Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 02.02.2005 - 34 O 206/04 Q |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- stroemer.de
Loebbering.com
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87
Umweltengel
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2005 - 34 O 206/04
Denn die Erfahrung lehrt, dass auch der vorsätzlich handelnde Verletzer, also derjenige, der sowohl weiß, was er tut, als auch weiß, dass er hierzu nicht berechtigt ist und durch seine Handlung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, in aller Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, wenn er durch eine außergerichtliche Abmahnung mit entsprechendem Nachdruck darauf hingewiesen wird, dass er mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen müsse, falls er sich nicht unterwirft (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Oldenburg WRP 191, 193 = GRUR 1991, 548 - vorsätzlicher Wettbewerbsverstoß).
- OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 20 W 50/05 Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.05, 34 O 206/04 Q; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.05, I-20 W 50/05.