Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 06.01.2016

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 08.02.2013 - 34 O 83/12   

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https://dejure.org/2013,49528
LG Stuttgart, 08.02.2013 - 34 O 83/12 (https://dejure.org/2013,49528)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2013 - 34 O 83/12 (https://dejure.org/2013,49528)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 34 O 83/12 (https://dejure.org/2013,49528)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13

    Historische Anwendungsgebiete - Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht:

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 08. Februar 2013 (Az. 34 O 83/12 KfH) wird.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil der Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 08. Februar 2013 (Az. 34 O 83/12 KfH) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 ZPO).

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3094
LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12 (https://dejure.org/2016,3094)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2016 - 34 O 83/12 (https://dejure.org/2016,3094)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 34 O 83/12 (https://dejure.org/2016,3094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel (Hyaluronsäure-Kapseln MM) mit gesundheitsbezogenen Angaben unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 10/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung gesundheitsfördernder Eigenschaften von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12
    Diese Angaben mögen, so die Beklagte zu 1), aus dem Zusammenhang herausgerissen lediglich als Beschaffenheitsangabe eines Lebensmittels und nicht Beschreibung einer besonderen Eigenschaft eines Lebensmittels (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, I-2 U 10/15, Rdn. 87) verstanden werden.

    Wird, wie es der Kläger im vorliegenden Fall durch seine Bezugnahme im Klagantrag auf die konkrete Werbesendung getan hat, eine aus mehreren Einzel- bzw. Teilaussagen bestehende Gesamtaussage angegriffen, ist von dem Gesamteindruck des Werbemittels auszugehen; einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung dürfen nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, I-2 U 10/15, Rdn. 92).

    Somit ist sowohl gemäß Art. 7 Abs. 1 LMIV, der § 11 LFGB entspricht, als auch gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a HCVO für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben der Nachweis der ernährungsphysiologischen Wirksamkeit anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise zu führen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, I-2 U 10/15, Rdn. 120).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12
    In seinem Urteil vom 15.01.2013 (I-20 U 222/11) bejahte das Oberlandesgericht Düsseldorf bei Aussagen über Lebensmittel wie.

    Er ist durch Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, wobei sich die hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, 20 U 222/11, Magazindienst 2013, 323, 327).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 20 U 178/13

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 U 178/13) hat jenes Urteil mit Urteil vom 16.12.2014 wegen Unzulässigkeit eines Teilurteils aufgehoben.

    Demgegenüber hält es der 20. Zivilsenat nunmehr (Urteil vom 16.12.2015, I-20 U 178/13) für zweifelhaft, ob es sich bei den im vorliegenden Rechtsstreit streitgegenständlichen Aussagen, wie etwa "Die sanfte Faltenbehandlung von innen" oder "Sie haben die beste Entscheidung getroffen, wenn Sie schnell und hocheffektiv Falten so sichtbar jetzt glätten wollen und die Haut wesentlich besser aufpolstern wollen, als es je möglich war", um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 2 Nr. 5 der Verordnung 1924/2006 (EG) handelt, weil ein natürlicher Alterungsprozess wohl keine Krankheit darstelle und zweifelhaft sei, ob die Behauptung, diesen Prozess zumindest optisch zu verzögern, einen Zusammenhang mit der menschlichen Gesundheit zum Ausdruck bringe.

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12
    Dies wird bestätigt durch die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.12.2015, I ZR 222/13 - Lernstark, zitiert nach der bisher nur vorliegenden Pressemitteilung des BGH Nr. 2013/2015), wonach es sich auch bei den Aussagen "Lernstark" und "Mit Eisen ... zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" zu einem Mehrfruchtsaft um eine gesundheitsbezogene Aussage handelt.
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