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   OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17   

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https://dejure.org/2018,3015
OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17 (https://dejure.org/2018,3015)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.2018 - 34 Wx 380/17 (https://dejure.org/2018,3015)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 34 Wx 380/17 (https://dejure.org/2018,3015)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der dinglichen Zurverfügungstellung von Wohnraum einer bestimmten Größe und Qualität ohne Festlegung der Räume; Verfahren des Grundbuchamts bei innerlich unrichtiger Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit klickt Bearbeitung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1093, 1105; GBO § 53
    Abgrenzung Wohnungsreallast von Wohnungsrecht als beschränkt persönlicher Dienstbarkeit

  • rewis.io

    Eintragung einer Wohnungsreallast ins Grundbuch

  • notar-drkotz.de

    Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Amtslöschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1093 ; BGB § 1105 ; GBO § 53
    Rechtliche Einordnung der dinglichen Zurverfügungstellung von Wohnraum einer bestimmten Größe und Qualität ohne Festlegung der Räume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungsrecht statt Wohnungsreallast: Eintragung ist zu löschen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung eines eingetragenen Wohnungs- und Mitbenützungsrechts

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 110
  • Rpfleger 2018, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Auch wenn die Bewilligung insofern zunächst von einer Reallast spricht, konnte das Grundbuchamt - wie es dies mit unzutreffendem Ergebnis hinsichtlich des Wohnrechts tat - die Urkunde auch nach den Grundsätzen der falsa demonstratio auslegen (Senat vom 4.12.2017, 34 Wx 95/17, in juris).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    a) Um inhaltlich unzulässige Eintragungen i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO handelt es sich, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (Demharter § 53 Rn. 42; BGH DNotZ 2015, 362).
  • KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13

    Grundbuchverfahren: Unzulässigkeit einer Beschwerde des Urkundsnotars gegen die

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Aus § 15 Abs. 2 GBO erwächst dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht und somit auch keine Beschwerdebefugnis (KG RNotZ 2014, 311, 312 f. m. w. N.).
  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Der Eintragungsvermerk und das zulässigerweise in Bezug Genommene bilden insgesamt den maßgeblichen Grundbuchinhalt; beides kann nur zusammen sowie einheitlich gelesen und gewürdigt werden (Senat vom 9.5.2008, 34 Wx 139/07 = RNotZ 2008, 495; Demharter § 44 Rn. 15).
  • BGH, 12.01.1972 - V ZB 24/71

    Eintragung eines Altenteils

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Ist dagegen der Eigentümer ohne Festlegung der Räume in der Bewilligung allgemein verpflichtet, dem Berechtigten Wohnraum mit einer bestimmten Größe und Qualität zur Verfügung zu stellen, so handelt es sich um eine Wohnungsreallast (BGHZ 58, 57, 58; Staudinger/Reymann Einl. zu §§ 1105 - 1112 Rn. 67; Meikel GBO 11. Aufl. Einl. B Rn. 414).
  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 113/22

    Bezeichnung eines auf Lebzeiten eingeräumten Rechts zur Benutzung eines Gebäudes

    Behält sich der Eigentümer dagegen die Mitbenutzung vor, so kann nur ein Wohnnutzungsrecht in der Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB bestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 14/09, BGHZ 186, 372 Rn. 18; OLG Hamm, DNotZ 1962, 402; OLG München, FGPrax 2018, 110, 111 = juris Rn. 29; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1093 Rn. 3; Böhringer, BWNotZ 1987, 129, 131).
  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme der einem Dritten

    Dies ergibt sich aus dem Zweck der "Wohnungsreallast" (§ 1105 BGB), die im Unterschied zu einem Wohnungsrecht den Eigentümer verpflichtet, nicht lediglich die Benutzung von Räumen zu Wohnzwecken zu dulden, sondern Wohnraum durch positive, wiederkehrende Leistung zur Verfügung zu stellen (zu gewähren) und in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, wobei dies aber nur allgemein - nicht an bestimmten Gebäuden oder Gebäudeteilen - und nicht unter Ausschluss des Eigentümers geschehen darf (OLG München, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 34 Wx 380/17 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17

    Wirksamkeit der Vereinbarung und Bewilligung einer Reallast zur Absicherung der

    Denn eine Gebrauchsgewährung kann nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist (OLG München FGPrax 2018, 110; Wegmann, in: BeckOK BGB, Stand: 1. November 2018, § 1105 Rn. 10).
  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
    Dies ergibt sich aus dem Zweck der "Wohnungsreallast" (§ 1105 BGB ), die im Unterschied zu einem Wohnungsrecht den Eigentümer verpflichtet, nicht lediglich die Benutzung von Räumen zu Wohnzwecken zu dulden, sondern Wohnraum durch positive, wiederkehrende Leistung zur Verfügung zu stellen (zu gewähren) und in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, wobei dies aber nur allgemein - nicht an bestimmten Gebäuden oder Gebäudeteilen - und nicht unter Ausschluss des Eigentümers geschehen darf (OLG München, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 34 Wx 380/17 -, Rn. 29, juris).
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