Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 34 O 1/14 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 34 O 1/14
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht mit Namen und Anschrift des …
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2014, Az. 34 O 1/14, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Der Verfügungskläger beantragt nunmehr, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2014, Az. 34 O 1/14, teilweise abzuändern, und die Verfügungsbeklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf von Kopfhörern zu Zwecken des Wettbewerbs, Kopfhörer in den Verkehr zu bringen, 1. die wie der Kopfhörer der Marke "F." Modell G. (vgl. Anlage FN 9) keine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 S.1 ElektroG haben, die den Hersteller oder den Importeur eindeutig identifizieren;.
Infolgedessen sind die Anträge weiterhin im ersten Rechtszug dieses Verfahrens mit dem landgerichtlichen Aktenzeichen 34 O 1/14 anhängig und das angefochtene Urteil vom 09.04.2014 stellt ein Teilurteil dar (3.).