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LG Stuttgart, 26.06.2006 - 34 O 37/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.06.2006 - 34 O 37/06
- OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 1 U 109/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung im Rahmen eines …
So wird speziell für den Räumungsverkauf und die Werbung hierfür angenommen, dass Angaben zum Anfangszeitpunkt nicht erforderlich seien, wenn sich nach den Umständen ergebe, dass diese Sonderveranstaltung im Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung bereits begonnen habe (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 26.6.2006, 34 O 37/06 - Anlage 18 zur Klageschrift).Für den Räumungsverkauf wird auch teilweise angenommen, dass sich sein Ende durch den Abverkauf sämtlicher Ware von selbst ergebe (vgl. LG Stuttgart…, Urt. vom 27.10.2005, Az.: 34 O 171/05 KfH WRP 2006, 290; LG Leipzig, Urteil vom 21.7.2006, 5 HK O 429/06 - Anlage 17 zur Klageschrift; LG Stuttgart, Urteil vom 26.6.2006, 34 O 37/06 - Anlage 18 zur Klageschrift; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2006, 14 U 1581/06 - Anlage zur Berufungserwiderung; ähnlich für den Fall eines "Winterschlussverkaufs" ohne Zeitangabe OLG Köln NJW-RR 2006, 1192).
- OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw. …
Das Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart, Az. 34 O 37/06 KfH, wird abgeändert und die Beklagten verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd einen "Totalausverkauf wegen Geschäftsaufgabe" mit Preisvorteilen zu bewerben, ohne gleichzeitig.