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   OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05   

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OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05 (https://dejure.org/2005,2721)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2005 - 34 Wx 83/05 (https://dejure.org/2005,2721)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 34 Wx 83/05 (https://dejure.org/2005,2721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Optische Beeinträchtigung durch Parabolantenne

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in Eigentumswohnanlage - Verfahrensstandschaft der Eigentümergemeinschaft bei Durchsetzung individueller Beseitigungsansprüche - Kostenerstattung zugunsten der obsiegenden Partei bei abweichender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beeinträchtigung durch Aufstellen einer Parabolantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufstellen einer Parabolantenne; Nachteilige Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer; Auslegung eines zur Beseitigung von Parabolantennen verpflichtenden Eigentümerbeschlusses; Auswirkungen der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 592
  • NZM 2006, 345
  • FGPrax 2006, 61
  • ZMR 2006, 304
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2061) spricht im Einzelfall nichts dagegen, diese durch Eigentümerbeschluss als ermächtigt anzusehen, in Verfahrensstandschaft individuelle Beseitigungsansprüche von Wohnungseigentümern gegen einen Störer gerichtlich durchzusetzen.

    Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähig anerkannt (BGH NJW 2005, 2061).

    Der Umfang der Rechtsfähigkeit ist nach dieser Rechtsprechung beschränkt auf die Teile des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH NJW 2005, 2061/2068).

    Der Sichtweise des Senats steht nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs (V. Zivilsenat; Beschluss vom 2.6.2005 = NJW 2005, 2061).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Ausschlaggebend ist vielmehr der Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG (BGHZ 157, 322; Senat, Beschluss vom 19.10.2005, 34 Wx 098/05).

    Denn zum einen reicht die nachträgliche Zustimmung entsprechend § 185 Abs. 2 BGB aus und zum anderen ist das Fehlen der Zustimmung unbeachtlich, wenn ein durchsetzbarer Anspruch auf Zustimmung besteht (BGH NJW 2004, 937/940; vgl. auch OLG Schleswig ZMR 2005, 816/817).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Ausgehend von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist der maßgebliche Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003 nämlich nach seinem objektiven Inhalt sowie nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter ergibt (BGHZ 139, 288/292), dahin auszulegen, dass die Gemeinschaft selbst beauftragt und bevollmächtigt werden sollte, die Individualansprüche der Eigentümer aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB in Verfahrensstandschaft zu verfolgen (vgl. BGH NJW 2005, 3146; NZM 2005, 626).

    Bei der gebotenen objektiven Auslegung nach Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292), hat der Beschluss die Regelung bestimmter Einzelfälle zum Inhalt und legt nicht ein generelles, in die Zukunft wirkendes Verbot fest, Parabolantennen aufzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 3 Wx 393/02

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümerversammlung und Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Ob die Hausordnung in diesem Punkt § 13 Abs. 1 WEG nicht nur einschränkt, sondern abändert und deshalb verletzt mit der Folge, dass sie nichtig ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2004, 107), kann an dieser Stelle dahinstehen.
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04

    Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Im ebenfalls erwähnten Beschluss vom 9.2.2005 (2Z BR 227/04) hat das Gericht gerade deshalb von einer Kostenerstattung auch für die Rechtsmittelinstanz abgesehen, weil die Beschwerde weder als mutwillig noch als aussichtslos anzusehen war und die Instanzgerichte in wesentlichen Auslegungsfragen unterschiedliche Rechtsstandpunkte vertraten.
  • BayObLG, 23.07.1999 - 2Z BR 70/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Soweit sich das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bezieht (NZM 2000, 53), lag jener Entscheidung eine eindeutige Rechtslage zugrunde.
  • BayObLG, 03.09.2003 - 2Z BR 163/03

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Hauptsacheerledigterklärung

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Das Gericht darf sich mit einer weniger eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage begnügen (z.B. BayObLG Beschluss vom 3.9.2003, 2Z BR 163/03).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Dies deckt sich mit der bis vor kurzem herrschenden Meinung (BGHZ 142, 290/292; BayObLG FGPrax 2001, 189).
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Sie weicht auch nicht entscheidungserheblich vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.2.2004 (II. Zivilsenat, II ZR 218/01 = NJW-RR 2004, 874 - Olympiadorf) ab, weil in dieser Entscheidung die Frage der (Teil-)Rechtsfähigkeit weder erörtert noch beantwortet ist (vgl. auch Rapp ZfIR 2004, 596/597).
  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04

    Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
    Ausgehend von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist der maßgebliche Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003 nämlich nach seinem objektiven Inhalt sowie nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter ergibt (BGHZ 139, 288/292), dahin auszulegen, dass die Gemeinschaft selbst beauftragt und bevollmächtigt werden sollte, die Individualansprüche der Eigentümer aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB in Verfahrensstandschaft zu verfolgen (vgl. BGH NJW 2005, 3146; NZM 2005, 626).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • OLG Köln, 30.06.2004 - 16 Wx 135/04

    Entfernen einer ungenehmigt angebrachten Parabolantenne

  • OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem

    Ausgehend von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist der maßgebliche Eigentümerbeschluss vom 31.3.2004 nach seinem objektiven Inhalt sowie nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter ergibt, dahin auszulegen, dass die Gemeinschaft selbst beauftragt und bevollmächtigt werden sollte, die Individualansprüche der Eigentümer aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB zu verfolgen (OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 34 Wx 083/05, NZM 2006, 345 Rn. 18).
  • OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06

    Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung -

    Die vertragliche Ermächtigung des Verwalters umfasst aber auch diese Ansprüche (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 592).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Für die Auslegung des Beschlusses im Sinne einer Ermächtigung spricht hier nicht zuletzt das Interesse der Wohnungseigentümer, nicht selbst in Erscheinung treten zu wollen, vielmehr die Durchsetzung ihrer Rechte, soweit dies zulässig ist, dem Verband zu überlassen (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 592-594, zitiert nach juris, Rz. 19).
  • OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06

    Dachgarten als bauliche Veränderung

    Jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden ergibt sich auch nach der Rechtsprechung dieses Senats die Berechtigung der Antragstellerin, nämlich, dass die Eigentümer mit ihrem Beschluss vom 12.5.2005 in Verbindung mit der sich aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vom 7.4.2006 ergebenden Besprechung die Gemeinschaft mit der Durchsetzung der dafür notwendigen Voraussetzungen beauftragt haben (vgl. Senat vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05 = ZMR 2006, 304 m. Anm. Demharter).
  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

    Dies gilt unbeschadet der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit, dass die Eigentümer die Gemeinschaft beauftragen, ihre Individualansprüche in Verfahrensstandschaft zu verfolgen (vgl. den Beschluss des Senats vom 12.12.2005, 34 Wx 083/05).
  • OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05

    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche

    Zur Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05).

    Das Landgericht hatte auch insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen (siehe z.B. BayObLG Beschluss vom 3.9.2003, 2Z BR 163/03; Senat, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 083/05).

  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Schließlich enthält auch der die Hausverwaltung zur Prozessführung ermächtigende Beschluss vom 28.6.2001 nicht zugleich eine Beauftragung der Gemeinschaft, die Verfahrensführung anstelle der Wohnungseigentümer zu übernehmen (vgl. dazu OLG München 34. Zivilsenat Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 083/05).
  • AG Dortmund, 11.01.2011 - 512 C 49/10

    Jeder Eigentümer hat sich an die Beschlusslage zu halten!

    Die Wohnungseigentümer können nach ganz herrschender Meinung beschließen, dass diese Ansprüche zur Angelegenheit der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gemacht werden (BGH ZMR 2006, 457, OLG München ZMR 2006 304).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05

    Parabolantenne an Eigentumswohnung - Abwägung der verfassungsrechtlich

    a) Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 12.12.2005 (34 Wx 083/05) und vom 14.12.2005 (34 Wx 084/05, 096/05 und 100/05) ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband beauftragt und bevollmächtigt wurde, die Individualansprüche der Eigentümer auf Störungsabwehr in Verfahrensstandschaft zu verfolgen.
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Dabei mag sein, dass der seinerzeitige Beschluss des BGH zur Teilrechtsfähigkeit des Verbands nur einige Wochen vor Beschlussfassung datiert, Gleichwohl hat das OLG München in einer Entscheidung vom 12.12.2005 vor dem Hintergrund der im gleichen Jahr ergangenen BGH-Entscheidung und der dadurch gewonnen Erkenntnisse sogar einen Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003 als Vergemeinschaftungsbeschluss mit entsprechender Verfahrensstandschaft ausgelegt (OLG München, ZMR 2006, 304, 305).
  • OLG München, 03.08.2009 - 21 U 2666/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

  • LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11

    Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich

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