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   OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15   

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OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15 (https://dejure.org/2016,61251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2016 - 34 U 243/15 (https://dejure.org/2016,61251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 34 U 243/15 (https://dejure.org/2016,61251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafterinnen eines Schiffsfonds hinsichtlich steuerlicher Risiken

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafterinnen eines Schiffsfonds hinsichtlich steuerlicher Risiken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 74/02

    Tarifbegünstigung nach § 32c EStG erfasst auch Sondervergütungen i.S. von § 5a

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Der Prospekt berücksichtige das einschlägige Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6.7.2005 - VIII R 74/02, juris, nicht.

    Dieses sei in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, die zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehörten (Hinweis auf BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09; Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10), insbesondere in DStRE 2005, 1376 und BB 2005, 2560.

    Das gelte auch für die andere Entscheidung des BFH vom 06.07.2005 - VIII R 74/02, die zudem nicht einschlägig sei.

    Die Entscheidung VIII R 74/02, zugunsten der Klägerin unterstellt, dass sich ihr Vortrag darauf beziehen solle, sei für die Prognose nicht zu beachten gewesen (vgl. dazu im Einzelnen Bl. 252 - 254 d.A.).

    Auch wenn die Entscheidung VIII R 74/02 am 12.03.2008 im BStBl. II 2008, 180 veröffentlicht worden sei, sei 2007 entgegen der durch nichts belegten Auffassung der Klägerin aus ex ante Sicht nicht mit der jederzeitigen Veröffentlichung zu rechnen gewesen.

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02), die wie alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gemäß § 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zunächst nur die am Rechtsstreit beteiligten Personen bindet, war bis zur Prospektherausgabe nur in der nicht veröffentlichten Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs zu finden, in dem weiteren (veröffentlichten) Urteil des BFH vom selben Tag (VIII R 74/02) zitiert sowie in einem Aufsatz in der FR 2007, S. 290 - 295 besprochen worden.

    Das Urteil des BFH vom 6.7.2005 VIII R 74/02 ist erst am 12.03.2008 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht worden, die einschlägige Entscheidung VIII R 72/02 sogar erst im Jahr 2010.

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 72/02

    Keine Hinzurechnungen und Kürzungen hinsichtlich des Tonnage-Gewinns i.S. von §

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Die einschlägige Entscheidung vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02) sei eine sog. NV-Entscheidung, die weder im Bundessteuerblatt noch in der Fachzeitschrift DStR - was nicht dasselbe sei wie DStRE - veröffentlicht worden.

    Relevant sei jedenfalls die Entscheidung VIII R 72/02 gewesen.

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02), die wie alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gemäß § 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zunächst nur die am Rechtsstreit beteiligten Personen bindet, war bis zur Prospektherausgabe nur in der nicht veröffentlichten Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs zu finden, in dem weiteren (veröffentlichten) Urteil des BFH vom selben Tag (VIII R 74/02) zitiert sowie in einem Aufsatz in der FR 2007, S. 290 - 295 besprochen worden.

    Das Urteil des BFH vom 6.7.2005 VIII R 74/02 ist erst am 12.03.2008 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht worden, die einschlägige Entscheidung VIII R 72/02 sogar erst im Jahr 2010.

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Dieses sei in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, die zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehörten (Hinweis auf BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09; Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10), insbesondere in DStRE 2005, 1376 und BB 2005, 2560.

    Aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 lasse sich ableiten, dass ein Steuerberater Entscheidungen aus einschlägigen Fachzeitschriften kennen müsse (auch Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10).

    Beide Entscheidungen seien zudem bis zur Prospektveröffentlichung in keiner von einem Steuerberater zu beachtenden Publikation - BStBl. II und DStR (Hinweis auf BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, juris) - veröffentlicht worden.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergebe sich aus der bereits zitierten Entscheidung des BGH vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 auch nicht, dass in dem Prospekt über das Risiko einer Anwendung der Entscheidungen hätte aufgeklärt werden müssen.

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Dieses sei in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, die zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehörten (Hinweis auf BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09; Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10), insbesondere in DStRE 2005, 1376 und BB 2005, 2560.

    Aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 lasse sich ableiten, dass ein Steuerberater Entscheidungen aus einschlägigen Fachzeitschriften kennen müsse (auch Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10).

    Dies gilt ebenso für die Entscheidung des BGH vom 16.09.2010 - III ZR 14/10, die sich mit den Pflichten des Anlageberaters bei der Zeichnung eines Filmfonds befasst.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Vielmehr darf eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Dem Anleger wird - auch bei Fehlen genauerer Angaben - ein für seine Beitrittsentscheidung zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Nach st. Rspr. des BGH sei über das mit dem Beitritt verbundene Risiko vollständig und richtig aufzuklären, wozu auch die steuerrechtliche Anerkennungsfähigkeit gehöre (Hinweis auf BGH, Beschluss vom 29.07.2014 - II ZB 1/12).
  • LG Dortmund, 21.08.2015 - 3 O 108/15

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 21.08.2015 - 3 O 108/15 - 1. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 43.500 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligungen der Klägerin an der X GmbH & Co. KG mit der Anteilsnummer o#####o, 2. festzustellen, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Abtretung in Verzug sind, 3. festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, die Klägerin von etwaigen Forderungen der Treuhandkommanditistin oder Gläubigern der X GmbH & Co. KG freizustellen, 4. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin weitere 1.706,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
  • OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren -

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Prospekt die Trockendockkosten im Unterschied zur Studie der HSH-Nordbank vom 30.03.2007 (Anlage KapK 13) gesondert ausweist (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation auch OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 34 U 243/15 -, Rn. 103, juris).

    Der Senat folgt vielmehr der auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten Auffassung, dass eine Kalkulation in dieser Größenordnung auch für die Jahre 2006/2007 nicht zu beanstanden ist (vgl. etwa OLG Hamburg, WM 2017, 1096, 1102; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2015 - 6 U 199/14 -, Rn. 39, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 34 U 243/15 -, Rn. 105, juris).

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