Rechtsprechung
OLG München, 21.02.2007 - 34 Sch 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1053 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 1053 Abs. 2 ZPO, § 1054 ZPO
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Schiedsvergleich; - Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1053 Abs. 1 § 1060 Abs. 1
Keine Vollstreckbarerklärung des vom Schiedsgericht nicht in der Form eines Schiedsspruchs protokollierten Vergleichs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckbarkeit eines im Schiedsgerichtsverfahren geschlossenen Vergleiches; Beendigung eines Schiedsverfahrens durch materiellen Vergleich der Parteien ohne Vorliegen eines Schiedsspruchs
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schiedsgericht: Protokollierter Vergleich ist kein Schiedsspruch und kann nicht für vollstreckbar erklärt werden! (IBR 2007, 1222)
Papierfundstellen
- MDR 2007, 854
- NZBau 2007, 311
- BauR 2007, 1289
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 20 Sch 1/02
Schiedsrichterliches Verfahren in einer Landpachtsache: Voraussetzungen der …
- OLG München, 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
Vollstreckbarerklärung: Wirksamkeit eines Schiedsspruchs mit vereinbartem …
Die Voraussetzungen des § 1053 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 ZPO seien nicht gegeben, da der Vergleich weder in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten noch angegeben ist, dass es sich um einen Schiedsspruch handele; damit fehle es an einer zwingenden Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung (34 Sch 001/07). - OLG München, 13.11.2009 - 34 SchH 5/09 Mit einem Bruchteil (etwa 1/3 des Hauptsachebetrags von umgerechnet rund 456.000 EUR) ist im Regelfall, so auch hier, eine angemessene Bewertung für die Bestellung gegeben (vgl. z.B. Senat vom 26.5.2008 - 34 Sch 003/08; vom 23.5.2007 - 34 Sch 001/07).
- OLG München, 15.11.2012 - 34 SchH 2/12 Mit einem Bruchteil (etwa einem Drittel) des Hauptsachebetrags von insgesamt ca. 2,5 Mio. EUR ist im Regelfall, so auch hier, eine angemessene Bewertung für die Bestellung gegeben (vgl. z. B. Senat vom 23.5.2007, 34 Sch 001/07; Senat vom 14.10.2010, 34 SchH 007/10).