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AG München, 11.12.2014 - 333 C 32338/13 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- AG Soest, 12.12.2019 - 14 C 2/19 Verbringungskosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, auch bei ïktiver Abrechnung; es findet kein Auseinanderfallen in "angefallene" und "nicht angefallene" Kosten statt (BGH, Urteil vom 19.02.2013, VI ZR 401/12; AG München, Urteil vom 11.12.2014, 333 C 32338/13) Dass in Soest und Umgebung zahlreiche r.