Weitere Entscheidung unten: OLG, 04.08.2016

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   OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16   

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https://dejure.org/2016,23976
OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16 (https://dejure.org/2016,23976)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16 (https://dejure.org/2016,23976)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2016 - 34 Wx 110/16 (https://dejure.org/2016,23976)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des grundbuchlichen Vollzugs einer Eigentumsübertragung durch Insichgeschäft aufgrund einer transformalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 164, 167, 172, 181; GBO §§ 20, 22, 35 Abs. 1
    Umschreibung eines (Mit-)Eigentumsanteils auf den potenziellen Alleinerben nur aufgrund transmortaler Vollmacht

  • rewis.io

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz möglicher Konfusion nicht von Erbennachweis abhängig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des grundbuchlichen Vollzugs einer Eigentumsübertragung durch Insichgeschäft aufgrund einer transformalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des grundbuchlichen Vollzugs einer Eigentumsübertragung durch Insichgeschäft aufgrund einer transformalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsübertragung durch Insichgeschäft des Erben: Erbennachweis erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Transmortale Generalvollmacht: Grundbucheintragung trotz möglicher Konfusion (Alleinerbe) nicht von Erbennachweis abhängig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendung transmortaler Vollmachten durch einen potenziellen Erben

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 205
  • FamRZ 2017, 328
  • Rpfleger 2017, 140
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig vom 15.7.2014, 2 W 48/14; Abgrenzung zu OLG Hamm vom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DNotZ 2013, 689) kann der Vollmachtsurkunde im Grundbuchverkehr zwar grundsätzlich weiterhin Legitimationswirkung zukommen; diese entfalle jedoch, wenn der Urkundsbeteiligte sie dadurch aufhebt, dass er ausdrücklich erklärt, als Alleinerbe berufen zu sein.

    Dann laufe seine Erklärung nämlich darauf hinaus, dass er eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung als Vertreter abgegeben habe, obwohl deren Wirkungen nur ihn selbst als den vertretenen Alleinerben treffen können (OLG Hamm DNotZ 2013, 689/690).

    Der gegebene Fall unterscheidet sich in der unmissverständlichen Eindeutigkeit der Eintragungsunterlagen gerade von der gewählten - doppeldeutigen - Übertragungsform, die das Oberlandesgericht Hamm (DNotZ 2013, 689/690) zu beurteilen hatte.

  • LG Bremen, 18.12.1992 - 5 T 829/92
    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Etwaigen Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht in diesem Fall dadurch zu begegnen, dass dem Antragsteller aufgegeben wird, die fehlende (Allein-)Erbenstellung nachzuweisen, wäre aber überzogen (vgl. Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; siehe auch LG Bremen Rpfleger 1993, 235 mit Anm. Meyer-Stolte).

    Denn selbst wenn die (Allein-)Erbenstellung der Beteiligten aufgrund des privatschriftlichen Ehegattentestaments in Frage kommt, ist deren Verfügungsbefugnis über Erbschaftsgegenstände ohne den die Erbenstellung bezeugenden Erbschein und dem von ihm ausgehenden öffentlichen Glauben (vgl. §§ 2365 f. BGB) Beschränkungen ausgesetzt - so augenscheinlich im Grundbuchverkehr wegen § 35 GBO -, die es rechtfertigen und im Interesse eines sicheren Rechtsverkehrs auch notwendig machen, vom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (KEHE/Volmer § 35 Rn. 26; Keim DNotZ 2013, 690/693; Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; Meyer-Stolte Rpfleger 1993, 235/236).

  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14

    Transmortale Vorsorgevollmacht: Kein Erbschein vorzulegen, wenn Bevollmächtigter

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig vom 15.7.2014, 2 W 48/14; Abgrenzung zu OLG Hamm vom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

    Ist die Beteiligte nach dem bekannt gewordenen eigenhändigen Testament tatsächlich Alleinerbin des eingetragenen Miteigentümers geworden, führt ihre Eintragung als Eigentümerin zur Richtigkeit des Grundbuchs; ist die Beteiligte hingegen nicht Alleinerbin, wird sie dies durch die gegenständliche Auflassung in Verbindung mit der beantragten Eintragung im Grundbuch (vgl. Keim DNotZ 2013, 692/694; Amann MittBayNot 367/371; OLG Schleswig FGPrax 2014, 206, für den Fall, dass der Bevollmächtigte Miterbe ist).

  • OLG München, 26.07.2012 - 34 Wx 248/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer postmortalen Vollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    In diesem Fall legitimiert sie dazu, die Erben auch im Grundbuchverkehr hinsichtlich des Nachlasses zu vertreten (Palandt/Ellenberger a. a. O.; vgl. ferner Senat vom 15.11.2011, 34 Wx 388/11 = FGPrax 2012, 14; vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12 = FamRZ 2013, 402; OLG Frankfurt ZEV 2012, 377).

    cc) Der Senat hat - soweit ersichtlich - über die Wirksamkeit transmortaler Vollmachten für den Alleinerben noch nicht entschieden, jedoch anklingen lassen, dass auch einer durch Konfusion erloschenen Vollmacht gegenüber Dritten und gegenüber dem Grundbuchamt eine fortdauernde Legitimationswirkung zukommen kann (Beschluss vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12 = FamRZ 2013, 402/403 unter II. b. (2)).

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Regelmäßig ist aber selbst bei vor mehreren Jahren erteilten Vollmachten ein gesonderter Nachweis über ihren aktuellen Fortbestand nicht notwendig (OLG Hamm FGPrax 2005, 240/243).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Das Grundbuchamt konnte sich dieses Umstands als einer ohne weiteres erkennbaren Tatsache (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; Demharter § 19 Rn. 28) nicht verschließen.
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08

    Auslegung einer Auflassungsvollmacht

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Dem Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers (vgl. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) wurde genügt, indem die anwesende Beteiligte zugleich für sich in eigenem Namen und gemäß § 181 BGB für die (unbekannten) Erben als deren Vertreterin die Auflassung erklärt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 10/11; Demharter § 20 Rn. 20; Kössinger in Bauer/von Oefele § 20 Rn. 193).
  • BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15

    Rechtliche Stellung des Erben: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Jedenfalls im Jahr der Vollmachtserteilung (2010) war höchstrichterlich noch keineswegs abgeklärt, dass sich Banken für den Nachweis der Erbfolge mit eröffneten eigenhändigen Testamenten zufriedengeben müssen, wenn sie die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweisen (vgl. BGH Rpfleger 2016, 415).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Die Beschwerde ist begründet, weil die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen (§§ 13, 19, 20, 29 GBO) für die Umschreibung des den Regeln des Alleineigentums folgenden Bruchteilseigentums (BGH NJW 2007, 2254 Rn. 11) gegeben sind und das Grundbuchamt dementsprechend zur Eintragung anzuweisen ist (Demharter § 77 Rn. 25).
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    bb) Andere Stimmen (MüKo/Schubert BGB 7. Aufl. § 168 Rn. 14; KEHE/Volmer GBO 7. Aufl. § 35 Rn. 26; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 112; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. Einl E Rn. 80; Palandt/Ellenberger § 168 Rn. 4; Amann MittBayNot 2013, 367/370; Keim DNotZ 2013, 692; Lange ZEV 2013, 343; Mensch ZNotP 2013, 171) verneinen mit teils unterschiedlichen Ansätzen entweder bereits eine Konfusion, weil die darunter verstandene Vereinigung von Schuld und Forderung in einer Person (vgl. BGHZ 48, 214/218) für die Vertretungsmacht schon nicht passe (Lange ZEV 2013, 343), oder aber den Wegfall der von der vorgelegten Urkunde ausgehenden Legitimationswirkung (MüKo/Schubert; KEHE/Volmer, Meikel/Böttcher, Amann, Keim, Mensch je a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 417/13

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 1942: Einschränkende Auslegung

  • RG, 28.06.1916 - V B 1/16

    Behält eine vom Erblasser in grundbuchmäßiger Form zugleich für die Erben

  • KG, 02.03.2021 - 1 W 1503/20

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht des eine transmortale Vollmacht

    Insbesondere geht es nicht um eine gemäß § 20 GBO zu prüfende Auflassung, die der potentielle Alleinerbe an sich selbst erklärt (vgl. den Sachverhalt OLG München, FGPrax 2016, 205); einen Vertrag mit sich selbst kann niemand schließen (BGH, NJW 2000, 1033).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16

    Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der

    Der Senat hat es in seiner Entscheidung vom 4.8.2016 (34 Wx 110/16 juris) für zulässig erachtet, dass der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen, im Grundbuch noch eingetragenen, Berechtigten durch zugelassenes Insichgeschäft eine Eigentumsübertragung ohne Erbennachweis nach § 35GBO an sich vornehmen kann (vgl. § 164 Abs. 1BGB), auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt, wenngleich urkundlich nicht feststeht und sich der Bevollmächtigte nicht auf die eigene Alleinerbenstellung beruft.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Folglich muss eine Vollmacht durch Konfusion erlöschen, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtgeberin allein beerbt."; Bestelmeyer, Anm. zu OLG München, Beschluss vom 4.8.2016 - 34 Wx 110/16, FGPrax 2016, 205: "... zutreffend entschieden hatte, dass solche Vollmachten infolge Konfusion erlöschen, wenn der Bevollmächtigte zum Alleinerben des Vollmachtgebers berufen ist, weil sich niemand selbst vertreten kann.").

    Unabhängig vom materiellen Erlöschen der Vollmacht wird allerdings zwischenzeitlich von einer in Rechtsprechung in Literatur weithin verbreiteten Meinung vertreten, dass hieraus nicht zwingend ein Hindernis für den grundbuchrechtlichen Vollzug der Eigentumsübertragung folge, da die Vollmacht nicht zwangsläufig wirkungslos werde, sondern ihre Legitimationswirkung bestehen bleiben könne (OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16, ZEV 2016, 656 = FGPrax 2016, 205 m. Anm. Bestelmeyer = ErbR 2017, 40 m. Anm. Wendt, mit ausführlicher Darlegung des Streitstands; KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 W 1503/20, ErbR 2021, 705 m. Anm. Wendt = DNotZ 2021, 703 m. Anm. Meier; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018 - 8 W 312/18, MittBayNot 2019, 578; OLG Bremen, Beschluss vom 31.08.2023 - 3 W 15/23, FGPrax 2023, 241; Herrler, DNotZ 2017, 508; Zimmer, NJW 2016, 3341; Wendt ErbR 2017, 19; Weidlich, ZEV 2016, 57; Reimann, ZEV 2016, 659; BeckOK GBO/Wilsch, 52. Ed. 1.3.2024, GBO § 35 Rn. 78; Bauer/Schaub/Schaub, 5. Aufl. 2023, GBO § 35 Rn. 50, 51; Demharter/Demharter, 33. Aufl. 2023, GBO § 19 Rn. 81b; jew. m.w.N.).

  • KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20

    Voreintragung der Erben im Grundbuch; Verfügung über Wohnungseigentum durch eine

    Denn jedenfalls für die Prüfung der Wirksamkeit der Bewilligung bedarf es keiner Aufklärung der Erbfolge, weil gerade im Falle des Nachweises der Alleinerbenstellung der Erbe als solcher ebenfalls zur Bewilligung der Eintragung berechtigt wäre (Böttcher, NJW 2018, 831, 835; argumentierend mit dem Fortbestand der Legitimationswirkung der Vollmacht: OLG München, Rpfleger 2017, 140).
  • OLG München, 10.02.2022 - 34 Wx 431/21

    Grundbucheintragung nach Auflassung aufgrund einer transmortalen Vollmacht

    Im Fall der Aufhebung einer den Eintragungsantrag zurückweisenden Entscheidung hat das Beschwerdegericht grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, das heißt eine Zwischenverfügung zu erlassen oder das Grundbuchamt zur Eintragung anzuweisen (Senat vom 4.8.2016, 34 Wx 110/16 = FamRZ 2017, 328; OLG Köln FGPrax 2013, 150; Hügel/Kramer § 77 Rn. 41.1; Demharter § 77 Rn. 25).
  • OLG München, 27.01.2017 - 34 Wx 15/17

    Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum

    Zutreffend geht das Grundbuchamt auch von der fortbestehenden Legitimationswirkung der (transmortalen) Vollmacht aus (dazu Senat vom 4.8.2016, 34 Wx 110/16 = FGPrax 2016, 205, und vom 31.8.2016, 34 Wx 273/16 = NJW 2016, 3381).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2023 - 20 W 155/22

    Handeln aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus

    In diesen Fällen ist mithinvom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (weitgehend einhellige Auffassung: OLG München FGPrax 2016, 205; NJW 2016, 3381; OLG Stuttgart FamRZ 2019, 568; Bauer/Schaub, a.a.O., § 35 Rz. 51; Volmer in KEHE, a.a.O., § 35 Rz. 33; Meikel/Böttcher, a.a.O., Einl E Rz. 80.1; BeckOK GBO/Reetz, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 57, 59; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3572a).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    In der Literatur wird vertreten, unzulässige Löschungserleichterungsvermerke könnten, jedenfalls in Übergangsfällen, gem. § 140 BGB analog in eine Löschungsvollmacht umgedeutet werden (vgl. Amann, DNotZ 1998, 6, 11 ff.; Frank MittBayNot 1997, 217; Herrler, in: Beck´sches Notarhandbuch, 7. Auflage 2019, § 5 Rn. 502; zur Möglichkeit, bereits in die notarielle Urkunde eine Vollmacht zur Löschung der Rückauflassungsvormerkung nach dem Tod des Berechtigten aufzunehmen: OLG München ZEV 2016, 656; Enders, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. Juli 2020, § 875 Rn. 78.3; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 1544b).
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   OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16   

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OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16 (https://dejure.org/2016,103458)
OLG, Entscheidung vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16 (https://dejure.org/2016,103458)
OLG, Entscheidung vom 04. August 2016 - 34 Wx 110/16 (https://dejure.org/2016,103458)
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  • notar-drkotz.de

    Grundstücksübertragung durch Insichgeschäft mit transmortaler Vollmacht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Nach der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DNotZ 2013, 689) kann der Vollmachtsurkunde im Grundbuchverkehr zwar grundsätzlich weiterhin Legitimationswirkung zukommen; diese entfalle jedoch, wenn der Urkundsbeteiligte sie dadurch aufhebt, dass er ausdrücklich erklärt, als Alleinerbe berufen zu sein.

    Dann laufe seine Erklärung nämlich darauf hinaus, dass er eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung als Vertreter abgegeben habe, obwohl deren Wirkungen nur ihn selbst als den vertretenen Alleinerben treffen können (OLG Hamm DNotZ 2013, 689/690).

    Der gegebene Fall unterscheidet sich in der unmissverständlichen Eindeutigkeit der Eintragungsunterlagen gerade von der gewählten - doppeldeutigen - Übertragungsform, die das Oberlandesgericht Hamm (DNotZ 2013, 689/690) zu beurteilen hatte.

  • LG Bremen, 18.12.1992 - 5 T 829/92
    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Etwaigen Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht in diesem Fall dadurch zu begegnen, dass dem Antragsteller aufgegeben wird, die fehlende (Allein-)Erbenstellung nachzuweisen, wäre aber überzogen (vgl. Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; siehe auch LG Bremen Rpfleger 1993, 235 mit Anm. Meyer-Stolte).

    Denn selbst wenn die (Allein-)Erbenstellung der Beteiligten aufgrund des privatschriftlichen Ehegattentestaments in Frage kommt, ist deren Verfügungsbefugnis über Erbschaftsgegenstände ohne den die Erbenstellung bezeugenden Erbschein und dem von ihm ausgehenden öffentlichen Glauben (vgl. §§ 2365 f. BGB) Beschränkungen ausgesetzt - so augenscheinlich im Grundbuchverkehr wegen § 35 GBO -, die es rechtfertigen und im Interesse eines sicheren Rechtsverkehrs auch notwendig machen, vom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (KEHE/Volmer § 35 Rn. 26; Keim DNotZ 2013, 690/693; Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; Meyer-Stolte Rpfleger 1993, 235/236).

  • OLG München, 26.07.2012 - 34 Wx 248/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer postmortalen Vollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    In diesem Fall legitimiert sie dazu, die Erben auch im Grundbuchverkehr hinsichtlich des Nachlasses zu vertreten (Palandt/Ellenberger a. a. O.; vgl. ferner Senat vom 15.11.2011, 34 Wx 388/11 = FGPrax 2012, 14; vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12 = FamRZ 2013, 402; OLG Frankfurt ZEV 2012, 377).

    cc) Der Senat hat - soweit ersichtlich - über die Wirksamkeit transmortaler Vollmachten für den Alleinerben noch nicht entschieden, jedoch anklingen lassen, dass auch einer durch Konfusion erloschenen Vollmacht gegenüber Dritten und gegenüber dem Grundbuchamt eine fortdauernde Legitimationswirkung zukommen kann (Beschluss vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12 = FamRZ 2013, 402/403 unter II. b. (2)).

  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14

    Transmortale Vorsorgevollmacht: Kein Erbschein vorzulegen, wenn Bevollmächtigter

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Ist die Beteiligte nach dem bekannt gewordenen eigenhändigen Testament tatsächlich Alleinerbin des eingetragenen Miteigentümers geworden, führt ihre Eintragung als Eigentümerin zur Richtigkeit des Grundbuchs; ist die Beteiligte hingegen nicht Alleinerbin, wird sie dies durch die gegenständliche Auflassung in Verbindung mit der beantragten Eintragung im Grundbuch (vgl. Keim DNotZ 2013, 692/694; Amann MittBayNot 367/371; OLG Schleswig FGPrax 2014, 206, für den Fall, dass der Bevollmächtigte Miterbe ist).
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08

    Auslegung einer Auflassungsvollmacht

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Dem Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers (vgl. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) wurde genügt, indem die anwesende Beteiligte zugleich für sich in eigenem Namen und gemäß § 181 BGB für die (unbekannten) Erben als deren Vertreterin die Auflassung erklärt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 10/11; Demharter § 20 Rn. 20; Kössinger in Bauer/von Oefele § 20 Rn. 193).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Das Grundbuchamt konnte sich dieses Umstands als einer ohne weiteres erkennbaren Tatsache (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; Demharter § 19 Rn. 28) nicht verschließen.
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Regelmäßig ist aber selbst bei vor mehreren Jahren erteilten Vollmachten ein gesonderter Nachweis über ihren aktuellen Fortbestand nicht notwendig (OLG Hamm FGPrax 2005, 240/243).
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 417/13

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 1942: Einschränkende Auslegung

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts ist unbeschränkt, auch wenn die Beteiligte die auf denselben Grund gestützte Zwischenverfügung vom 8.9.2015 nicht angegriffen hat (Senat vom 17.12.2013, 34 Wx 417/13 = Rpfleger 2014, 251; Demharter GBO 30. Aufl. § 18 Rn. 54).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Auslegung von Grundbucherklärungen (Demharter a. a. O.; ferner § 19 Rn. 28 und 75; aus der Rechtspr. BayObLG Rpfleger 1996, 332).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
    In diesem Fall legitimiert sie dazu, die Erben auch im Grundbuchverkehr hinsichtlich des Nachlasses zu vertreten (Palandt/Ellenberger a. a. O.; vgl. ferner Senat vom 15.11.2011, 34 Wx 388/11 = FGPrax 2012, 14; vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12 = FamRZ 2013, 402; OLG Frankfurt ZEV 2012, 377).
  • BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15

    Rechtliche Stellung des Erben: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

  • RG, 28.06.1916 - V B 1/16

    Behält eine vom Erblasser in grundbuchmäßiger Form zugleich für die Erben

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

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