Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 10.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.03.2010 - 9 U 186/09   

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https://dejure.org/2010,14893
OLG Hamburg, 02.03.2010 - 9 U 186/09 (https://dejure.org/2010,14893)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2010 - 9 U 186/09 (https://dejure.org/2010,14893)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2010 - 9 U 186/09 (https://dejure.org/2010,14893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers bei der Überprüfung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen

  • Justiz Hamburg

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers bei der Überprüfung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherers wegen Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 4
    Die Mitwirkungspflicht des VN gem. § 4 BB-BUZ gilt auch für die Prüfung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen. Mit Anmerkung: Dr. Jan-Hendrik Schulze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 4
    Leistungsfreiheit des Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherers wegen Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Berufsunfähigkeit und Depressionen - keine Leistung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeit und Depressionen - keine Leistung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht bei Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2010 - 9 U 186/09
    Der BGH hat in dem Urteil vom 28.10.2009 (IV ZR 140/08) ausdrücklich entschieden, dass die Versicherung in Fällen arglistiger Täuschung in Form des Verschweigens von Vorerkrankungen den Vertrag insgesamt anfechten kann, auch wenn sich die spätere Berufsunfähigkeit auf anderem Gebiet zeigt (im Fall des BGH waren physiotherapeutisch behandelte Rückenbeschwerden unterschlagen worden, Berufsunfähigkeit trat dann wegen einer psychischen Erkrankung ein).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Hierzu zählen entgegen der Auffassung der Revision auch solche Nachforschungen, die klären sollen, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG ordnungsgemäß erfüllt hat (OLG Hamburg VersR 2010, 749, 750; OLG Hamm VersR 2015, 1497, 1498; OLG Köln VersR 2015, 305; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 14 Rn. 16, 25; MünchKomm-VVG/Fausten, 2. Aufl. § 14 Rn. 22; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 14 Rn. 8; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 14 Rn. 6; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1460; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. P Rn. 84; Britz, VersR 2015, 410, 411; Fricke, VersR 2009, 297, 300; Höra, r+s 2008, 89, 93; Rixecker, ZfS 2007, 556; a.A. Egger, VersR 2015, 1209, 1211).
  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Im Übrigen sind sich Literatur und Rechtsprechung jedenfalls im Ausgangspunkt einig, dass dem Versicherer im Rahmen seiner Leistungsprüfung auch das Recht zusteht, Gesundheitsdaten zur Klärung und Feststellung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung seitens des Versicherungsnehmers zu erheben, auf die er ggf. ein Recht, sich vom Vertrag zu lösen und so den Versicherungsschutz rückwirkend zu beseitigen, stützen könnte (vgl. OLG Hamburg VersR 2010, 749 - 750, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; Höra in Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz, 9. Auflage, § 213 Rdnr. 36; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage § 213 Rdnr. 29 m.w.N.; Rixecker in Römer/Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 4. Auflage § 213 Rdnr. 18: "allgemein anerkannt"; Wolf in Looschelders/Pohlmann, VVG-Kommentar, 2. Auflage, § 213 Rdnr. 8 und Schneider in Looschelders/Pohlmann a.a.O., § 14 Rdnr. 13; Spuhl in Marlow/Spuhl, Das neue Versicherungsvertragsgesetz Rdnr. 1460 f).
  • LG Berlin, 12.06.2013 - 23 O 341/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung - vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und

    Erhebungen des Versicherers nach § 213 VVG dürfen sich im Rahmen der Leistungsprüfung bei privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen grundsätzlich auch auf den vorvertraglichen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erstrecken (OLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2010 - 9 U 186/09 - VersR 2010, 749 mit zust. Anm. Schulze, a.a.O., S. 750-751; Fricke, VersR 2009, 297, 300; Höra, r+s 2008, 89, 93; derselbe, in: Bruck/M. , VVG, Elfter Band, 9. Aufl. 2013, Rn. 36 zu § 213; Spuhl, in: Marlow/Spuhl, Das Neue VVG - kompakt, 4. Aufl. 2010, Rn. 1460; Voit, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Rn. 30 zu § 213 VVG; a.A. Egger, VersR 2012, 810 ff), denn auch die Prüfung des Bestehens eines Rücktritts- oder Anfechtungsrechts ist Teil der konkreten Leistungsprüfung.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 10.09.2009 - 332 O 418/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38906
LG Hamburg, 10.09.2009 - 332 O 418/08 (https://dejure.org/2009,38906)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2009 - 332 O 418/08 (https://dejure.org/2009,38906)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2009 - 332 O 418/08 (https://dejure.org/2009,38906)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 9 U 186/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. September 2009, Az. 332 O 418/08, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. September 2009, Az. 332 O 418/08, abzuändern und die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

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