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OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 125/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer …
Er hat vielmehr nach Art. 104 Abs. 2 GG selbst über die Zulässigkeit einer weiteren Freiheitsentziehung zu entscheiden und die Tatsachen festzustellen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfG NVwZ 2006, 579/580; Senat vom 28.10.2005, 34 Wx 125/05 Rn. 12 zitiert nach juris). - OLG Köln, 14.12.2007 - 16 Wx 250/07
Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer freiheitsentziehenden Maßnahme …
§ 5 Abs. 1 Satz 1 FrhEntzG ist mit Blick auf Art. 104 Abs. 1 GG, der insoweit eine Verfassungsgarantie mit grundrechtlichem Schutz enthält, so auszulegen, dass die Verpflichtung zur mündlichen Anhörung in allen Fällen grundsätzlich besteht und nur bei Gefahr im Verzug diese ausnahmsweise zunächst unterbleiben kann, aber unverzüglich nachzuholen ist, §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 2 Satz 2 FrhEntzG (vgl. BVerfG vom 07.09.2006, InfAuslR 2006, 462-466; OLG München v. 28.10.2005, - 34 Wx 125/05-).