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ArbG Berlin, 29.07.2008 - 34 Ca 4511/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.07.2008 - 34 Ca 4511/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.07.2008 - 34 Ca 4511/08 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.07.2008 - 34 Ca 4511/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:.
das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.07.2008 - 34 Ca 4511/08 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist an die Klägerin eine monatliche Betriebsrente ab 01.09.2005 in Höhe von 415, 80 Euro und ab dem 01.07.2008 in Höhe von 439, 38 Euro zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.07.2008 - 34 Ca 4511/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen soweit eine monatliche Rentenzahlung festgestellt werden soll, die für den Zeitraum vom 01.09.2005 bis 30.06.2008 31, 60 Euro und ab dem 01.07.2008 33, 39 Euro übersteigt.
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10
Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2008 - 34 Ca 4511/08 - teilweise abgeändert, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 1. September 2005 eine höhere monatliche Betriebsrente als 25, 67 Euro brutto zu zahlen.