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   OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16   

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OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16 (https://dejure.org/2017,170)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2017 - 34 Wx 396/16 (https://dejure.org/2017,170)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 34 Wx 396/16 (https://dejure.org/2017,170)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1944, § 1945 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1 S. 1, § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 71 Abs. 1
    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1945; GBO §§ 22 Abs. 1, 29 Abs. 1 u. 3, 35 Abs. 1
    Nachweis der Erbfolge bei Beantragung der Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach vorheriger Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • rewis.io

    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbfolge durch Ausschlagungserklärung kann unzureichend sein

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 67
  • FamRZ 2017, 1002
  • Rpfleger 2017, 445
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 24.08.2016 - 34 Wx 216/16

    Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird (im Anschluss an Senat vom 24.8.2016, 34 Wx 216/16 = RNotZ 2016, 683).

    Auf die Entscheidung vom 24.8.2016 (34 Wx 216/16 = RNotZ 2016, 683) wird verwiesen.

  • LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09

    Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    Dabei kann, wie schon in der Entscheidung vom 24.8.2016, weiter offenbleiben, ob sich die Verpflichtung des Grundbuchamts zur eigenständigen und umfassenden Auslegung auch auf die Wirksamkeit einer Ausschlagung der Erbschaft zu beziehen hat (verneinend Hügel/Wilsch § 35 Rn. 123; bejahend LG Aschaffenburg ZEV 2009, 577 mit abl. Anm. Leif Böttcher).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    Eine Bindung besteht erst Recht nicht, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein anderer Sachverhalt ergibt (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; Demharter § 77 Rn. 3), der dazu führen könnte, dass der Nachweis in Form des Erbscheins überflüssig wird.
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    Ob und in welchem Umfang eine in der Form des 3. Abschnitts des BeurkG (vgl. § 1 Abs. 2, §§ 36 ff. BeurkG; siehe Demharter § 29 Rn. 39) abgegebene Erklärung des Nachlassgerichts außerhalb eines Erbscheinverfahrens für das Grundbuchamt verbindlich wäre (verneinend BayObLGZ 1985, 244/248), kann auf sich beruhen.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87

    Antrag auf Erbscheinserteilung; Bindung des Gerichts an den nicht angefochtenen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    Eine Bindung besteht erst Recht nicht, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein anderer Sachverhalt ergibt (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; Demharter § 77 Rn. 3), der dazu führen könnte, dass der Nachweis in Form des Erbscheins überflüssig wird.
  • BayObLG, 12.01.1989 - BReg. 2 Z 108/88

    Keine Grundbuchberichtigung aufgrund der von Amts wegen vorgenommenen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    b) Der Senat hat es in seinem Beschluss vom 24.8.2016 (II. 2. b) bb)) dahingestellt sein lassen, ob bei Offenkundigkeit des rechtzeitigen Eingangs der Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht sich im Rahmen von § 35 Abs. 1 GBO ein förmlicher Nachweis erübrigt (siehe auch BayObLGZ 1989, 8/12 unter II. 3. c)).
  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    An die dort vertretene Rechtsansicht war zwar das Grundbuchamt (Demharter § 77 Rn. 38), wäre aber nicht der Senat als Beschwerdegericht gebunden, weil gegen dessen Beschluss mangels Zulassung (§ 78 Abs. 1 GBO) die Rechtsbeschwerde nicht hätte eingelegt werden können (vgl. BayObLGZ 1999, 104/108; 2001, 279/281 f.; Demharter § 77 Rn. 39; Hügel/Kramer § 77 Rn. 75; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 77 Rn. 54 bei FN 205).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    Immerhin kann für eine Annahme der Erbschaft bereits schlüssiges Verhalten genügen (Palandt/Weidlich § 1943 Rn. 2), was sich aber erst unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt (vgl. auch Senat vom 29.1.2016 - 34 Wx 50/15 = FamRZ 2016, 1400).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Auszug aus OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
    An die dort vertretene Rechtsansicht war zwar das Grundbuchamt (Demharter § 77 Rn. 38), wäre aber nicht der Senat als Beschwerdegericht gebunden, weil gegen dessen Beschluss mangels Zulassung (§ 78 Abs. 1 GBO) die Rechtsbeschwerde nicht hätte eingelegt werden können (vgl. BayObLGZ 1999, 104/108; 2001, 279/281 f.; Demharter § 77 Rn. 39; Hügel/Kramer § 77 Rn. 75; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 77 Rn. 54 bei FN 205).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    Der Berücksichtigung einer eidesstattlichen Versicherung des Bedachten, dass eine Annahme des Vermächtnisses unterblieben ist, steht dabei die Möglichkeit einer schlüssigen Annahme trotz der daraus resultierenden Unsicherheiten nicht entgegen (anders, im Ergebnis aber offenlassend: OLG München, Beschluss vom 09.01.2017 - 34 Wx 396/16 -, juris Rn. 27, für eine Erbschaftsausschlagung).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2017 - 3 Wx 64/16

    Einsicht einer gerichtlich als Versorgungsunternehmen für die Teilnahme am

    Die angefochtene Entscheidung, die die Rechtspflegerin wirksam treffen konnte, § 8 Abs. 5 RPflG, und deren Wirksamkeit auch das Fehlen des Erlassvermerkes nicht entgegensteht (OLG München, FGPrax 2017, 67), ist in der Sache nicht zu beanstanden.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 3 Wx 279/16

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts mit der Aufforderung zur

    Dass auf dem angegriffenen Beschluss des Grundbuchamts das Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle nicht vermerkt ist, hindert dessen Wirksamkeit nicht (OLG München, Beschluss vom 9. Jan. 2017 - 34 Wx 396/16, zitiert nach juris; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 38 Rn. 93).
  • OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Dem folgend ist davon auszugehen, dass trotz Vorliegens eines notariellen Testamentes jedenfalls dann ein Erbschein zu verlangen ist, wenn weitere Ermittlungen dazu erforderlich sind, ob eine zu berücksichtigende Erbausschlagung wirksam erklärt wurde (OLG München FGPrax 2017, 67, 68; OLG Hamm Rpfleger 2017, 539; OLG Frankfurt NJW-RR 2018, 902-904; Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 35 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2019 - 3 Wx 137/18

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung

    Zwar fehlt diesem Beschluss - wie auch dem angefochtenen Beschluss vom 12. Juni 2018 - der Erlassvermerk nach § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG; dies hindert seine Wirksamkeit jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht (vgl. auch OLG München FamRZ 2017, 1002 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - 3 Wx 40/17

    Rechtsfolgen der Beifügung des bisherigen Familiennamens eines angenommenen

    Der Umstand, dass das Amtsgericht auf dem angefochtenen Beschluss entgegen § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG keinen Erlassvermerk angebracht hat, hindert allerdings die Wirksamkeit der Entscheidung nicht (Senat, FamRZ 2018, 639; OLG München, FGPrax 2017, 67; Ulrici, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Auflage 2013, § 38 Rn. 38).
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene

    Eine Bindung bestünde nur dann, wenn gegen die damalige Entscheidung des Senats ein Rechtsmittel hätte eingelegt werden können (OLG München, FGPrax 2017, 67; BayObLGZ 2001, 279, 282; Senat, Beschluss vom 22. September 1966 - 1 W 1721/66 - OLGZ 1966, 608; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 77, Rdn. 39).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

    Der Berücksichtigung einer eidesstattlichen Versicherung des Bedachten, dass eine Annahme des Vermächtnisses unterblieben ist, steht dabei die Möglichkeit einer schlüssigen Annahme trotz der daraus resultierenden Unsicherheiten nicht entgegen (anders, im Ergebnis aber offenlassend: OLG München, Beschluss vom 09.01.2017 - 34 Wx 396/16 -, juris Rn. 27, für eine Erbschaftsausschlagung).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 3 Wx 75/18
    Der Umstand, dass dieser Beschluss, wie im übrigen auch der angefochtene Beschluss vom 22. März 2018, nicht mit dem nach § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG notwendigen Erlassvermerk versehen ist, beeinträchtigt die Wirksamkeit dieser Entscheidungen nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG München FamRZ 2017, 1002 f; Keidel - MeyerHolz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 38 Rdnr. 93).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 152/16

    Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen des Grundbuchamts vor Klärung der Erbfolge

    Insbesondere richtet es sich gegen eine anfechtbare Entscheidung, denn das Fehlen des Erlassvermerks - Vermerk über das Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG - auf dem Beschluss des Grundbuchamtes vom 23. Mai 2016 hindert dessen Wirksamkeit nicht (OLG München FamRZ 2017, 1002 f m. Nachw. und Senat in ständiger Rechtsprechung); auch handelt es sich bei einem festgesetzten Zwangsgeld nicht um eine Entscheidung über Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO, so dass die dortige Wertgrenze von 200 EUR hier nicht beachtet werden muss.
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