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   OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15   

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OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15 (https://dejure.org/2015,26771)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2015 - 34 Wx 280/15 (https://dejure.org/2015,26771)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2015 - 34 Wx 280/15 (https://dejure.org/2015,26771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beantragung der Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken des Arrestschuldners wegen einer einheitlichen Arrestforderung

  • rewis.io

    Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beantragung der Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken des Arrestschuldners wegen einer einheitlichen Arrestforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungshypothek auf mehrere Grundstücke: Forderung muss verteilt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung der Vollziehungsfrist bei der Vollstreckung in mehrere Grundstücke (IVR 2016, 25)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 11
  • Rpfleger 2016, 224
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
    Die Aufteilungserklärung ist in diesen Fällen Vollstreckungsvoraussetzung und unabdingbar notwendiger Bestandteil des Eintragungsantrags (BGHZ 27, 310/313; OLG Düsseldorf MDR 1990, 62; Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 867 Rn. 15; Grunsky in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 932 Rn. 6 f.; Thümmel in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 932 Rn. 7; Schuschke/Walker Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 867 Rn. 24; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 18 Rn. 44).

    Wird die Verteilungserklärung nachgeholt, so ist damit zwar die Unvollständigkeit des Eintragungsantrags behoben; als Nachholung einer Vollstreckungsvoraussetzung entfaltet die Erklärung aber keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Eingangs des - zunächst unzulässigen - Antrags (BGHZ 27, 310/313 f.; OLG Düsseldorf OLGZ 1990, 16).

    Zutreffend handelt es sich hierbei jedoch um ein vollstreckungsrechtliches Eintragungshindernis (BGHZ 27, 310/313).

    c) Die Eintragung einer Arresthypothek ist zwar verfahrensrechtlich ein Grundbuchgeschäft, aber als Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugleich ein Vollstreckungsakt (BGHZ 27, 310/313; Zöller/ Stöber § 867 Rn. 1).

    Das Grundbuchamt - und in der Beschwerdeinstanz das Beschwerdegericht (Meikel/Schmidt-Räntsch § 74 Rn. 1) - hat daher nicht nur zu prüfen, ob die begehrte Eintragung mit den Vorschriften der Grundbuchordnung in Einklang steht, sondern auch, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 148, 392/394; 27, 310/313; Meikel/Böttcher § 18 Rn. 43).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.1989 - 3 Wx 381/89
    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
    Die Aufteilungserklärung ist in diesen Fällen Vollstreckungsvoraussetzung und unabdingbar notwendiger Bestandteil des Eintragungsantrags (BGHZ 27, 310/313; OLG Düsseldorf MDR 1990, 62; Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 867 Rn. 15; Grunsky in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 932 Rn. 6 f.; Thümmel in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 932 Rn. 7; Schuschke/Walker Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 867 Rn. 24; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 18 Rn. 44).

    Wird die Verteilungserklärung nachgeholt, so ist damit zwar die Unvollständigkeit des Eintragungsantrags behoben; als Nachholung einer Vollstreckungsvoraussetzung entfaltet die Erklärung aber keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Eingangs des - zunächst unzulässigen - Antrags (BGHZ 27, 310/313 f.; OLG Düsseldorf OLGZ 1990, 16).

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
    Gemäß dem Eingangsstempel des Gerichts (§ 418 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH NJW-RR 2012, 701) auf dem in der beigezogenen Akte des Arrestverfahrens als Fax einliegenden Empfangsbekenntnis erfolgte die Rückleitung an das Gericht bereits am 29.6.2015.
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97

    Antragswirkung bei Doppelbelastungsverbot

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
    Diese gesetzliche Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Arrestvollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
    In diesem Fall hat die Unvollständigkeit des Eintragungsantrags wegen fehlender Angaben zur Forderungsaufteilung - anders als ein Eintragungsmangel grundbuchrechtlicher Art - die Zurückweisung des Antrags zur Folge, wenn die Ergänzung nicht innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO nachgeholt wird (BGHZ 146, 361/365; Hk-ZPO/Kemper 6. Aufl. § 932 Rn. 8 f.; MüKo/Drescher ZPO 4. Aufl. § 932 Rn. 4; Zöller/Vollkommer § 932 Rn. 8.; Zöller/Stöber § 867 Rn. 15; Grunsky in Stein/Jonas § 932 Rn. 6 f.; Thümmel in Wieczorek/Schütze § 932 Rn. 7; Vorwerk/Wolf in BeckOK ZPO 17. Edition Stand 1.6.2015 § 932 Rn. 7; Meikel/Böttcher § 18 Rn. 62).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
    Das Grundbuchamt - und in der Beschwerdeinstanz das Beschwerdegericht (Meikel/Schmidt-Räntsch § 74 Rn. 1) - hat daher nicht nur zu prüfen, ob die begehrte Eintragung mit den Vorschriften der Grundbuchordnung in Einklang steht, sondern auch, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 148, 392/394; 27, 310/313; Meikel/Böttcher § 18 Rn. 43).
  • BGH, 12.11.2020 - V ZB 148/19

    Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts folgt aus der ebenfalls durch das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) eingeführten und inzwischen aufgehobenen Vorschrift des § 11 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) in der bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Fassung (BGBl. I S. 1073) nicht, dass es sich bei § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG lediglich um eine amtliche Beglaubigung gemäß § 34 Abs. 1 VwVfG handelt, die den Anforderungen der § 129 BGB, § 29 Abs. 1 GBO nicht genügt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; aA Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 70 Rn. 9; Heinemann, FGPrax 2016, 11; kritisch auch Renner, Rpfleger 2007, 367 f.).

    Nach dem Tod des Vollmachtgebers handele es sich nicht mehr um eine Vorsorgevollmacht im Sinne dieser Vorschrift, weil es nicht mehr um die Vermeidung einer Betreuung gehen könne (vgl. BeckOK GBO/Otto [1.10.2020], § 29 Rn. 203a; jurisPK-BGB/Ludwig, 9. Aufl., § 129 Rn. 14) Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 70 Rn. 9; Heinemann, FGPrax 2016, 11; Zimmer, ZfIR 2016, 769, 773; kritisch auch Weigl, DNotZ 2020, 683, 684 ff.).

  • OLG Köln, 30.10.2019 - 2 Wx 327/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Demgegenüber vertritt allerdings Jörg Heinemann in seiner Anmerkung zu der vorgenannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Ansicht (vgl. FGPrax 2016, 11):.
  • OLG München, 07.09.2022 - 34 Wx 323/22

    Antragsstellung im Grundbuchverfahren über beA

    Die Aufteilungserklärung ist in diesen Fällen Vollstreckungsvoraussetzung und unabdingbar notwendiger Bestandteil des Eintragungsantrags (BGHZ 27, 310, 313; Senat, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 280/15, FGPrax 2016, 11; OLG Düsseldorf MDR 1990, 62; Zöller/Stöber, ZPO, 34. Auflage 2022, § 867 Rn. 15; Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 23. Auflage 2020, § 932 Rn. 6 f.; Wieczorek/Schütze-Thümmel, ZPO, 5. Auflage 2019, § 932 Rn. 7; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Auflage 2020, § 867 Rn. 24).

    Aus der auslegungsfähigen (§ 133 BGB analog; Wilke in Bauer/Schaub, a.a.O., § 13 Rn. 93; Hügel/Reetz, a.a.O., § 13 Rn. 116) Enummerierung wird aus Sicht des Senats, der als Beschwerdeinstanz nicht nur zu prüfen hat, ob die begehrte Eintragung mit den Vorschriften der GBO in Einklang steht, sondern auch, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 148, 392, 394; 27, 310, 313; Senat, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 280/15), nicht deutlich, wie die Hälfte der Gesamtforderung auf die beiden rechtlich selbständigen Grundstücke der Gemarkung N. zu verteilen ist.

    Auf die - zu verneinende (BGHZ 27, 310, 313; Senat, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 280/15) - Frage, ob die Verteilungserklärung mit Wirkung ex tunc nachgeholt werden kann, kommt es deshalb nicht an.

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19

    Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung

    Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Vollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG München, FGPrax 2016, 11; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).

    Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8; Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).

  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15

    Auslegung eines Vollstreckungstitels durch das Grundbuchamt

    Es hat dabei sowohl die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der ZPO als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der GBO zu prüfen (zuletzt Senat vom 30.9.2015, 34 Wx 280/15; vgl. Demharter Anhang zu § 44 Rn. 67).
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 416/15

    Zum Verhältnis der Vorschriften der Rückgewinnungshilfe zu den zivilprozessualen

    Ihr Antrag hatte - auch in der Beschwerdeinstanz, vgl. Senat vom 30.9.2015, 34 Wx 280/15, juris - keinen Erfolg, denn die Beteiligte hatte erstmals am 30.7.2015 und damit nach Ablauf der einmonatigen Vollziehungsfrist die Forderung betragsmäßig auf die Wohnungseinheiten des Schuldners verteilt.
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