Rechtsprechung
AG Wuppertal, 07.08.2006 - 34 C 171/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,67210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 07.08.2006 - 34 C 171/02
- LG Wuppertal, 04.09.2006 - 6 T 516/06
- BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums
Der Antrag der Schuldnerin zu 5, die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal vom 7. August 2006 (34 C 171/02) bis zur Entscheidung des Senats über die Rechtsbeschwerde auszusetzen und die Zwangsvollstreckung hieraus einzustellen, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.