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ArbG München, 05.10.2007 - 34 Ca 18389/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG München, 05.10.2007 - 34 Ca 18389/06
- LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. April 2008 - 4 Sa 1063/07 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 5. Oktober 2007 - 34 Ca 18389/06 - zurückgewiesen hat.Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 5. Oktober 2007 - 34 Ca 18389/06 - teilweise abgeändert.
- LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
Betriebsübergang, Widerspruch
Die Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 5. Oktober 2007 - 34 Ca 18389/06 - werden zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts München, Az. 34 Ca 18389/06, vom 5. Oktober 2007, wird, soweit der Klage stattgegeben worden ist, abgeändert.
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 05.10.2007 (Az.: 34 Ca 18389/06) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte auch dahingehend verurteilt wird, den Kläger als Konstrukteur zu unveränderten Bedingungen am Standort M. weiterzubeschäftigen.