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   OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09   

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https://dejure.org/2009,27485
OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09 (https://dejure.org/2009,27485)
OLG München, Entscheidung vom 30.10.2009 - 34 Wx 56/09 (https://dejure.org/2009,27485)
OLG München, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 34 Wx 56/09 (https://dejure.org/2009,27485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation und Nachweis deren gesetzlicher Vertretung

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 164; GBO § 29
    Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation; Vertretungsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 98/90

    Vertretungsberechtigung der allgäuer Alpgenossenschaften

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Waldkorporation durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr im Allgemeinen ausreichend auch durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl) nachgewiesen werden, bei der die Unterschriften der die Niederschrift satzungsgemäß beurkundenden Personen öffentlich beglaubigt sind (im Anschluss an und in Ergänzung zu BayObLG vom 17.1.1991, BReg. 2 Z 98/90 = BayObLGZ 1991, 24).

    Der Nachweis der Existenz der Korporation ist grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu erbringen (Palandt/Ellenberger aaO.), hier aber jedenfalls durch Aktenkundigkeit (vgl. Demharter GBO 26. Aufl. § 29 Rn. 61) erbracht, weil dasselbe Grundbuchamt das Verzeichnis der Mitglieder gemäß § 348 der Dienstanweisung für die Grundbuchämter in den Landesteilen rechts des Rheins vom 27.2.1905 (JMBl S. 63) führt (vgl. dazu auch BayObLGZ 1991, 24/31 f.).

    Für den Nachweis der Vertretungsbefugnis des Vorstands derartiger altrechtlicher Vereinigungen gegenüber dem Grundbuchamt gelten die allgemeinen Vorschriften, insbesondere § 29 GBO (BayObLGZ 1991, 24).

    Ebenfalls nicht möglich ist die Nachweisführung durch Eigenurkunde eines Notars, der nicht selbst an der maßgeblichen Wahlversammlung teilgenommen hat (BayObLGZ 1991, 24/34).

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    Denn diese wird nach der jüngsten Rechtsentwicklung auch nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zuerkannt (BGH NJW 2009, 594; § 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO jeweils i.d.F. des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften - ERVGBG - vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713).

    Das Grundbuchrecht hat als Verfahrensrecht aber eine dienende Funktion (BGH NJW 2009, 594 bei Rn. 13 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 11.09.1992 - 20 W 296/92

    Löschung einer Grundschuld bei Zustimmung eines Treuhänders für einen

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    d) Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheiten ist es geboten, den vom Grundbuchamt erteilten Hinweis, mag dieser auch sonst grundsätzlich ausreichen, um die Mittel zur Beseitigung im Sinne der Darlegungen zu 2.c) zu ergänzen (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 147/148 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    Bei nicht rechtsfähigen Vereinen ist eine parallele Entwicklung zu beobachten (BGH NJW 2008, 69 - bei Rn. 55; Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. § 54 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    dessen, was an wirtschaftlichem Interesse besteht, um das Eintragungshindernis zu beseitigen (vgl. auch OLG Schleswig FGPrax 2005, 105/106).
  • LG Lübeck, 11.02.1991 - 7 T 70/91

    Beschwerde gegen Verweigerung einer Eintragung im Wohnungserbbaugrundbuch ;

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    Zu § 24 Abs. 6 WEG wie auch beim nichtrechtsfähigen Verein wird ein Nachweis, dass die Unterzeichner der Niederschrift für diese Beschlussbeurkundung zuständig waren, nicht verlangt (Schöner/Stöber Rn. 3650 und 2904 b; LG Wuppertal MittRhNotK 1985, 11; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; LG Lübeck Rpfleger 1991, 309).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 193/79

    Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht des Vereinsvorstands durch eine

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    Nach den für das Vereinsrecht geltenden Grundsätzen hat das Grundbuchamt davon auszugehen, dass die Vertretung trotz ihres Bezugs auf "laufende" Geschäfte nach außen unbeschränkt ist (BGH NJW 1980, 2799; Palandt/Ellenberger § 26 Rn. 5).
  • LG Würzburg, 31.05.1995 - 3 T 1321/94

    Grundbuchfähigkeit einer forstwirtschaftlichen "Körperschaft"

    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    2 Z 57/72">MittBayNot 1972, 301 - Leitsatz -: Genossenschaft der Gemeinderechtsbesitzer von Schönbrunn und Furthammer; OLG Bamberg OLGZ 1976, 461/463; LG Würzburg MittBayNot 1995, 467: Körperschaft Kleinschönbach; aus der älteren Rechtsprechung BayObLGZ 8, 570: Konsortium Hubholz; BayObLGZ 11, 150/154: Würzburger und Ansbacher Güterwald).
  • BayObLG, 10.08.1971 - BReg. 2 Z 12/71
    Auszug aus OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09
    Soweit in der Satzung zwischen 1. Vorstand und Vorstandschaft unterschieden wird, ist nur der sogenannte 1. Vorstand auch Vorstand im Sinne der Satzung (vgl. BayObLGZ 1971, 266/270 f.).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 18/15

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der

    (1) (a) Im überwiegenden Teil des heutigen Bayerns, darunter auch im Raum Würzburg, in dem die Körperschaftswaldung A liegt, gab und gibt es keine geschriebenen Rechtssätze über die Teil- oder Vollrechtsfähigkeit von Körperschaftswaldungen und die Modalitäten ihrer Auflösung oder der Verwertung der Grundstücke, die zu der jeweiligen Waldung gehören (OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 34 Wx 56/09, juris Rn. 14; NZM 2011, 158, 159; Haff, Festschrift für Hugo von Burckhard, 1910, S. 295, 298; DNotI, Gutachten Nr. 11212 vom 26. Februar 2001 S. 3).

    Es kommt deshalb letztlich darauf an, welchen Rechtscharakter die Körperschaftswaldungen nach der ihrer Errichtung zu Grunde liegenden Urkunde oder nach den Vorstellungen der Beteiligten bei ihrer Gründung haben sollten (OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 34 Wx 56/09, juris Rn. 14; ebenso schon BayObLGZ 1908, 155, 171).

  • OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 40/10

    Grundbuchverfahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung einer körperschaftlich

    Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Alpenweidegenossenschaft durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr regelmäßig dann nicht durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl), bei der die Unterschriften von die Niederschrift bestätigenden Personen öffentlich beglaubigt sind, nachgewiesen werden, wenn die Satzung dazu keine ausreichende Grundlage bildet (Abgrenzung zu Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09).

    Sie konnten je nach ihren Aufgaben und ihrem Wesen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ganz verschieden ausgestaltet sein (vgl. z.B. BayObLG vom 31.5.1972, 2 Z 10/72, und vom 26.10.1972, 2 Z 57/72; zuletzt grundsätzlich Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09, bei juris).

    Daran hat auch der Senat grundsätzlich festgehalten (Beschluss vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09, unter II.2.c).

    Dagegen ist im Hinblick auf das beim Grundbuchamt geführte Verzeichnis der Mitglieder (vgl. Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09, zu II.2.a, a.E.) nichts einzuwenden.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer

    23 Damit wurde klargestellt, dass es auf die Frage der rechtlichen Einordnung derartiger altrechtlicher Organisationen als juristische Person im Sinne der später durch das BGB eingeführten Organisationsformen, die von jeher mit erheblichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten verbunden war, letztlich nicht entscheidend ankommt, sondern deren Fortbestand gesichert werden sollte (vgl. BayObLGZ 1971, 125/139; OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 -34 Wx 56/09- dok bei Juris; Staudinger/Mayer, BGB, Bearb. 2013, Art. 164 EGBGB Rn. 2 und 22).

    In jüngerer Zeit wird im Hinblick auf die hiermit verbundenen Schwierigkeiten und den besonderen Aufwand der Beweisführung unter Hinweis darauf, dass auch in anderem Zusammenhang ausnahmsweise im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 GBO Beweiserleichterungen in Erwägung gezogen werden, die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG und der Rechtsprechung zu § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB die Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung mit den Wahlentscheidungen ausreichen kann, bei dem die Unterschriften der für die Niederschrift verantwortlichen Personen öffentlich beglaubigt sind, (so OLG München Beschluss vom 30. Oktober 2009 -34 Wx 56/09- dok. bei Juris; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904 b und 3650 m.w.N.; Staudinger/Mayer, Bearb. 2013 Art. 164 Rn. 45).

    Aus diesem Grund hat das OLG München in dem dortigen Einzelfall, in welchem die Satzung keine dem § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG vergleichbare Bestimmung über Form und Inhalt der Protokollierung enthielt, in Einschränkung seiner vorherigen Entscheidung vom 30. Oktober 2009 (a.a.O.) eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften der Protokollanten der Wahlversammlung nicht für ausreichend erachtet, sondern an der notariellen Beurkundung festgehalten.

  • OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09

    Beteiligtenfähigkeit einer auf der Grundlage des § 44b SGB II errichteten ARGE im

    Ihre Grundbuchfähigkeit ist eine notwendige Folge ihrer Rechtsfähigkeit (BGH, DNotZ 2009, 115; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09, für die Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen (fränkischen) Waldkorporation).

    Mit der Zurückverweisung der Sache an das Grundbuchamt zur erneuten Bescheidung des Eintragungsantrages obliegt diesem auch die Prüfung, ob die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung der Beteiligten zu 1) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) nachgewiesen sind (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07).

  • OLG Naumburg, 07.02.2020 - 12 Wx 60/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer

    Damit aber ist die Gemeinschaft und nicht die Gesamtheit ihrer einzelnen Mitglieder, als Eigentümerin des Grundstücks im Grundbuch einzutragen (OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 34 Wx 56/09 -, Rn. 14, juris).
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