Rechtsprechung
OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
WEG: Errichtung eines Geräteschuppens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltliche Bestimmtheit eines bestandskräftigen Eigentümerbeschluss; Zwingende Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Verfahren bei individuellen Beseitigungsansprüchen; Errichtung eines Gartenschuppens auf einer Sondernutzungsfläche
- Judicialis
WEG § 14; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigentümerbeschluss zur Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter Größe auf Gartensondernutzungsfläche - Beteiligung aller Wohnungseigentümer im Verfahren über Beseitigungsansprüche einzelner Eigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung ist nicht nichtig! (IMR 2007, 1033)
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 1017/05
- LG München I, 23.05.2006 - 1 T 22643/05
- LG München, 23.05.2006 - I 1 T 22643/05
- OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im …
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Die im Mittelpunkt stehende Frage der Optik bezieht sich im Allgemeinen auf die Gesamtanlage, so dass auch alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten berührt sind (vgl. etwa OLG Hamm ZWE 2000, 140; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05 = FGPrax 2006, 110).Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann jedoch dann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05).
- BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
(1) Die Errichtung des Geräteschuppens auf einer Gartensondernutzungsfläche ist eine bauliche Veränderung (z.B. BayObLG FGPrax 2001, 189). - OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Dies führt zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (siehe auch OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
- BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89
Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in …
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Die Beteiligung ist außerdem ein Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG NJW-RR 1990, 660/661). - OLG Hamm, 12.03.1999 - 15 W 17/99
Unterlassene Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Verfahren; Nutzung der …
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Die im Mittelpunkt stehende Frage der Optik bezieht sich im Allgemeinen auf die Gesamtanlage, so dass auch alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten berührt sind (vgl. etwa OLG Hamm ZWE 2000, 140; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05 = FGPrax 2006, 110). - BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Allerdings sind unangefochten gebliebene Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen gültig und binden die Wohnungseigentümer, weil die Abgrenzung zwischen ordnungsmäßiger Instandhaltung/Instandsetzung und baulicher Veränderung schwierig sein kann und daher die "Ordnungsmäßigkeit" aus Gründen der Rechtssicherheit nicht kompetenzbegründend ist (BGHZ 145, 158/168 f.). - BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann jedoch dann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05). - BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06
(3) Sofern der Eigentümerbeschluss einen Inhalt hat, der erkennbar ist und die Durchführbarkeit ermöglicht, ist er allenfalls anfechtbar (BayObLG WuM 1999, 179).
- OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem …
Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).