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   OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16   

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OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16 (https://dejure.org/2016,34106)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2016 - 34 Wx 208/16 (https://dejure.org/2016,34106)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2016 - 34 Wx 208/16 (https://dejure.org/2016,34106)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Löschung einer bedingten den Rückübertragungsanspruch sichernden Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden Vormerkung; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Grundbuchberichtigungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden Vormerkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berichtigung des Grundbuchs: Todesnachweis reicht nicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung einer Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590; FGPrax 2002, 151; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Auf das subjektiv vom Bewilligenden Gewollte kommt es hingegen nicht an (vgl. BGHZ 92, 351/355; BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Senat a. a. O.; Demharter § 19 Rn. 28 sowie § 53 Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390/393 f.; BGHZ 130, 385/388 f.; BayObLG MittBayNot 1995, 291/292; Everts MittBayNot 2015, 315 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 259/14

    Anforderungen an den Nachweis des Erlöschens eines durch eine

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Da die Vererblichkeit eines einmal entstandenen Rückforderungsanspruchs weder nach dem Wortlaut noch nach dem nächstliegenden Sinn der vertraglichen Regelung ausgeschlossen wurde (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2010, 226/227; OLG Düsseldorf vom 30.1.2015, 3 Wx 259/14, juris), wäre der Anspruch in diesem Fall auf die Erben des Berechtigten übergegangen; die Vormerkung wäre dann nicht erloschen.
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten müssen nicht widerlegt werden (allg. M.; vgl. BayObLGZ 1995, 413/415 f.; BayObLG Rpfleger 1992, 19; Demharter § 22 Rn. 37; Hügel/Holzer § 22 Rn. 59 f.).
  • BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94

    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390/393 f.; BGHZ 130, 385/388 f.; BayObLG MittBayNot 1995, 291/292; Everts MittBayNot 2015, 315 f.).
  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14

    Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    Da die Vererblichkeit eines einmal entstandenen Rückforderungsanspruchs weder nach dem Wortlaut noch nach dem nächstliegenden Sinn der vertraglichen Regelung ausgeschlossen wurde (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2010, 226/227; OLG Düsseldorf vom 30.1.2015, 3 Wx 259/14, juris), wäre der Anspruch in diesem Fall auf die Erben des Berechtigten übergegangen; die Vormerkung wäre dann nicht erloschen.
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
    aa) Für die Beurteilung der Frage, ob die aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) für das Entstehen des Auflassungsanspruchs mit Sicherheit endgültig ausgeblieben ist, ist - ohne dass hier auf die Möglichkeit einer nachträglichen Bedingungserweiterung eingegangen werden muss (vgl. BGH NJW 2008, 578/579; Demharter Anh. zu § 44 Rn. 90.4; Staudinger/Gursky BGB [2013] § 883 Rn. 358 f.) - der Inhalt der Bedingung selbst festzustellen.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

  • OLG München, 23.05.2014 - 34 Wx 135/14

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen einer Zwischenverfügung bei

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 30/95

    Nichtbegründung der Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchrichters;

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97

    Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2013 - 3 W 32/13

    Löschung einer Auflassungsvormerkung: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

  • OLG Köln, 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Auch dann kann die Vorlage einer Löschungsbewilligung nicht durch Zwischenverfügung aufgegeben werden (OLG München, Beschluss vom 25.04.2018 - 34 Wx 359/17, juris; OLG München ZEV 2016, 708-711; Senat, Beschluss vom 05.10.2015 - 2 Wx 239/15, nicht veröffentlicht; Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 18 Rn. 12 m.w.N.).

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat, FamRZ 2014, 1321-1323; Senat, FGPrax 2010, 14; OLG München ZEV 2016, 708-711; BayObLG FGPrax 2002, 151).

    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten müssen nicht widerlegt werden (Senat, FamRZ 2014, 1321-1323; FGPrax 2010, 14; OLG München ZEV 2016, 708-711).

    Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (Senat, FamRZ 2014, 1321-1323; Senat, FGPrax 2010, 14; OLG München ZEV 2016, 708-711).

  • OLG München, 25.04.2018 - 34 Wx 359/17

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Ist in einer solchen Situation der Unrichtigkeitsnachweis tatsächlich nicht geführt und liegt eine deshalb erforderliche Bewilligung des/der Betroffenen nicht vor, muss das Grundbuchamt den Berichtigungsantrag sofort zurückweisen (Senat vom 17.10.2016, 34 Wx 208/16 = MittBayNot 2017, 59; BayObLG FGPrax 1998, 6; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17; Demharter § 18 Rn. 12 a. E.; Lorbacher FGPrax 2010, 285/286).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - 3 Wx 139/18

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erlöschens eines Vorkaufsrechts

    Vielmehr ist in diesem Fall der Berichtigungsantrag sofort zurückzuweisen (OLG München ZEV 2016, 708; Demharter, aaO., § 22 Rn. 31 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der

    In einer solchen Situation kann die aus Sicht des Grundbuchamts fehlende Berichtigungsbewilligung nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden, sondern das Grundbuchamt hat den Berichtigungsantrag sofort zurückzuweisen (OLG München ZEV 2016, 708).
  • OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine

    Dass, wenn - wie hier - ein Löschungsantrag darauf gestützt wird, dass der Unrichtigkeitsnachweis bereits geführt sei, das Grundbuchamt eine Löschungsbewilligung der Erben nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangen kann, weil in der Anforderung der Bewilligung des Erben nach § 19 GBO nicht ein Mittel zur Beseitigung eines Defizits (Eintragungshindernisses) in Bezug auf das auf Grundbuchunrichtigkeit gestützte Gesuch um Löschung der Rückauflassungsvormerkung nach § 22 GBO gesehen werden kann, sondern der Löschungsantrag vielmehr auf eine neue Basis gestellt würde, ist anerkannt (Senat Rpfleger 2011, 23; OLG Düsseldorf ZEV 2016, 707; OLG München ZEV 2016, 708; BayObLG …

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat FGPrax 2011, 72; OLG München ZEV 2016, 708; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 22 Rn. 121; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 370).

  • OLG München, 19.10.2016 - 34 Wx 261/16

    Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren

    Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (zuletzt Senat vom 17.10.2016, 34 Wx 208/16, zur Veröffentlichung bestimmt in juris; BayObLGZ 1984, 122/124).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    In einer solchen Situation kann die aus Sicht des Grundbuchamts fehlende Berichtigungsbewilligung nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden, sondern das Grundbuchamt hat den Berichtigungsantrag sofort zurückzuweisen (OLG München ZEV 2016, 708).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2019 - 3 Wx 55/18

    Berechtigtes Interesse an Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    c)Was das Recht II 5 anbelangt, genügt der Nachweis des Todes des Berechtigten als Nachweis für die Unrichtigkeit des Grundbucheintrags über eine Rückauflassungsvormerkung, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann; hingegen ist der Todesnachweis nicht genügend, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (OLG München, Beschluss vom 25. April 2018 in Sachen 34 Wx 359/17 m. zahlr. Nachw. sowie in: ZEV 2016, 708 ff; Senat, FamRZ 2017, 1430 f).
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