLG Hamm vom 10.7.2017, 31 U 130/16, dass bereits die Überschrift: Widerrufsbelehrung keine Willenserklärung dahingehend darstellt, dass ein an sich nicht bestehendes Widerrufsrecht eingeräumt werden solle, sondern nur dahin, dass über ein ggf. bereits aus anderen Gründen bestehendes Recht belehrt werden sollte. - BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2018 - 332 O 412/16
Auf die rechtsdogmatisch richtige Einordnung der GbR kann es deshalb für die Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes nicht ankommen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01 -, BGHZ 149, 80-89, Rn. 17).