Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.06.2013

Rechtsprechung
   OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12   

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https://dejure.org/2012,34227
OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2012,34227)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2012 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2012,34227)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2012,34227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten Angehörigen, der Miterbe ist, zur Feststellung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2303 Abs. 1, 2325; GBO §§ 12 Abs. 1 S. 1, 12c Abs. 4 S. 2
    Pflichtteilsberechtigte Angehörige können Grundbucheinsichtsrecht haben

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigte Angehörige können Grundbucheinsichtsrecht haben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Recht auf Grundbucheinsicht steht eventuell auch pflichtteilsberechtigten Miterben zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1070
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).

  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

    Einblick des Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Das Interesse umfasst auch die Einsicht in die Abteilungen II und III (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

    Dass Ansprüche nach § 2325 BGB bestehen und auch geltend gemacht werden sollen, bedarf daher keiner schlüssigen Darlegung (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Nur in Zweifelsfällen ist dabei zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird (BVerfG NJW 2001, 503) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Nur in Zweifelsfällen ist dabei zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird (BVerfG NJW 2001, 503) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg.
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 11 Wx 97/14

    Grundbuchverfahren: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksnachbarn an der

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG München FamRZ 2013, 1070, juris-Rn. 6 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Sein berechtigtes Interesse erstreckt sich nicht lediglich auf das Bestandsverzeichnis und die Angaben in Abteilung I des Grundbuchs oder Teile davon, sondern auf die gesamten Eintragungen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071).

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung

    Nach diesen Grundsätzen steht dem Pflichtteilsberechtigten nach dem Tode des Erblassers grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zu, das aus seiner Gläubigerstellung gegenüber den Erben folgt (vgl. etwa OLG München FamRZ 2013, 1070, juris-Rn. 8; ähnliche Konstellation bei LG Stuttgart ZEV 2005, 313, juris-Rn. 9; BeckOK/Wilsch, GBO, Edition 18, § 12, Rn. 60 m. w. N.; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rn. 525 [S. 249]).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).

    Dieses folgt aus der Gläubigerstellung des Pflichtteilsberechtigten bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten gegenüber dem Erben (OLG München, FamRZ 2013, 1070; OLG Karlsruhe ZEV 2013, 621; vgl. auch NJW-Spezial 2013, 647 Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.06.2013 § 12 Rdz. 60 mit Nachweisen).

  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

    bb) Die Stellung als Pflichtteilsberechtigter kann zwar ein berechtigtes Einsichtsinteresse begründen, weil zur Prüfung und Verfolgung erbrechtlicher Ansprüche die Kenntnis vom Grundbuchinhalt erforderlich sein kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12 = FamRZ 2013, 1070; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151).
  • OLG Naumburg, 14.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Recht eines Kaufinteressenten auf Einsicht in das Grundbuch

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. OLG München FamRZ 2013, 1070 ).
  • OLG Naumburg, 17.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht bei

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. OLG München FamRZ 2013, 1070).
  • OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13

    Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht des Gläubigers eines Pflichtteilsberechtigten

    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2015 - 5 W 6/16

    Einsichtsrecht einer Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch

    Dies folgt aus der Gläubigerstellung des Pflichtteilsberechtigten bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten gegenüber dem Erben (OLG München, FamRZ 2013, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZEV 2013, 621 ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12765
OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2013,12765)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2013 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2013,12765)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2013,12765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Im erfolgreichen Grundbuchbeschwerdeverfahren kommt eine Entscheidung, die not-wendigen Auslagen des (einzigen) Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen, nicht in Betracht.

  • Wolters Kluwer

    Auslagenentscheidung bei erfolgreicher Grundbuchbeschwerde

  • rechtsportal.de

    FamFG § 81
    Auslagenentscheidung bei erfolgreicher Grundbuchbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 22
  • FGPrax 2013, 229
  • FamRZ 2014, 236
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.04.1988 - BReg. 3 Z 125/87

    Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Staatskasse; Kostenerstattung

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
    Die Staatskasse ist jedoch nicht Beteiligter des Verfahrens (siehe § 7 FamFG; Feskorn in Prütting/Helms FamFG § 81 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 81 Rn. 73; BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 jeweils zum früheren § 13a FGG).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
    Die Staatskasse ist jedoch nicht Beteiligter des Verfahrens (siehe § 7 FamFG; Feskorn in Prütting/Helms FamFG § 81 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 81 Rn. 73; BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 jeweils zum früheren § 13a FGG).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Der Beschwerdeführer zeigt nicht anhand des einfachen Rechts - hier der nach § 5 Satz 1 BerHG anwendbaren Kostenregelungen des § 81 FamFG - und in Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben auf, warum die Annahme des Amtsgerichts, eine Rechtsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erstrebte Kostenfolge bestehe nicht, verfassungsrechtlich zu beanstanden sein soll (vgl. zu Regelungen über die Kostenerstattung BVerfGE 27, 391 ; 31, 306 ; 35, 283 ; 74, 78 ; zur Kostenregelung des § 81 Abs. 4 FamFG vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12 -, NJW-RR 2014, S. 22 ; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, NJW-RR 2015, S. 1449 ).
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 160/16

    Löschung einer zugunsten einer im Register gelöschten Genossenschaft

    Darüber hinaus kommt die Auferlegung von Kosten zulasten der Staatskasse (§ 81 Abs. 1 und Abs. 4 FamFG) nicht in Betracht; denn diese ist im (einseitigen) Antragsverfahren der Grundbuchordnung weder Verfahrensbeteiligte (§ 7 FamFG) noch Dritte (Senat vom 6.6.2013, 34 Wx 360/12, juris; OLG Düsseldorf ZIP 2016, 916/918; Keidel/Zimmermann § 81 Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - 3 Wx 54/16

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach Beseitigung eines zum Gegenstand

    (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013, Az.: 34 Wx 360/12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. November 2013, Az. 3 W 35/12, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Wx 38/20

    Pflegerecht als nicht beständige Reallast iSd § 54 Abs. 2 Preußisches Gesetz vom

    Eine Erstattung von Auslagen der Beteiligten durch die Staatskasse scheidet im Verfahren über die Grundbuchbeschwerde aus (OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12, FGPrax 2013, S. 229).
  • OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15

    Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des

    Hierfür fehlt es jedoch bereits an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013, 3 W 35/12, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.06.2013, 34 Wx 360/12, juris Rn. 6).
  • OLG München, 11.01.2017 - 34 Wx 452/16

    Auslegung eines bei einem Rechtsmittelgericht gestellten "Antrags auf Einholung

    Eine Kostenauferlegung zulasten des Grundbuchamts - wie im Schriftsatz vom 9.1.2017 begehrt - scheidet unabhängig von den vorstehenden Ausführungen schon deshalb aus, weil die Ausgangsinstanz, gegen dessen Entscheidung sich das Rechtsmittel gerichtet hat, nicht Beteiligte ist (vgl. Senat vom 6.6.2013, 34 Wx 360/12 = FGPrax 2013, 229; Demharter § 77 Rn. 33).
  • OLG Schleswig, 20.08.2020 - 2 Wx 39/20

    Wohnungsgrundbuchsache: Rechtswirkungen einer eingetragenen Verpflichtung zur

    Eine Erstattung von Auslagen der Beteiligten durch die Staatskasse scheidet im Verfahren über die Grundbuchbeschwerde aus (OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12, FGPrax 2013, S. 229).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 35/12

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers:

    Aus der für bestimmte Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffenen ausdrücklichen Regelung zur Tragung der Kosten durch die Staatskasse in § 307 oder § 337 FamFG folgt jedoch, dass in den nicht geregelten Bereichen eine Kostenerstattung durch die Staatskasse weiterhin generell nicht möglich sein soll, zumal in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen haben (vgl. hierzu OLG München Be- schluss vom 6. Juni 2013 Az. 34 Wx 360/12).
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