Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35179
OLG Dresden, 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06 (https://dejure.org/2006,35179)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06 (https://dejure.org/2006,35179)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06 (https://dejure.org/2006,35179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 83b Abs. 2a i.V.m. 80 Abs. 1 IRG
    Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen nach Italien zum Zwecke der Strafverfolgung wegen vorsätzlicher Tötung u.a.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Nach überwiegender Ansicht kommt nur ein rechtmäßiger Aufenthalt in Betracht (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 05.10.2006 - OLG 34 Ausl 46/06; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 08.01.2007 - 1 AK 54/06 = Neue Zeitschrift für Strafrecht 2007 S. 412 [413]; Böhm a.a.O.; Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht 2006 S. 663 [667]).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschl. 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    a) Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, und die gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG hierfür erforderliche Begründung müssen in Schriftform erfolgen und sind zu den Akten zu nehmen (ebenso KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    Dahinter steht der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurück zu kehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufgebaut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vgl. EuGH, EuGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06).
  • OLG Hamm, 09.07.2009 - 4 AuslA 69/09

    Zulässigkeit; Auslieferung; Zusammenleben; deutscher Partner

    Unter einem gewöhnlichen Aufenthalt fällt jeder legale Aufenthaltsort eines Ausländers in Deutschland, der gemäß den Bestimmungen des deutschen Rechts, namentlich des Melderechts, besteht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06 ).

    Dahinter steht der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurück zu kehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufgebaut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vgl. EuGH, EuGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06 ).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschluss 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 AuslA 32/09
    Darunter fällt nur der legale Aufenthaltsort eines Ausländers in Deutschland, der gemäß den Bestimmungen des deutschen Rechts, namentlich des Melderechts, besteht (vergleiche dazu: OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl 46/06 ).

    Dahinter steht allerdings der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurückzukehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufgebaut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vergleiche dazu: EuGH, EUGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl 46/06 ).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschluss 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 AuslA 163/08
    Dahinter steht der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurück zu kehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufge-baut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vgl. EuGH, EuGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06).
  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 4 AuslA 108/09

    Auslieferung; Iran; Italien; Doppelbestrafungsverbot; Auslieferungshindernis

    Dahinter steht allerdings der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurückzukehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufgebaut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vergleiche dazu: EuGH, EUGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl 46/06).
  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 4 AuslA 148/09
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 AuslA 97/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht