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   OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06   

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OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06 (https://dejure.org/2006,3103)
OLG München, Entscheidung vom 29.05.2006 - 34 Wx 27/06 (https://dejure.org/2006,3103)
OLG München, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 34 Wx 27/06 (https://dejure.org/2006,3103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsicht in Abrechnungsunterlagen; Jahresabrechnung; Wohngeld; Belegkopien; Schikane- und Mißbrauchsverbot

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 3; ; BGB § 242

  • RA Kotz

    Wohnungseigentümer - Anspruch auf Einsichtnahme in Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; BGB § 242
    Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung - Anforderung von Kopien bestimmter Belege gegen Kostenersatz - Schikane- und Missbrauchsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung: Einsichtnahmerecht des Wohnungseigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümer können Rechnungen einsehen - in Maßen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensführungsbefugnis zur Durchsetzung eines Wohngeldanspruches im Wege der Prozessstandschaft aus abgeschlossenem Verwaltervertrag; Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zu Grunde liegenden Verwaltungsunterlagen; Verstoß ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kontrolle der Jahresabrechnung mittels Rechnungskopien

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsunterlagen: Muss der Verwalter Kopien der Abrechnungsbelege anfertigen? (IMR 2006, 87)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 512
  • ZMR 2006, 881
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Um diese Rechnungslegung kontrollieren zu können, hat ein Wohnungseigentümer Anspruch auf Einsicht in die Buchungsunterlagen und die Saldenlisten bezüglich der Einnahmen und Ausgaben für den betreffenden Zeitraum (h.M.; BayObLG NJW-RR 2000, 1466; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 92 m.w.N.).

    Im Rahmen der Einsichtnahme hat der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegen Kostenerstattung Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien, da es ihm in aller Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Abschriften zu fertigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1466; OLG Hamm FGPrax 1998, 133).

  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97

    Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Im Rahmen der Einsichtnahme hat der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegen Kostenerstattung Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien, da es ihm in aller Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Abschriften zu fertigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1466; OLG Hamm FGPrax 1998, 133).

    Das Ersuchen des Wohnungseigentümers muss sich daher grundsätzlich auf vorhandene und hinreichend genau bezeichnete Unterlagen beziehen, die ohne nennenswerten Vorbereitungsaufwand und ohne Störungen des Betriebsablaufs der Verwaltung herausgesucht und fotokopiert werden können (OLG Hamm FGPrax 1998, 133).

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse, welches im Falle einer gewillkürten Prozeßstandschaft gegeben sein muss, folgt aus der Pflicht des Verwalters, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (BGHZ 73, 302/307; 104, 197/199).
  • OLG München, 19.05.2006 - 32 Wx 58/06

    Prozessvollmacht des Verwalters von Eigentumswohnungen bei umfassenden

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Gerade bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften wie der vorliegenden entspricht es daher dem Sinn und Zweck dieser weit reichenden Ermächtigungen, darin auch eine Befugnis zur Prozeßführung im eigenen Namen zu sehen (vgl. BayObLGZ 1969, 209/213; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. vor § 43 Rn. 78 m.w.N.; OLG München v. 19.5.2006, 32 Wx 058/06).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Die Einsichtnahme wird dabei in aller Regel in der Weise gewährt, dass der Eigentümer in den Räumen der Verwaltung sämtliche Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt bekommt, ein Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen besteht grundsätzlich nicht (vgl. BayObLGZ 2003, 318/323 f.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    An dieser vertraglich wirksam vereinbarten Berechtigung der Verwalterin, Ansprüche der Wohnungseigentümer in Prozeßstandschaft geltend zu machen, hat sich auch durch die Anerkennung der Eigentümergemeinschaft als teilrechtsfähig (vgl. BGH NJW 2005, 2061) nichts geändert.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Die vertragliche Ermächtigung des Verwalters umfasst aber auch diese Ansprüche (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 592).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
    Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse, welches im Falle einer gewillkürten Prozeßstandschaft gegeben sein muss, folgt aus der Pflicht des Verwalters, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (BGHZ 73, 302/307; 104, 197/199).
  • LG Köln, 18.02.2010 - 29 S 140/09

    Individuelle und gemeinschaftliche Auskunftsansprüche

    Jeder Miteigentümer hat einen, nicht vor einer vorherigen Beschlussfassung der Gemeinschaft abhängigen, individuellen Anspruch darauf, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen (vgl. OLG München ZMR 2006, 881; Jennißen-Jennißen, WEG, § 28 Rn.147; Riecke/Schmid- Abramenko, WEG, § 28 Rn.147ff) Dieser Anspruch ergibt sich §§ 675, 666 BGB.

    Im Rahmen der Einsichtnahme hat der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegen Kostenerstattung einen Anspruch auf Fertigung von Kopien, da es ihm in aller Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Aufzeichnungen zu fertigen (vgl. OLG München NZM 2006, 512).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus der Entscheidung des OLG München (NZM 2006, 512) nicht, dass dem Wohnungseigentümer neben dem Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen am Sitz der Verwaltung, das auch beinhaltet, dass Kopien der Unterlagen durch den Wohnungseigentümer gemacht werden dürfen, ein genereller Anspruch auf Fertigung und Übersendung von Kopien durch den Verwalter zusteht.

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 157/18

    Heizungsanlage für benachbarte Wohnungseigentumsgemeinschaften

    Bei der Verwaltung von Vermögenswerten besteht ein Anspruch auf Auskunft durch Abrechnung und Erläuterung, daneben besteht ein Informationsrecht des Auftraggebers durch Einsichtnahme in Unterlagen (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 34 Wx 27/06 Rz. 17; BeckOK/BGB/Fischer, aaO, § 666 Rn. 6).

    Dort sollen sämtliche Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden, während ein Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen grundsätzlich nicht besteht (OLG München, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 34 Wx 27/06 Rz. 17).

  • AG Brühl, 01.07.2009 - 23 C 604/08

    Reichweite eines Auskunftsanspruches des Wohnungseigentümers gegenüber dem

    Im Rahmen dieses Rechts auf Einsichtnahme steht dem einzelnen Wohnungseigentümer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch ein Anspruch auf Fertigung und Übergabe von Fotokopien gegen Kostenerstattung zu (OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1998 - 15 W 124-97, NZM 1998, 724; OLG München, Beschluss vom 29.05.2006 - 34 Wx 27/06, NZM 2006, 512).

    Ein unabhängig hiervon dem einzelnen Wohnungseigentümer zustehender Anspruch auf Auskunft besteht auch nicht nach dem neueren Beschluss des OLG München vom 29.05.2006 (34 Wx 27/06, zitiert nach juris).

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.04.2010 - 77 C 133/09

    Wohnungseigentum: Einsichtsrecht eines Wohnungseigentümers in

    Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht in die Aufzeichnungen und Belege Einsicht zu nehmen (OLG München, NZM 2006, 512).

    Der Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen schließt den Anspruch ein, vom Verwalter die Fertigung und Überlassung von Kopien Zug um Zug gegen Erstattung der entstehenden Kosten verlangen zu können (OLG München, NZM 2006, 512).

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.
  • LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09

    Anspruch von Mitgliedern einer WEG-Gemeinschaft auf Einsichtnahme in

    Er muß grundsätzlich kein besonderes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen und kann die Einsicht auch nach Genehmigung einer Jahresabrechnung durch die Eigentümerversammlung verlangen ( Köhler / Bassenge-Greiner, Anwaltshandbuch WEG, 2.Aufl., Teil 6 Rdnr. 277 ff. ,Teil 11, Rdnr. 341; Jennißen WEG § 28 Rdnr. 147; Riecke / Schmid - Abramenko, WEG, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 147 ff.; OLG Hamm WE 1998, 496 ; OLG München, ZMR 2006, 881).

    Sie darf nicht mit einem für alle Beteiligten ganz unverhältnismässigen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein ( Bärmann / Pick / Merle, WEG, 10.Aufl., § 28 Rdnr. 84 ff. ; OLG Hamm WE 1998, 496; OLG München ZMR 2006, 881 ); dabei ist unter anderem die Anzahl der geforderten Belege sowie der mit einem Kopieren verbundene Zeitaufwand zu berücksichtigen.

  • AG Bremen, 23.01.2013 - 28 C 67/12

    Einsichtsrechte des Eigentümers sind nicht unbeschränkt!

    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.
  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer

    Andernfalls würde der Zweck des Wohngeldes - die Bereitstellung von Mitteln, die zur geordneten laufenden Wirtschaftsführung notwendig sind und die entsprechend regelmäßig von den Wohnungseigentümern zur Verfügung gestellt werden müssen (vgl. OLG München, ZWE 2006, 501, 502 = ZMR 2006, 881) - nicht ausreichend beachtet werden.
  • AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18

    Anspruch auf Zweitbeschluss?

    Im Übrigen stand der Klägerin auch ein Anspruch gegen die WEG-Verwaltung bzw. die Beklagte zu 4) auf Einsicht in die Unterlagen zur Jahresabrechnung zu (OLG München, ZWE 2006, 501).
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