Rechtsprechung
BPatG, 29.08.2006 - 34 W (pat) 343/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 05.10.2009 - 20 W (pat) 330/05 Denn die Rechtsprechung der Technischen Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts zu der Frage nach dem Gebührenanfall im Einspruchsverfahren nach der Rechtslage in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2006 ist unverändert konträr (vgl. z. B. den früheren Beschluss des erkennenden 20. Technischen Beschwerdesenats in BPatGE 48, 13 sowie den Beschluss des 34. Technischen Beschwerdesenats vom 29. August 2006 -34 W (pat) 343/05 -, veröffentlicht bei Juris; beide Entscheidungen haben in Fällen wie dem vorliegenden eine einzige Einspruchsgebühr für mehrere Einsprechende genügen lassen; dagegen haben z. B. der 11. Technische Beschwerdesenat, Beschluss vom 24. Januar 2005, 11 W (pat) 345/04, veröffentlicht bei Juris, und der 19. Technische Beschwerdesenat, BPatGE 46, 260 ff., auch in Fällen wie dem vorliegenden für jeden Einsprechenden eine gesonderte Gebühr verlangt).
- BPatG, 05.10.2009 - 20 W (pat) 319/06 Denn die Rechtsprechung der Technischen Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts zu der Frage nach dem Gebührenanfall im Einspruchsverfahren nach der Rechtslage in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2006 ist unverändert konträr (vgl. z. B. den früheren Beschluss des erkennenden 20. Technischen Beschwerdesenats in BPatGE 48, 13 sowie den Beschluss des 34. Technischen Beschwerdesenats vom 29. August 2006 -34 W (pat) 343/05 -, veröffentlicht bei Juris; beide Entscheidungen haben in Fällen wie dem vorliegenden eine einzige Einspruchsgebühr für mehrere Einsprechende genügen lassen; dagegen haben z. B. der 11. Technische Beschwerdesenat, Beschluss vom 24. Januar 2005, 11 W (pat) 345/04, veröffentlicht bei Juris, und der 19. Technische Beschwerdesenat, BPatGE 46, 260 ff, auch in Fällen wie dem vorliegenden für jeden Einsprechenden eine gesonderte Gebühr verlangt).
- BPatG, 26.08.2009 - 20 W (pat) 356/04 Denn die Rechtsprechung der Technischen Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts zu der Frage nach dem Gebührenanfall im Einspruchsverfahren nach der Rechtslage in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2006 ist unverändert konträr (vgl. z. B. den früheren Beschluss des erkennenden 20. Technischen Beschwerdesenats in BPatGE 48, 13 sowie den Beschluss des 34. Technischen Beschwerdesenats vom 29. August 2006 -34 W (pat) 343/05 -, veröffentlicht bei Juris; beide Entscheidungen haben in Fällen wie dem vorliegenden eine einzige Einspruchsgebühr für mehrere Einsprechende genügen lassen; dagegen haben z. B. der 11. Technische Beschwerdesenat, Beschluss vom 24. Januar 2005, 11 W (pat) 345/04, veröffentlicht bei Juris, und der 19. Technische Beschwerdesenat, BPatGE 46, 260 ff., auch in Fällen wie dem vorliegenden für jeden Einsprechenden eine gesonderte Gebühr verlangt).