Rechtsprechung
| OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dachgarten als bauliche Veränderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Dachgarten als bauliche Veränderung?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Anlegen eines Dachgartens ist zustimmungspflichtig
- info-m.de (Leitsatz)
Sondernutzungsrecht: Kann ein Sondernutzungsrecht durch bloße Duldung entstehen?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Jahrelange Nutzung der Dachfläche als Terrasse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigentumswohnung: Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht
- heckschen-vandeloo.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Wie wird ein Sondernutzungsrecht begründet?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wird ein Sondernutzungsrecht begründet? (IMR 2007, 224)
- mummenhoff.net
(Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 1074/05
- LG München I, 15.09.2006 - 1 T 6360/06
- OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2007, 827
- BauR 2007, 1288
- IMR 2007, 224
Wird zitiert von ...
- OLG München, 26.04.2012 - 34 Wx 558/11
Wohnungseigentum - Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubiger
Der maßgebliche Zweite Nachtrag betraf Änderungen im Bereich von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, nämlich - soweit hier von Interesse - eine Veränderung der im Gemeinschafteigentum (§ 5 Abs. 2 WEG; siehe BGH NJW-RR 2001, 800) stehenden Dachhaut zugunsten von "ausgeschnittenen" Terrassen bzw. die teilweise Schließung von Terrassenflächen im Bereich der Wohnung Nr. 17. Die neugebildeten Terrassen sind sondereigentumsfähig (OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178;… Bärmann/Armbrüster WEG 11. Aufl. § 5 Rn. 63; OLG München MDR 2007, 827;… Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 41;… unklar Jennißen/Grziwotz WEG 2. Aufl. § 5 Rn. 72; a. A. OLG Köln OLGZ 1982, 413;… Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 5 Rn. 10).
