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   OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05   

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https://dejure.org/2006,7979
OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05 (https://dejure.org/2006,7979)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2006 - 34 Wx 172/05 (https://dejure.org/2006,7979)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 34 Wx 172/05 (https://dejure.org/2006,7979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FreihEntzG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 2; FreihEntzG § 6 Abs. 1
    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei ausreichenden Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zur Sicherung einer vorgesehenen Abschiebung; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft; Zulässigkeit trotz erfolgter Vornahme der Abschiebung; Fehlen einer Ermessensausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 65
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Auch wenn die landgerichtliche Beschwerdeentscheidung gemäß § 23 FGG auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gegebenen Sachlage ergangen ist (vgl. BGHZ 75, 375/380), sieht sich der Senat als Rechtsbeschwerdegericht in der Lage, selbst die Rechtmäßigkeit der auf der Haftanordnung vom 11.11.2005 beruhenden Freiheitsentziehung von diesem Zeitpunkt an zu beurteilen.
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Zu überprüfen ist jedoch, ob der Tatrichter ein Ermessen überhaupt ausgeübt oder die Notwendigkeit dazu verkannt hat (z.B. BayObLG NJW-RR 1990, 52/53; 1992, 1159; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Zu überprüfen ist jedoch, ob der Tatrichter ein Ermessen überhaupt ausgeübt oder die Notwendigkeit dazu verkannt hat (z.B. BayObLG NJW-RR 1990, 52/53; 1992, 1159; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Naumburg aaO; OLG Hamm FGPrax 2004, 53/54).
  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 161/05

    Fortsetzungsfeststellungsantrag des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Ebenso wenig bestehen grundsätzliche Bedenken, den Antrag mit dem hier erkennbaren Ziel weiterzuverfolgen, die Rechtswidrigkeit der vom Amtsgericht getroffenen und vom Landgericht aufrechterhaltenen Haftanordnung umfassend feststellen zu lassen (siehe auch OLG München Beschluss vom 16.1.2006, 34 Wx 161/05).
  • OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99

    Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG

    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Während bei den Haftgründen des § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG die Erforderlichkeit der Abschiebungshaft als Mittel der Sicherung der Abschiebung zwingend aus bestimmten, auf die Vereitelung der Abschiebung gerichteten Verhaltensweisen des Betroffenen herzuleiten ist, stellt der Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG wegen der Erforderlichkeit der Sicherungshaft gerade nicht auf das Verhalten des Betroffenen, sondern auf den bloßen Ablauf der Ausreisefrist und vor allem auf den Stand der Vorbereitungen der Abschiebung ab (OLG Naumburg Beschluss vom 13.3.2000, 10 Wx 25/99 bei juris, m.w.N.).
  • BayObLG, 27.04.1989 - BReg. 3 Z 38/89

    FreihEntzG; Rechtsverfolgung; Auslagen; Erstattung

    Auszug aus OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
    Zu prüfen ist nicht, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betrieben hat; maßgeblich ist nur, ob sich aus der Sicht der Ausländerbehörde die Notwendigkeit ergab, die Abschiebung gerade mittels einer Haftanordnung durchzusetzen (etwa BayObLGZ 1989, 131/134 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

    Sie hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchsetzung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch

    Ist dies nicht der Fall, so ist die Entscheidung rechtswidrig, auch wenn an sich die Haftvoraussetzungen des § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG vorliegen können (vgl. OLG München OLGR 2006, 269).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 20 W 42/08

    Abschiebungshaft: (Un-) Zulässigkeit der Verlängerung der sog. "kleinen

    Die tatrichterliche Entscheidung muss die für die Ermessensausübung maßgeblichen Gründe erkennen lassen (OLG München, 34 Wx 172/05 vom 16.01.2006, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach

    Ausweislich der für den Senat maßgebenden Beschlussbegründung (vgl. § 6 Abs. 1 FEVG) hat das Amtsgericht nicht beachtet, dass - bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG einen fakultativen Haftgrund (Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage (2005), § 62 Rdz. 21) normiert, der dem Tatrichter ein Ermessen darüber einräumt, ob er die Haft anordnet oder nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 34 Wx 172/05 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Senat I-3Wx 106/06 vom 14. Juni 2006 bei Melchior a.a.O.).
  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches

    Aus der richterlichen Haftanordnung selbst muss deshalb erkennbar sein (vgl. § 6 Abs. 1 FreihEntzG), dass der Richter sich dessen bewusst war und sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (z.B. Senat vom 16.1.2006, 34 Wx 172/05 = OLG-Report 2006, 269).
  • LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09

    Ausländerrecht: Ingewahrsamnahme eines Ausländers zur Durchsetzung einer

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen (vgl. OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.; OLG Hamm InfAuslR 2007, 159 ff.; OLG München NVwZ-RR 2007, 65).
  • KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08

    Einstweilige Freiheitsentziehung: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen

    Die Entscheidung über die Anordnung der beantragten sogenannten "kleinen Sicherungshaft" lag danach im pflichtgemäßen Ermessen des Amtsgerichts (OLG München, OLGReport 2006, 269), war also nicht allein von dem Haftantrag der Ausländerbehörde und den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG abhängig.
  • AG Berlin-Tiergarten, 28.01.2011 - 383 XIV 10/11

    Haftantrag, Zurückweisung, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Krankheit,

    Dabei hat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Abwägung des Rechts des Betroffenen auf seine persönliche Freiheit gegenüber dem Gesetzeszweck zu erfolgen, nämlich im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung zu sichern (OLG München, Beschl. v. 16. Januar 2006 - 34 Wx 172/05 - bei juris).
  • LG Göttingen, 01.09.2009 - 11 T 6/09

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, kleine Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht,

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen und der Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG München, Beschl v. 16.01.2006, NVwZ-RR 2007, 65; OLG Hamm, Beschl. v. 06.11.2006, 15 N 299/06; OLGR Hamm 2007, 260 f.; OLG Köln, Beschl. v. 26.07.2006, 16 Wx 151/06, OLGR Köln, 2007, 124, zitiert nach juris).
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