Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6947
OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11 (https://dejure.org/2011,6947)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2011 - 34 Wx 357/11 (https://dejure.org/2011,6947)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2011 - 34 Wx 357/11 (https://dejure.org/2011,6947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts auf einen Bruchteilsmiteigentümer

  • Deutsches Notarinstitut

    WoEigG §§ 10 Abs. 2, 15
    Kein Sondernutzungsrecht zu Gunsten des Bruchteils eines Wohnungseigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Übertragung eines den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betreffenden Sondernutzungsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Übertragung eines Sondernutzungsrechts betreffend Gebrauch von Gemeinschaftseigentum auf bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sondernutzungsrecht für Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung ???

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2; WEG § 15
    Übertragung eines den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betreffenden Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht nicht auf Einzeleigentümer übertragbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07

    Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
    Die gegenständliche im Jahr 1984 getroffene Gebrauchsregelung an dem Garagenstellplatz und dem Kellerabteil zugunsten der Miteigentümer der Duplexgarage Nr. 72 (insgesamt) ist durch die Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums geworden (BGHZ 73, 145, 149; BGH NZM 2008, 732 ff.), das zuletzt der Beteiligten zu 1 als Eigentümerin von Wohnung Nr. 44 zustand.

    Zur Übertragung des Sondernutzungsrechts ist nach herrschender Meinung nur eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich, wobei der Käufer selbst Miteigentümer oder Teileigentümer sein muß (BGHZ 73, 145, 149; BGH NZM 2008, 732 ff.; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung wird ein schon eingetragenes Sondernutzungsrecht nicht nach schuldrechtlichen Grundsätzen übertragen, sondern folgt den für dingliche Rechte geltenden Regeln, um weiterhin seine dingliche Wirkung entfalten zu können (vgl. BGHZ 73, 145/148; BGH NZM 2008, 732).

    Soweit entgegen der Rechtsprechung (vgl. BGH NZM 2008, 732 und BGHZ 73, 145/148) auch dem eingetragenen Sondernutzungsrecht eine schuldrechtliche Seite zugebilligt wird (vgl. Häublein aaO.), kann dieses allein aufgrund einer schuldrechtlichen Übertragung an eine bestimmte Person nicht zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen werden.

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
    Die gegenständliche im Jahr 1984 getroffene Gebrauchsregelung an dem Garagenstellplatz und dem Kellerabteil zugunsten der Miteigentümer der Duplexgarage Nr. 72 (insgesamt) ist durch die Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums geworden (BGHZ 73, 145, 149; BGH NZM 2008, 732 ff.), das zuletzt der Beteiligten zu 1 als Eigentümerin von Wohnung Nr. 44 zustand.

    Zur Übertragung des Sondernutzungsrechts ist nach herrschender Meinung nur eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich, wobei der Käufer selbst Miteigentümer oder Teileigentümer sein muß (BGHZ 73, 145, 149; BGH NZM 2008, 732 ff.; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung wird ein schon eingetragenes Sondernutzungsrecht nicht nach schuldrechtlichen Grundsätzen übertragen, sondern folgt den für dingliche Rechte geltenden Regeln, um weiterhin seine dingliche Wirkung entfalten zu können (vgl. BGHZ 73, 145/148; BGH NZM 2008, 732).

    Soweit entgegen der Rechtsprechung (vgl. BGH NZM 2008, 732 und BGHZ 73, 145/148) auch dem eingetragenen Sondernutzungsrecht eine schuldrechtliche Seite zugebilligt wird (vgl. Häublein aaO.), kann dieses allein aufgrund einer schuldrechtlichen Übertragung an eine bestimmte Person nicht zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen werden.

  • KG, 30.12.2003 - 1 W 64/03

    Eintragung im Wohnungsgrundbuch: Keine Zuordnung eines das Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
    Ein Sondernutzungsrecht, das den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers übertragen werden (Anschluß an KG vom 30.12.2003 - 1 W 64 + 65/03 = DNotZ 2004, 634).

    11 a) Gegen die Möglichkeit, Sondernutzungsrechte auf einen Bruchteilsmiteigentümer an einen Wohnungs- oder Teileigentum isoliert zu übertragen, spricht sich das Kammergericht aus (KG DNotZ 2004, 634; ebenso Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 2963; Rapp in Beck" sches Notarhandbuch 5. Aufl. A III Rn. 62).

    Im Verhältnis zwischen einem Miteigentümer und einem Bruchteilseigentümer von Wohnungs- oder Teileigentum kann aber nicht auf § 10 Abs. 2 WEG zurückgegriffen werden (vgl. KG DNotZ 2004, 634/635).

  • OLG Frankfurt, 23.12.1999 - 20 W 281/98

    Gebrauchsregelung für Doppelparker

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
    Überwiegend wird auch im Verhältnis der Bruchteilseigentümer untereinander § 10 Abs. 2 WEG für anwendbar gehalten (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 67, 68; OLG Jena FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt RPfleger 2000, 212).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
    Überwiegend wird auch im Verhältnis der Bruchteilseigentümer untereinander § 10 Abs. 2 WEG für anwendbar gehalten (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 67, 68; OLG Jena FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt RPfleger 2000, 212).
  • OLG Jena, 24.11.1999 - 6 W 715/99

    Benutzungsregelung für Doppelparker nach § 15 Abs. 1 WEG zulässig

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
    Überwiegend wird auch im Verhältnis der Bruchteilseigentümer untereinander § 10 Abs. 2 WEG für anwendbar gehalten (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 67, 68; OLG Jena FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt RPfleger 2000, 212).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 279/11

    Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit: Zuordnung eines

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2012, 92 veröffentlicht ist, meint, ein Sondernutzungsrecht könne nicht einem von mehreren Miteigentümern einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit übertragen werden.
  • LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16

    Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

    Vorliegend ist der Wert des Nutzungsrechts maßgebend für die Geschäftswertfestsetzung (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. November 2011 - 34 Wx 357/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht