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   OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05   

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https://dejure.org/2005,14148
OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05 (https://dejure.org/2005,14148)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2005 - 34 Wx 7/05 (https://dejure.org/2005,14148)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 34 Wx 7/05 (https://dejure.org/2005,14148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 62 Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 62 Abs. 3 Satz 2; FGG § 12
    Sicherungshaft von über sechs Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Sicherungshaft von über sechs Monaten; Abschiebung eines Ausländers; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04

    Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen

    Auszug aus OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05
    Dabei muss das Verhinderungsverhalten die wesentliche Ursache für die Verzögerung sein (vgl. BayObLG Beschluss vom 16.9.2004 - 4 Z BR 70/04).
  • BayObLG, 02.08.2000 - 3Z BR 216/00

    Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft nach 6 Monaten

    Auszug aus OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05
    Der Betroffene muss Abschiebungshaft aber umso länger hinnehmen, je größer die Schwierigkeiten sind, die sein Verhalten den Ausländerbehörden bei der Beschaffung der Heimreisedokumente macht (vgl. BayObLGZ 2000, 227/229).
  • BayObLG, 09.12.1997 - 3Z BR 468/97

    Unzulässige Abschiebungshaft bei Identitätsverschleierung

    Auszug aus OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05
    Denn Sicherungshaft, die nur den Zweck hat, einen Betroffenen zur Abgabe von Erklärungen zu zwingen, ist unzulässig (vgl. BayObLGZ 1997, 350).
  • OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer

    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • OLG Schleswig, 17.09.2007 - 2 W 186/07

    Abschiebehaft keine Beugehaft

    Eine Fortdauer oder Verlängerung der Abschiebungshaft kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Sicherungszweck noch erreicht werden kann, weil sich die Abschiebung des Betroffenen durch dessen obstruktives Verhalten zwar verzögert, nicht aber dauerhaft unmöglich wird und die Ausländerbehörde die Abschiebung noch sinnvoll weiter betreiben kann (vgl. z.B. OLG Hamm NVwZ 1995, 826; BayObLGR 2004, 136; BayObLGR 2002, 301; OLGR München 2005, 300).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - 3 Wx 206/08

    Voraussetzungen der Fortdauer der Sicherungshaft

    Eine Sicherungshaft, die nur den Zweck hat, einen Betroffenen zur Abgabe von Erklärungen zu veranlassen, ist unzulässig (OLG München, Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 7/05, BayOblG a.a.O.).
  • LG Mainz, 26.10.2011 - 8 T 207/11

    Abschiebungshaft, Verlängerungsantrag, Haftdauer, Sicherungshaft, Beugehaft,

    Der Verhältnismäßigkeltsgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG verlangt von der Sicherungshaft abzusehen, wenn das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung nach Abwägung mit dem Freiheitsanspruch des Betroffenen nicht überwiegt (OLG München, Beschluss vom 04. Februar 2005 - 34 Wx 007/05 -).
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