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   OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10   

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https://dejure.org/2010,15800
OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10 (https://dejure.org/2010,15800)
OLG München, Entscheidung vom 19.08.2010 - 34 Wx 34/10 (https://dejure.org/2010,15800)
OLG München, Entscheidung vom 19. August 2010 - 34 Wx 34/10 (https://dejure.org/2010,15800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis einer vor Grundbuchanlegung entstandenen Grunddienstbarkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22, 29 Abs. 1; EGBGB Art. 187 Abs. 1, 189 Abs. 3, 218; AGBGB Art. 56 Abs. 3, 57 Abs. 1
    Nachweisanforderungen an altrechtliche Dienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer im Grundbuch nicht eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis einer im Grundbuch nicht eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10
    Weil eine Berichtigungsbewilligung gemäß § 19 GBO nicht vorliegt, ist Voraussetzung hierfür der Nachweis, dass das Grundbuch vor der Eintragung unrichtig war, also nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmte (siehe § 22 Abs. 1 GBO; BayObLGZ 1991, 139/142; Demharter GBO 27. Aufl. § 22 Rn. 4).

    An diesen Nachweis, der in der Form des § 29 GBO zu erbringen ist, sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 1990, 724; BayObLGZ 1991, 139/142 f.; Demharter § 22 Rn. 37).

    Soweit sich das Bayerische Oberste Landesgericht in neuerer Zeit in grundbuchrechtlichen Verfahren mit Berichtigungsanträgen betreffend altrechtliche Dienstbarkeiten befasst und deren Eintragung in Betracht gezogen hat, lagen jeweils grundbuchtaugliche Bestellungsurkunden vor, in der Entscheidung vom 07.04.1988 (BayObLGZ 1988, 102) ein gerichtlicher Vergleich vom 30.10.1876 und in der Entscheidung vom 20.03.1991 (BayObLGZ 1991, 139) ein notarieller Vertrag vom 23.02.1876.

  • OLG München, 24.10.2007 - 34 Wx 102/07

    Verfahrensrecht - Weitere Beschwerde in Grundbuchsachen

    Auszug aus OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10
    Die nur für die wirksame Protokollaufnahme beim zuständigen Gericht maßgebliche Rechtsprechung des Senats (siehe FGPrax 2008, 10) steht dem nicht entgegen.
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10
    Soweit sich das Bayerische Oberste Landesgericht in neuerer Zeit in grundbuchrechtlichen Verfahren mit Berichtigungsanträgen betreffend altrechtliche Dienstbarkeiten befasst und deren Eintragung in Betracht gezogen hat, lagen jeweils grundbuchtaugliche Bestellungsurkunden vor, in der Entscheidung vom 07.04.1988 (BayObLGZ 1988, 102) ein gerichtlicher Vergleich vom 30.10.1876 und in der Entscheidung vom 20.03.1991 (BayObLGZ 1991, 139) ein notarieller Vertrag vom 23.02.1876.
  • RG, 15.04.1885 - V 334/84

    Legen einer Grundgerechtigkeit auf eines zweier benachbarter Grundstücke zu

    Auszug aus OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10
    14 (2) Das Gemeine Recht wie auch das Preußische und das Bayerische Landrecht gingen davon aus, dass es beim Eigentumsübergang eines dienenden Grundstücks nicht erforderlich war, eine Grunddienstbarkeit (ausdrücklich) zu bestellen, sofern der Veräußerer und der Erwerber gewollt haben, dass die bisherige Benutzungsart des dienenden Grundstücks fortbestehen sollte (RGZ 13, 249/252; BayObLGZ 1962, 70/75 f.); das frühere tatsächliche Verhältnis verwandelt sich alsdann in ein rechtliches, der Gebrauch des Eigentümers geht in eine Grunddienstbarkeit über (RG aaO.).
  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 20/90
    Auszug aus OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10
    An diesen Nachweis, der in der Form des § 29 GBO zu erbringen ist, sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 1990, 724; BayObLGZ 1991, 139/142 f.; Demharter § 22 Rn. 37).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 51/00

    Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10
    Die altrechtliche Dienstbarkeit erlischt, wenn sie zumindest einmal mehr als 10 Jahre lang nicht ausgeübt wird (Art. 189 Abs. 3, Art. 218 EGBGB, Art. 57 Abs. 1, Art. 56 Abs. 3 Sätze 1, 4 und 5 AGBGB; vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 161/162).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10

    Fortbestehen einer Kirchenbaulast zu Lasten der Schulstiftung Baden-Württemberg

    In der Rechtsprechung zum Kirchenbaulastrecht ist anerkannt, dass die unvordenkliche Verjährung zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit vollendet sein kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.10.1994 - 7 B 92.179 - juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 05.08.2003 - 22 B 00.2918 - NVwZ 2004, 368 und BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 zu alten Wasserrechten; OLG München, Beschluss vom 19.08.2010 - 34 Wx 34/10 - juris zum Entstehen einer im Grundbuch nicht eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit aufgrund unvordenklicher Verjährung).
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