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   LG Düsseldorf, 10.06.2011 - 34 O 173/11   

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https://dejure.org/2011,37884
LG Düsseldorf, 10.06.2011 - 34 O 173/11 (https://dejure.org/2011,37884)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2011 - 34 O 173/11 (https://dejure.org/2011,37884)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 34 O 173/11 (https://dejure.org/2011,37884)
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Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Euroweb Internet GmbH Untersagung von Cold-Calls // Keine unangekündigte Telefonwerbung mehr für Webdienstleistungen von Euroweb

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 22.08.2012 - 34 O 248/11

    Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Nicht-Verbraucher ohne dessen

    Nach erfolgloser Abmahnung der Beklagten durch die Klägerin mit anwaltlichem Schreiben vom 27.05.2011 erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 10.06.2011 (34 O 173/11) eine einstweilige Verfügung, in der den Beklagten bei Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde, zum Zwecke der Werbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webseitenhostlingleistungen mit Nichtverbrauchern per Telefonanruf Kontakt aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen, wenn nicht entweder der kontaktierte Nichtverbraucher vor der telefonischen Kontaktaufnahme in diese Werbung eingewilligt hat oder im Einzelfall aufgrund des Vorliegens konkreter Umstände im Zeitpunkt der telefonischen Kontaktaufnahme, die über den bloß abstrakten Bedarf des kontaktierten Nichtverbrauchers an dem beworbenen Angebot hinausgehen, die Annahme gerechtfertigt ist, dass der kontaktierte Nichtverbraucher ein sachliches Interesse an dieser Art der Werbung hat, insbesondere, wenn dies geschieht wie in dem Telefonanruf der Antragsgegnerin zu 1) vom 23.03.2011 bei der A Berlin-Mitte GmbH, in dem gegenüber dem den Anruf entgegennehmenden Mitarbeiter der A.Berlin-Mitte GmbH Herrn B mit der Behauptung für die Vereinbarung eines Vertretertermins geworben wurde, man suche einen geeigneten Partner für die kostenfreie Erstellung einer Internetseite als Referenzobjekt für den Raum Berlin, wobei die in die telefonische Kontaktaufnahme zuvor weder eingewilligt hatte, noch bereits eine Geschäftsbeziehung bestand und in dem Vertretertermin seitens der Antragsgegnerin zu 1) ein Vertragsformular über einen Internet-System-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, dessen Gesamtvertragswert innerhalb der Mindestlaufzeit sich auf EUR 10.804,01 belief.
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