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   OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05   

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https://dejure.org/2006,2291
OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05 (https://dejure.org/2006,2291)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2006 - 34 Wx 160/05 (https://dejure.org/2006,2291)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2006 - 34 Wx 160/05 (https://dejure.org/2006,2291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 3, § 22 Abs. 1, 43 Abs. 4 Nr. 1
    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für Zulassung einer privaten Garderobe im gemeinschaftlichen Treppenhaus

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Garderobe im Treppenhaus zustimmungsbedürftig; Beeinträchtigung von Miteigentümern

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 22; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 3 § 22 § 43 Abs. 4 Nr. 1
    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im Treppenhaus - zwingende Beteiligung aller Eigentümer im Verfahren wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Garderobe im Treppenhaus - bauliche Veränderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums; Zwingende Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer an einem Verfahren gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Garderobe im Treppenhaus - Dafür ist in einer Wohnanlage die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umgestaltung des Treppenhauses zur Garderobe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Garderobe im Treppenhaus - Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum und alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus ist bauliche Veränderung! (IMR 2006, 1059)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 803
  • MDR 2007, 82
  • NZM 2006, 378
  • FGPrax 2006, 110
  • ZMR 2006, 712
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97

    Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
    Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die vorgelegten Lichtbilder ausgewertet und dabei einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG festgestellt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).

    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
    Grundsätzlich führt die Nichtbeteiligung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 546, § 547 Nr. 4 ZPO zwingend zur Aufhebung des Beschlusses und zur Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung (OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanzen kann jedoch dann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH FGPrax 1998, 15/16).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
    Ein trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss ist nichtig (BGH NJW 2000, 3500/3503).
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    An dem Verfahren, das ein Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums führt, sind in der Regel die übrigen Eigentümer zwingend zu beteiligen (Senat FGPrax 2006, 110).

    Die Errichtung der Mobilfunkanlage betrifft die Interessen aller Wohnungseigentümer, nicht nur die Antragstellerin, so dass auch alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten berührt sind (vgl. etwa OLG Hamm ZWE 2000, 140; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05 = FGPrax 2006, 110).

    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).

  • OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06

    Eigentümerbeschluss zur Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter

    Die im Mittelpunkt stehende Frage der Optik bezieht sich im Allgemeinen auf die Gesamtanlage, so dass auch alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten berührt sind (vgl. etwa OLG Hamm ZWE 2000, 140; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05 = FGPrax 2006, 110).

    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann jedoch dann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05).

  • AG Oberhausen, 03.05.2011 - 34 C 1/11

    Vereinbarkeit einer Lagerung von Gegenständen im Treppenhaus mit einer

    Auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Garderobe und Möbel im Treppenhaus einer Wohnanlage bzw. auf dem Treppenpodest unzulässig sind (vergleiche etwa KG NJW-RR 1993, 403; OLG München, NJW-RR 2006, 803).
  • LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17

    Herausgabe eines Dachbodens zur Mitbenutzung an WEG-Eigentümer

    Eine faktische Sondernutzung kann hier auch nicht aus einer unzulässigen Belegung von Teilflächen (so OLG München, NZM 2006, 378 ff. zum Aufstellen einer Garderobe im Treppenhaus; BayObLG, a.a.O., zum Aufstellen eines Getränkeautomaten im Gang) hergeleitet werden, da das Abstellen von Gegenständen in einem Speicherraum gerade zu dessen bestimmungsgemäßer Nutzung gehört.
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