Rechtsprechung
OLG München, 17.10.2017 - 34 Wx 238/17 Kost |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GNotKG § 52
Geschäftswertbemessung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Nutzung eines großen Parkplatzes in einem Gewerbegebiet - Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 46, 52, 79; BGB §§ 1018, 1090
Zur Ermittlung des Geschäftswertes einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Geschäftswertbemessung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Nutzung eines großen Parkplatzes in einem Gewerbegebiet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 52
Geschäftswert einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - rechtsportal.de
GNotKG § 52
Geschäftswert einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie hoch ist Geschäftswert für die Nutzung eines Großparkplatzes?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 2018, 609
- Rpfleger 2018, 237
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00
Geschäftswert für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten und beschränkten …
Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 34 Wx 238/17
Die vom Beteiligten zu 2 insofern angeführte Rechtsprechung betraf nämlich jeweils den Wert von Dienstbarkeiten an Stellplätzen für einzelne Wohnungseigentumseinheiten (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 254; ebenso BayObLG RPfleger 1982, 358, auch wenn dort neben Stellplätzen für Wohnungseinheiten auch öffentliche Stellplätze mitumfasst waren).
- OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22
Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB
Dass der Gesetzgeber für die grundsätzliche Wertfindung zu Nutzungsrechten von den anerkannten Maßstäben abweichen wollte, ist nicht ersichtlich, weshalb für die Wertfindung auf die allgemein gültigen und insbesondere in § 46 GNotKG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken zurückzugreifen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.10.2018 - 34 Wx 238/17, juris Rn. 9).