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   LG Berlin, 18.09.2007 - 86 T 335/07, 86 T 336/07   

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https://dejure.org/2007,20433
LG Berlin, 18.09.2007 - 86 T 335/07, 86 T 336/07 (https://dejure.org/2007,20433)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.09.2007 - 86 T 335/07, 86 T 336/07 (https://dejure.org/2007,20433)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. September 2007 - 86 T 335/07, 86 T 336/07 (https://dejure.org/2007,20433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richtigstellung der tatsächlichen Angaben im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) hinsichtlich des Rechtsinhabers im Grundbuch; Rechtliche Identität der GbR und der nachfolgenden OHG; Richtigstellung ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtigstellung der tatsächlichen Angaben im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) hinsichtlich des Rechtsinhabers im Grundbuch; Rechtliche Identität der GbR und der nachfolgenden OHG; Richtigstellung ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Umwandlung der GbR zur OHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02

    Kosten bei identitätswahrendem Formwechsel - Umwandlung von GbR in KG bei

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2007 - 86 T 335/07
    4 a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer allerdings davon aus, dass im Falle der Umwandlung einer BGB-Gesellschaft in eine OHG keine Berichtigung iSd § 22 GBO  vorzunehmen ist, sondern lediglich die tatsächlichen Angaben hinsichtlich des Rechtsinhabers im Grundbuch richtig zu stellen sind (vgl. BayObLGZ 2002, 137 = NJW-RR 2002, 1363 = Rpfleger 2002, 536; KEHE/Dümig, aaO, § 22 Rn. 15; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 984a).

    Dies folgt daraus, dass im Falle eines derartigen Formwechsels kein Rechtsübergang stattfindet; die BGB-Gesellschaft und die nachfolgende OHG sind vielmehr rechtlich identisch (vgl. BayObLGZ 2002, 137 = NJW-RR 2002, 1363 = Rpfleger 2002, 536; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 105 Rn. 8; Koller/Roth/Morck, HGB, 5. Aufl., § 105 Rn. 10).

  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 194/93

    Grundbuchberichtigung nach dem Tod des eingetragenen Eigentümers

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2007 - 86 T 335/07
    Insoweit ist weder eine Rechtsbeeinträchtigung ersichtlich noch ist eine amtswegige Richtigstellung notwendig, denn dem Beschwerdeführer steht das Antragsverfahren offen (vgl. dazu OLG Hamm Rpfleger 1994, 248; Thüringer OLG FGPrax 1996, 170; Bauer/von Oefele/Budde, aaO, § 82 Rn. 17; Demharter, aaO, § 83 Rn. 25; jeweils zu § 82a Satz 1 GBO).
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