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   OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07   

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https://dejure.org/2007,3259
OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07 (https://dejure.org/2007,3259)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.2007 - 34 Wx 91/07 (https://dejure.org/2007,3259)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 34 Wx 91/07 (https://dejure.org/2007,3259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde auf Nachfrage bei Vertretung auf einer Wohnungseigentümerversammlung führt bei Stimmauswirkung zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse

  • Judicialis

    BGB § 174; ; WEG § 23 Abs. 4 (a.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174; WEG § 23 Abs. 4 a.F.
    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümerversammlung: Vorlage einer Vollmachtsurkunde bei Vertreterklausel erforderlich? (IMR 2008, 62)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 245
  • MDR 2008, 198
  • NZM 2008, 92
  • ZMR 2008, 236
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Danach ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer materiell beschwert ist, die angefochtene Entscheidung also materielle subjektive Recht des Beschwerdeführers unmittelbar beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 2003, 3124/3125 m.w.N.).

    Auch bei ihrem Anliegen muss davon ausgegangen werden, dass es der ordnungsmäßigen Verwaltung dient (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3124).

    Der Antragsgegnerin wäre es unbenommen geblieben, den Bestellungsbeschluss anzufechten, sei es in ihrer Eigenschaft als Wohnungs- oder Teileigentümerin (BGH NJW 2003, 3124), sei es als bisherige Verwalterin (BGH WuM 2007, 540).

  • OLG München, 31.10.2007 - 34 Wx 60/07

    Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Dies würde das Recht des einzelnen Versammlungsteilnehmers, das Original der Vollmacht selbst überprüfen zu können (siehe BayObLG WE 1995, 30; Senat vom 31.10.2007, 34 Wx 060/07), unzulässig beeinträchtigen.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Sie bleibt eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen (BGH NJW 2005, 2061/2068 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Anfechtung der Verwalterwahl

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Insoweit hat sich die Hauptsache durch die unangefochten gebliebene Verwalterneubestellung am 25.10.2006 erledigt (vgl. OLG Köln NZM 2004, 625).
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Denn durch die Bestellung der neuen Hausverwaltung wurde die Antragsgegnerin zu 1 (konkludent) abberufen, weil eine Gemeinschaft nicht gleichzeitig zwei Verwalter haben kann (BayObLG NJW-RR 1992, 788; ZMR 2000, 323; KK-WEG/Abramenko § 26 Rn. 18, 29).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Anders als in den vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2004, 20 W 370/03 = OLGR 2005, 423) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 23.12.2002, 2Z BR 93/02 = FGPrax 2003, 67) entschiedenen Fällen ist die Entscheidung des Amtsgerichts für die Antragsgegnerin zu 1 nicht rechtskräftig geworden, da sie nicht nur Verwalterin, sondern gleichzeitig auch Teileigentümerin ist, die gegen den Beschluss des Amtsgerichts, gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sofortige Beschwerde eingelegt hatte.
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Anders als in den vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2004, 20 W 370/03 = OLGR 2005, 423) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 23.12.2002, 2Z BR 93/02 = FGPrax 2003, 67) entschiedenen Fällen ist die Entscheidung des Amtsgerichts für die Antragsgegnerin zu 1 nicht rechtskräftig geworden, da sie nicht nur Verwalterin, sondern gleichzeitig auch Teileigentümerin ist, die gegen den Beschluss des Amtsgerichts, gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sofortige Beschwerde eingelegt hatte.
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
    Der Antragsgegnerin wäre es unbenommen geblieben, den Bestellungsbeschluss anzufechten, sei es in ihrer Eigenschaft als Wohnungs- oder Teileigentümerin (BGH NJW 2003, 3124), sei es als bisherige Verwalterin (BGH WuM 2007, 540).
  • OLG München, 01.04.2011 - 32 Wx 1/11

    Wohnungseigentum: Anfechtungsbefugnis hinsichtlich des Beschlusses über die

    Eine Rüge entsprechend § 174 BGB ist nicht erhoben worden und es wurde auch nicht die Vorlage schriftlicher Vollmachten verlangt (vgl. hierzu OLG München MDR 2008, 198 = NZM 2008, 92 = ZMR 2008, 236).
  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 13 S 32/13

    Vertreter muss Originalvollmacht vorlegen können!

    Vielmehr ist, wenn auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt wird, vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen (OLG München NZM 2008, 92 [OLG München 11.12.2007 - 34 Wx 91/07] ).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13

    Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!

    Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass nicht nur der Versammlungsleiter, sondern jeder Versammlungsteilnehmer zu jeder Zeit das Recht hat, Einsicht in die Originalvollmachten zu nehmen (vgl. OLG München NZM 2008, 92; Bärmann/Merle § 25 Rn 77; Jennißen/Elzer § 25 Rn 52b; Niedenführ/Kümmel § 24 Rn. 43).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Vertretung ist auch nur aufgrund schriftlicher Vollmacht zulässig; dass diese vorlagen und geprüft werden, lässt sich dem Protokoll nicht entnehmen (vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 - 34 Wx 91/07).
  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    Ein Nachreichen der Vollmacht kommt jedenfalls im Fall der Rüge nicht in Betracht (BayObLG, WuM 1990, 621, 622; OLG München, NZM 2008, 92, 93).
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 142/12

    Beschlussanfechtung: Keine Vertretung durch Verwalter gilt für alle Instanzen!

    Vielmehr ist, wenn auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt wird, vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen (OLG München, NZM 2008, 92).".
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse (so ausdrücklich OLG München, NJW-RR 2008, 245 ff.).
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    Ist wie im vorliegenden Fall nach § 13 Ziffer 8 der Gemeinschaftsordnung die Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung mit dessen schriftlicher Vollmacht zulässig, so ist deren Vorlage im Original erforderlich und zwar - auch bei sogenannter Dauervollmacht - an sich in jeder Versammlung (BayObLG, Beschluss vom 02.02.1984 - BReg 2 Z 63/83; OLG München NJW-RR 2008, 245 Rdnr. 28 - zitiert nach Juris; Münchner Kommentar/Engelhardt, BGB, 5. Auflage, § 25 WEG Rdnr. 19; Soergel/Stürner, BGB, 12. Auflage, § 25 WEG Rdnr. 3a).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Wird der Bevollmächtigte nicht zurückgewiesen, ist seine Stimmabgabe wirksam (Spielbauer, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; OLG München, NZM 2008, 92, 93; OLG München, NZM 2006, 183, 184).
  • AG München, 26.11.2015 - 484 C 9488/14

    Beschluss einer WEG Versammlung nicht ungültig

    Wenn die fehlende oder nicht formgerechte Vollmacht gerügt wurde, ist ein Nachschieben der Vollmacht nicht möglich; auch das OLG München (OLG München vom 11.12.2007; 34 Wx 91/07, NZM 2008, 92) geht davon aus, dass die Vollmachtsurkunden in der Eigentümerversammlung zurückzuweisen sind.
  • LG Lüneburg, 22.09.2017 - 9 S 19/17

    WEG - Nachweis der notwendigen Anwesenheit einer Begleitperson auf

  • AG Halle/Saale, 21.02.2012 - 120 C 2771/11

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Stimmauszählung nach der

  • LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11

    Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich

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