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   VG Berlin, 12.04.2005 - 34 A 98.04   

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https://dejure.org/2005,19189
VG Berlin, 12.04.2005 - 34 A 98.04 (https://dejure.org/2005,19189)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.04.2005 - 34 A 98.04 (https://dejure.org/2005,19189)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. April 2005 - 34 A 98.04 (https://dejure.org/2005,19189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Auslieferung des Verfolgten; Voraussetzungen für eine Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 12.03.2004 - 34 A 1.04
    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2005 - 34 A 98.04
    Insbesondere kann der Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von vornherein keine Rechtsverletzungen (mehr) geltend machen, deren Bewertung bereits zum Prüfungsprogramm des zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zuständigen Oberlandesgerichts gehört (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001 a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 12. März 2004 - VG 34 A 1.04 -, juris-Länderrechtsprechung).
  • OVG Berlin, 26.03.2001 - 2 S 2.01
    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2005 - 34 A 98.04
    Eine solche Zuweisung zu einem anderen Gericht folgt insbesondere nicht aus § 12 und § 13 Abs. 1 IRG , denn diese betreffen lediglich die Zulässigkeit der Auslieferung und damit die erste Stufe des zweistufigen Auslieferungsverfahrens, nicht aber die auf der zweiten Stufe des Verfahrens zu treffende Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26 März 2001 - 2 S 2.01 -, OVGE 23, 232 = DVBI. 2001.1004).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2005 - 34 A 98.04
    Andererseits sprach auch schon vor dieser Rechtsänderung vieles dafür, dass die Anfechtungsklage ohnehin nicht die zutreffende Klageart ist, wenn ein Betroffener gegen eine Auslieferungsbewilligung vorgehen will, mit deren Bekanntgabe das Ersuchen des anderen Staates auf Auslieferung angenommen und ein völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1979, BVerfGE 50, 244, 248) [BVerfG 14.02.1979 - 1 BvR 924/78].
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Im Hinblick auf die Bewilligung im klassischen Auslieferungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bislang offen gelassen, ob die Bewilligungsentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, ist aber von einer in jedem Fall nur eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ausgegangen (vgl. BVerfGE 63, 215 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 f.; aus der neueren Rechtsprechung der Fachgerichte vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001 - 2 S 2/01 -, OVGE 23, 232 = NVwZ 2002, S. 114 einerseits und Beschluss des VG Berlin vom 12. April 2005 - VG 34 A 98.04 - andererseits).
  • OVG Hamburg, 23.01.2009 - 5 Bs 240/08

    Rechtswegzuständigkeit für Verfahren bei Auslieferung in Staaten der EU;

    Der gegenteiligen Auffassung des OVG Berlin (Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O., S. 1005) und - sich hierauf beziehend - des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschl. v. 12.4.2005, 34 A 98.04, juris, Rn. 11) ist jedenfalls für die jetzt geltende Rechtslage nicht zu folgen.
  • OVG Hamburg, 11.12.2009 - 5 So 194/09

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewilligung der Auslieferung eines Verfolgten an

    Der gegenteiligen Auffassung des OVG Berlin (Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O., S. 1005) und - sich hierauf beziehend - des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschl. v. 12.4.2005, 34 A 98.04, [...], Rn. 11) ist jedenfalls für die jetzt geltende Rechtslage nicht zu folgen.
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