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   OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16   

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https://dejure.org/2016,41288
OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16 (https://dejure.org/2016,41288)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2016 - 34 Wx 408/16 (https://dejure.org/2016,41288)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2016 - 34 Wx 408/16 (https://dejure.org/2016,41288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • rewis.io

    Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei unbehebbarem Eintragungshindernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1; GBO § 20; ZPO § 894
    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbehebbares Eintragungshindernis: Zwischenverfügung kann nicht ergehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamts bei unbehebbarem Eintragungshindernis (IVR 2017, 78)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Prüfungsgegenstand im Beschwerdeverfahren ist allerdings nur das vom Grundbuchamt in der Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO angenommene Eintragungshindernis, dagegen nicht der Eintragungsantrag selbst (BGH FGPrax 2014, 2; BayObLGZ 1987, 1204; Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 34 mit § 77 Rn. 15).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Generell gilt für die Auslegung von Grundbucherklärungen, dass auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rspr., etwa BGH FGPrax 2015, 5; BayObLG Rpfleger 1980, 293; Demharter § 19 Rn. 28).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Ist die Beteiligte zu 2 als Gesellschaft (nach Liquidation) wegen Vermögenslosigkeit im Register gelöscht, ergibt sich aber ein nachträglicher Liquidationsbedarf, weil sich herausstellt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt oder weil durch sie oder ihr gegenüber noch Willenserklärungen abzugeben sind, wird in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG ein Nachtragsliquidator bestellt (OLG München - 31. Zivilsenat - vom 7.5.2008, 31 Wx 28/08 = FGPrax 2008, 171; BayObLGZ 1993, 333/334; OLG Jena vom 12.8.2013, 9 W 258/13, juris; Haas in Baumbach/Hueck GmbHG 20. Aufl. § 60 Rn. 105 f.; § 66 Rn. 36 f.).
  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 418/11

    Zwangsvollstreckung: Anforderungen an den Vollstreckungstitel bei Eintragung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung selbst ist erfolgreich und diese somit aufzuheben, weil nach dem gegenwärtigen (maßgeblichen; vgl. Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 77 Rn. 33) Sachstand nicht damit zu rechnen ist, dass der Mangel in absehbarer Zeit beseitigt werden kann (Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 418/11 = Rpfleger 2012, 140; BayObLGZ 1984, 126; vgl. Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 38; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 15).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02

    Formlose Ankaufsrechtsausübung bei notariell beurkundetem Vorvertrag über den

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Die Bezugnahme des Urteils auf zwei notarielle Urkunden (Kaufangebot und Annahme) ist schon deshalb unergiebig, weil diese nicht in den Titel selbst integriert sind (BGHZ 165, 223/229; OLG Köln NJW-RR 2003, 375/376; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 704 Rn. 5).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Dieser ist befugt, die gelöschte Gesellschaft im bisherigen (vgl. § 319 ZPO), aber auch in einem gegebenenfalls notwendigen neuen Erkenntnisverfahren zu vertreten, sei es weil die Urteilsformel den streitigen Gegenstand nicht vollständig erfasst (vgl. BGH NJW 1972, 2268), sei es weil der Keller Nr. K 30 bisher nicht Streitgegenstand war und einer eigenen Titulierung bedarf.
  • OLG Jena, 12.08.2013 - 9 W 258/13

    Berichtigung des Grundbuch bei Erlöschen einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Ist die Beteiligte zu 2 als Gesellschaft (nach Liquidation) wegen Vermögenslosigkeit im Register gelöscht, ergibt sich aber ein nachträglicher Liquidationsbedarf, weil sich herausstellt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt oder weil durch sie oder ihr gegenüber noch Willenserklärungen abzugeben sind, wird in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG ein Nachtragsliquidator bestellt (OLG München - 31. Zivilsenat - vom 7.5.2008, 31 Wx 28/08 = FGPrax 2008, 171; BayObLGZ 1993, 333/334; OLG Jena vom 12.8.2013, 9 W 258/13, juris; Haas in Baumbach/Hueck GmbHG 20. Aufl. § 60 Rn. 105 f.; § 66 Rn. 36 f.).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Die Bezugnahme des Urteils auf zwei notarielle Urkunden (Kaufangebot und Annahme) ist schon deshalb unergiebig, weil diese nicht in den Titel selbst integriert sind (BGHZ 165, 223/229; OLG Köln NJW-RR 2003, 375/376; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 704 Rn. 5).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Sie sind auslegungsfähig (vgl. § 133 BGB); dem sind aber, bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen, Grenzen gesetzt (vgl. BayObLGZ 1974, 112/114; BayObLG Rpfleger 1980, 293; 1994, 344/345).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 36/84
    Auszug aus OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
    Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung selbst ist erfolgreich und diese somit aufzuheben, weil nach dem gegenwärtigen (maßgeblichen; vgl. Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 77 Rn. 33) Sachstand nicht damit zu rechnen ist, dass der Mangel in absehbarer Zeit beseitigt werden kann (Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 418/11 = Rpfleger 2012, 140; BayObLGZ 1984, 126; vgl. Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 38; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 15).
  • RG, 21.06.1911 - V 574/10

    Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - 3 Wx 4/18

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Nachweis der dinglichen Einigung im

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, so wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGH FGPrax 2015, 5; OLG München, Beschluss vom 15. November 2016, Az. 34 Wx 408/16 - juris).
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