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   OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15   

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OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15 (https://dejure.org/2015,19362)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2015 - 34 Wx 179/15 (https://dejure.org/2015,19362)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 34 Wx 179/15 (https://dejure.org/2015,19362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers bei Auflassung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, wenn Betreuer und Betreuter Mitglieder der Erbengemeinschaft sind.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 181, 1795 Abs. 2, 1899 Abs. 4, 1908i Abs. 1, 2033, 2042
    Notwendigkeit eines Ergänzungsbetreuers im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erbauseinandersetzung von Grundbesitz zwischen betreuten und dem weiteren Miterben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für die Zustimmung des Betreuten zur Auflassung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers bei Auflassung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers bei Auflassung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1222
  • FamRZ 2016, 399
  • Rpfleger 2016, 22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.10.1918 - IV 213/18

    Gesetzliche Vertretung von Minderjährigen bei der Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15
    In diesem Fall lässt bereits die reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 93, 334/335) den Vertragsschluss des Miterben selbst sowie zugleich für den Betreuten als Miterben zu.

    Das Reichsgericht ist dieser Rechtsprechung in der schon erwähnten Entscheidung ausdrücklich nicht gefolgt (RGZ 93, 334/335 f.).

    Teilung setze aber begrifflich eine Vereinbarung unter den Beteiligten voraus (RGZ 93, 334/336).

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (BGHZ 21, 299/232; siehe auch BGHZ 50, 8/11).

    Wenn aber in einem Teil die Vertretung ausgeschlossen ist, so besteht der Vertretungsausschluss in allen Teilen des Vertragswerks (BGHZ 50, 8/11 f.).

  • OLG Jena, 27.06.1995 - 6 W 219/95

    Nachlaßbezogenes Grundstücksgeschäft: Vertretung eines Minderjährigen durch den

    Auszug aus OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15
    h) Ob der Meinung des Oberlandesgerichts Jena (NJW 1995, 3126/3127; auch Soergel/Wolff BGB 13. Aufl. § 2042 Rn. 31; ablehnend Sonnenfeld NotBZ 2001, 322/324) zu folgen ist, welche bei Veräußerung von Nachlassgrundstücken die Voraussetzungen des § 181 BGB und die Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bzw. -betreuers verneint, wenn die Veräußerung die erst noch vorzunehmende Auseinandersetzung nur vorbereitet und das Surrogat zunächst in den Nachlass fließt, kann auf sich beruhen.
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 60/86

    Wirkung der Eintragung eines nicht entstandenen Erbbaurechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15
    Sie konnte die fehlende Vertretungsmacht des Beteiligten zu 2 als Betreuers des Beteiligten zu 3 nicht ersetzen (BGH FamRZ 1961, 473/475; BayObLG Rpfleger 1986, 471).
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15
    Es ist dann von dem allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass der Notar das Rechtsmittel für alle Antragsberechtigten - den verlierenden wie den gewinnenden Teil des Grundstücksgeschäfts - eingelegt hat (OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; Demharter § 15 Rn. 20).
  • KG, 06.09.2018 - 1 W 88/18

    Grundbuchsache: Berechtigung des Betreuers zur Bevollmächtigung eines Dritten mit

    Allerdings vermag die betreuungsgerichtliche Genehmigung eine fehlende Vertretungsmacht des Betreuers nicht zu ersetzen, sondern setzt diese voraus (vgl. OLG München NJW-RR 2015, 1222, 1224; BayObLG, BayObLGZ 1986, 294, 300; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 19, Rdn. 65).
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