Rechtsprechung
LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 123 BGB, § 124 Abs 1 BGB, § 124 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 355 Abs 2 S 2 BGB
Franchisevertrag: Aufklärungspflicht des Franchisegebers über die Rentabilität des von ihm angebotenen Franchise-Systems; Darlegungslast des Franchisenehmers hinsichtlich eines Schadenersatzanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung)
Franchising: Zulässigkeit einer Klage trotz entgegenstehender Mediationsklausel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
Kündigung eines Franchisevertrags
Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18
Zwar würde die Verletzung einer Aufklärungspflicht die Klägerin zum Schadensersatz verpflichten, jedoch ist ein solcher Schadensersatz grundsätzlich nach der sogenannten Differenzhypothese zu berechnen, mithin nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Gesamt-Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.01.2012, 3 U 222/10, Rdnr. 51, zitiert nach Juris).Denn den zurück verlangten Aufwendungen bzw. zurückgewiesenen Zahlungsverpflichtungen aus dem Franchise-Vertrag stehen erwirtschaftete Umsätze und Gewinne gegenüber, die ebenfalls entfallen wären, wenn die Parteien den Franchise-Vertrag nicht abgeschlossen hätten (vergl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.01.2012, 3 U 222/10, Rdnr. 51; OLG Düsseldorf Kartellsenat…, Urteil vom 28.02.2007, VI - U (Kart) 27/06, Rdnr. 69, jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 62/13
Franchisevertrag, Aufklärungspflicht des FG, Rentabilität des angebotenen …
Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18
Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es tatsächlich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013, I - 22 U 62/13, Rdnr. 80, zitiert nach Juris).Eine Pflichtverletzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Daten inhaltlich falsch, nicht aktuell oder in der notwendigen Gesamtschau irreführend sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013, I - 22 U 62/13, Rdnr. 81, zitiert nach Juris).
- OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Mediationsklausel
Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18
Die Beklagte zeigte keinerlei Bereitschaft, an der Durchführung eines Mediationsverfahrens mitzuwirken (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.04.2015, 2 U 31/14, Rdnr. 30, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma - …
Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18
Denn den zurück verlangten Aufwendungen bzw. zurückgewiesenen Zahlungsverpflichtungen aus dem Franchise-Vertrag stehen erwirtschaftete Umsätze und Gewinne gegenüber, die ebenfalls entfallen wären, wenn die Parteien den Franchise-Vertrag nicht abgeschlossen hätten (vergl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.01.2012, 3 U 222/10, Rdnr. 51; OLG Düsseldorf Kartellsenat, Urteil vom 28.02.2007, VI - U (Kart) 27/06, Rdnr. 69, jeweils zitiert nach Juris).