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   OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10   

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https://dejure.org/2010,7049
OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10 (https://dejure.org/2010,7049)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.2010 - 34 SchH 8/10 (https://dejure.org/2010,7049)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 2010 - 34 SchH 8/10 (https://dejure.org/2010,7049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 1036; ZPO § 1037
    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Pflicht des Schiedsrichters zur Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Befangenheit eines Schiedsrichters bei fehlender Abgabe einer "Unabhängigkeitserklärung"! (IBR 2010, 664)

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2382
  • BauR 2010, 1982
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, die die Befangenheit eines staatlichen Richters begründen (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; Reichold in Thomas/Putzo § 1030 Rn. 2; KG SchiedsVZ 2010, 225 m.w.N.).

    Ein Schiedsrichter muss aber nur auf diejenigen Umstände hinweisen, von denen er annehmen muss, sie könnten bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an seiner Unbefangenheit und Unparteilichkeit erwecken (KG SchiedsVZ 2010, 225).

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Denn die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken vom 6.12.2007, 5 W 299/07, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Denn die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken vom 6.12.2007, 5 W 299/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung aufgeworfenen Fragen, ob es sich bei dem gesellschaftsvertraglich installierten Schiedsgericht der DEL um ein solches nach dem 10. Buch der ZPO handelt - woran der Senat keine ernsthaften Zweifel hat (vgl. BGH NZG 2009, 620; BGH NJW 2004, 2226) -, ob die Schiedsvereinbarung als solche gültig ist und den gegenständlichen Streit erfasst, schließlich ob sich das Schiedsgericht ordnungsgemäß gebildet hat, brauchen an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden.
  • BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an der begehrten Feststellung besteht über den abschließenden Schiedsspruch hinaus fort (siehe BGHZ 40, 342; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters wegen beruflicher Kontakte zum

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an der begehrten Feststellung besteht über den abschließenden Schiedsspruch hinaus fort (siehe BGHZ 40, 342; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96).
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung aufgeworfenen Fragen, ob es sich bei dem gesellschaftsvertraglich installierten Schiedsgericht der DEL um ein solches nach dem 10. Buch der ZPO handelt - woran der Senat keine ernsthaften Zweifel hat (vgl. BGH NZG 2009, 620; BGH NJW 2004, 2226) -, ob die Schiedsvereinbarung als solche gültig ist und den gegenständlichen Streit erfasst, schließlich ob sich das Schiedsgericht ordnungsgemäß gebildet hat, brauchen an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden.
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Die Antragstellerin verweist in ihrer Entgegnung unter anderem darauf, dass nach dem Urteil des vormals für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1963 (VII ZR 23/62, BGHZ 40, 342; dem folgend: OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2008, 801; Beschluss vom 12. Juli 2007 - 26 Sch 9/07, juris Rn. 13, insoweit nicht in OLGR 2008, 195 abgedruckt; OLG München, Beschluss vom 17. August 2010 - 34 SchH 8/10, juris Rn. 34; vgl. aus dem Schrifttum auch MüKoZPO/Münch, 4. Aufl., § 1037 Rn. 37; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 1037 Rn. 7; Nacimiento/Abt in Böckstiegel/Kröll/Nacimiento, Arbritation in Germany, § 1037 Rn. 23; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 1037 Rn. 4) ein über die Ablehnung eines Schiedsrichters anhängiges gerichtliches Verfahren auch dann fortzusetzen sei, wenn zwischenzeitlich ein Schiedsspruch zur Hauptsache ergangen ist.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Demgegenüber bedurfte es einer Glaubhaftmachung des bestrittenen Vortrages durch die hiesigen Antragsgegnerinnen nicht, da auch bei rechtzeitiger Offenlegung des verschwiegenen Umstandes der abgelehnte Schiedsrichter nicht zu einem "Negativattest" hätte gezwungen werden können (vgl. OLG München, NJOZ 2011, 726).
  • OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18

    Klärung der Unwirksamkeit der Bestellung eines Schiedsrichters vor staatlichen

    Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, nach denen sich auch die Befangenheit eines staatlichen Richters beurteilt (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; OLG München BeckRS 2010, 22325 m.w.N.).

    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden berechtigen hingegen nicht zur Ablehnung (OLG München BeckRS 2010, 22325 m.w.N.).

  • OLG München, 10.07.2013 - 34 SchH 8/12

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

    Der Senat bestimmt diesen in Nebenverfahren wie der Schiedsrichterablehnung grundsätzlich mit einem Bruchteil der Hauptsache, wobei hier streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, dass die Ablehnung sämtliche Richter betrifft (vgl. dazu bereits Senat vom 17.8.2010, 34 SchH 8/10), so dass der angemessene Streitwert nahe dem Hauptsachewert liegt.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Demgegenüber bedurfte es einer Glaubhaftmachung des bestrittenen Vortrages durch die hiesige Antragstellerin nicht, da auch bei rechtzeitiger Offenlegung des verschwiegenen Umstandes der abgelehnte Schiedsrichter nicht zu einem "Negativattest" hätte gezwungen werden können (vgl. OLG München, NJOZ 2011, 726).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2011 - 26 SchH 2/11

    Ablehnung eines Schiedsrichters im Schiedsverfahren

    Der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Befangenheit eines Schiedsrichters richtet sich weiterhin nach denjenigen Kriterien, die für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit gelten (vgl. OLG FRANKFURT/Main, Beschluss vom 26.06.2008, Az.: 26 SchH 2/08; OLG München Beschluss vom 17.08.2010, Az.: 34 SchH 8/10, jeweils zitiert nach juris; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2010, Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 14, Rdnr. 5).
  • OLG München, 24.08.2010 - 34 Sch 21/10

    Schiedsvereinbarung: Rechtliche Einordnung des Schiedsgerichts der Deutschen

    Hinsichtlich der Rüge, das Schiedsgericht habe keine "Unabhängigkeitserklärung" abgegeben und sei deshalb befangen gewesen, wird auf den Senatsbeschluss vom 17.8.2010 (34 SchH 008/10) Bezug genommen.
  • OLG München, 28.06.2013 - 34 SchH 5/13

    Schiedsrichterablehnung wegen einer Benennung als Zeuge

    Der Senat bestimmt diesen in Nebenverfahren wie der Schiedsrichterablehnung grundsätzlich mit einem Bruchteil der Hauptsache, wobei hier streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, dass die Ablehnung zwei der drei Richter betrifft (vgl. dazu bereits Senat vom 17.8.2010, 34 SchH 8/10).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 26 SchH 2/13
    Ein Schiedsrichter kann gemäß § 1036 Abs. 2 ZPO nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, wobei sich der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Befangenheit eines Schiedsrichters weitgehend nach denjenigen Kriterien richtet, die für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit gelten (allgemeine Ansicht, vgl. OLG München, Beschluss vom 17.08.2010, Az.: 34 SchH 8/10; KG Berlin, Beschluss vom 07.07.2010, Az.: 20 SchH 2/10; OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2011, Az.: 8 SchH 1/11, jeweils zitiert nach juris, m.w.N.; MüKo-Münch, ZPO, 3. Auflage 2008, Rdnr. 30, 31 zu § 1036 ZPO; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO).
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