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   OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09   

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https://dejure.org/2010,14247
OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09 (https://dejure.org/2010,14247)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2010 - 34 Wx 118/09 (https://dejure.org/2010,14247)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 34 Wx 118/09 (https://dejure.org/2010,14247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchrecht: Anspruch auf Entfernung eines Schriftstücks aus den Grundakten

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 1, 10, 10a, 12c, 55
    Entfernung von Schriftstücken aus Grundakten bei Bedeutungslosigkeit für Registerfunktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des dinglich Berechtigten auf Entfernung von Schriftstücken aus den Grundakten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entfernung diskriminierender Schriftstücke aus Grundakte; Grundbuch; Aufbewahrungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 10; GBO § 12; GBV § 24; GBV § 46
    Anspruch des dinglich Berechtigten auf Entfernung von Schriftstücken aus den Grundakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1665
  • Rpfleger 2010, 654
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10

    Grundbuch: Pflicht zur Entgegennahme von Urkunden zu den Grundakten bei

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
    Es ist dementsprechend zur Entgegennahme von Urkunden außerhalb eines Eintragungsverfahrens zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet (vgl. BayObLGZ 1975, 264/266; auch Senat vom 24.2.2010, 34 Wx 001/10).

    Es kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass das Grundbuchamt zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 55 Abs. 1 Satz 1 GBO die Anschrift des Eigentümers benötigt, zu den Grundakten genommen werden (vgl. Senat vom 24.2.2010, 34 Wx 001/10).

  • OLG Stuttgart, 24.10.1997 - 8 W 387/97

    Rechtliches Interesse Dritter

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
    Jedoch dehnt § 46 GBV (vgl. § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO) das Einsichtsrecht Dritter auf die Grundakten als solche (vgl. § 24 GBV) aus, so dass hiernach bei berechtigtem Interesse auch Einblick in Schriftstücke genommen werden kann, die - wie das gegenständliche Schreiben - keinen ergänzenden Bezug zur Grundbucheintragung aufweisen (dazu Demharter § 12 Rn. 17; Meikel/Böttcher § 46 GBV Rn. 2; vgl. OLG Stuttgart BWNotZ 1998, 145).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
    Gleichzeitig enthält das Schriftstück mitsamt seinen Anlagen Behauptungen, die nicht nur mit dem Inhalt des Grundbuchs und mit den Aufgaben des Grundbuchamts nichts zu tun haben, sondern darüber hinaus ehrenrührig sind und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beteiligten tangieren, das ihn vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten schützt (BVerfGE 65, 1/43; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff Verfassung des Freistaates Bayern Art. 101 Rn. 29 f.).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2007 - 5 Wx 31/07

    Grundbuchamt: Übersendung einer Eintragungsmitteilung ausschließlich an den Notar

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
    Denn das Schriftstück enthält insoweit lediglich nicht weiter belegte Behauptungen, die allenfalls die Grundlage weiterer Ermittlungen darstellen könnten, wozu das Grundbuchamt jedoch nicht verpflichtet und damit auch nicht befugt ist (vgl. OLG Brandenburg RNotZ 2008, 224; Demharter § 55 Rn. 25).
  • BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75
    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
    Wie die Rechtsstellung des Beteiligten beeinträchtigt ist, wenn etwa im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs tatsächliche Angaben fehlen (BayObLGZ 1976, 106/109; vgl. Meikel/Streck § 71 Rn. 118 m. w. N.), so kann er auch beeinträchtigt sein, wenn die Grundakten kompromittierende Angaben Dritter enthalten, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie im Wege der Akteneinsicht weiteren Personen zugänglich werden.
  • BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 45/75

    Eintragungsfähigkeit des Verwaltervertrags einer Eigentümergemeinschaft beim

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
    Es ist dementsprechend zur Entgegennahme von Urkunden außerhalb eines Eintragungsverfahrens zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet (vgl. BayObLGZ 1975, 264/266; auch Senat vom 24.2.2010, 34 Wx 001/10).
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