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   OLG München, 17.10.2017 - 34 Wx 238/17 Kost   

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https://dejure.org/2017,39407
OLG München, 17.10.2017 - 34 Wx 238/17 Kost (https://dejure.org/2017,39407)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2017 - 34 Wx 238/17 Kost (https://dejure.org/2017,39407)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 34 Wx 238/17 Kost (https://dejure.org/2017,39407)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GNotKG § 52
    Geschäftswertbemessung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Nutzung eines großen Parkplatzes in einem Gewerbegebiet

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 46, 52, 79; BGB §§ 1018, 1090
    Zur Ermittlung des Geschäftswertes einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Geschäftswertbemessung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Nutzung eines großen Parkplatzes in einem Gewerbegebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 52
    Geschäftswert einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 52
    Geschäftswert einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie hoch ist Geschäftswert für die Nutzung eines Großparkplatzes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2018, 609
  • Rpfleger 2018, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00

    Geschäftswert für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten und beschränkten

    Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 34 Wx 238/17
    Die vom Beteiligten zu 2 insofern angeführte Rechtsprechung betraf nämlich jeweils den Wert von Dienstbarkeiten an Stellplätzen für einzelne Wohnungseigentumseinheiten (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 254; ebenso BayObLG RPfleger 1982, 358, auch wenn dort neben Stellplätzen für Wohnungseinheiten auch öffentliche Stellplätze mitumfasst waren).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Dass der Gesetzgeber für die grundsätzliche Wertfindung zu Nutzungsrechten von den anerkannten Maßstäben abweichen wollte, ist nicht ersichtlich, weshalb für die Wertfindung auf die allgemein gültigen und insbesondere in § 46 GNotKG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken zurückzugreifen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.10.2018 - 34 Wx 238/17, juris Rn. 9).
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