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   OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16   

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https://dejure.org/2017,21950
OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 (https://dejure.org/2017,21950)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 (https://dejure.org/2017,21950)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 34 Wx 421/16 (https://dejure.org/2017,21950)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines im Voraus für den Fall des Ablebens des Berechtigten auf einen Dritten übertragenen Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • rewis.io

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer Sukzessivberechtigung

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Vormerkung zur Sicherung Rückübertragungsanspruch bei bedingter Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883; BGB § 398; BGB § 158
    Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines im Voraus für den Fall des Ablebens des Berechtigten auf einen Dritten übertragenen Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Rückübertragung kann durch Vormerkung gesichert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundbuch kann bei Eintragung einer Vormerkung ohne Abtretungsvermerk unrichtig sein

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 248
  • BauR 2017, 1744
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86

    Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    Fehlt dieser Zusatz, ist das Grundbuch unrichtig (BayObLG DNotZ 1986, 496).

    bb) Ein solcher Vermerk kann, entgegen der Rechtsansicht des Grundbuchamts, im Grundbuch bei der Vormerkung eingetragen werden (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 496; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).

    Es soll nämlich nicht eingetragen werden, dass infolge der Abtretung der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch schon übergegangen ist, sondern - in Form eines entsprechenden Vermerks - die Tatsache, dass eine bedingte Abtretung stattgefunden hat (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 496).

  • OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14

    Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    In Fällen der Vorausabtretung erfolgt der Wechsel in der Person des Gläubigers unter Wahrung der Identität des Anspruchs (vgl. Schöner/Stöber Rn. 261b; Rastätter BWNotZ 1994, 27ff. [28]; Amann MitBayNot 1990, 225 ff [226]; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).

    bb) Ein solcher Vermerk kann, entgegen der Rechtsansicht des Grundbuchamts, im Grundbuch bei der Vormerkung eingetragen werden (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 496; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    Mehrere verschiedene Ansprüche können dagegen nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden, vielmehr sind ebenso viele Vormerkungen erforderlich, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 108).

    Dies steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30.10.1984 (BayObLGZ 1984, 252), in der ein Fall der Alternativberechtigung für den Fall angenommen wurde, dass Veräußerer und Erwerber einen Rückauflassungsanspruch für den Fall vereinbart hatten, dass der Veräußerer den Erwerber überlebt, und dass ein Dritter die Rückauflassung fordern kann, wenn der Veräußerer vor dem Dritten stirbt, der Dritte aber den Erwerber überlebt.

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2016 - 3 W 49/16

    Kosten einer Grundbucheintragung: Gegenstandswert einer Vormerkung zur Sicherung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    Sie steht dem ausdrücklich kostenmäßig privilegierten Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht jedoch als bedingtes Recht deutlich näher, als die Vormerkung zur Sicherung eines unbedingten Auflassungsanspruchs, da es lediglich um die Sicherung eines - eher unwahrscheinlichen - Rückerwerbs geht (OLG Zweibrücken FGPrax 2017, 46).
  • OLG Schleswig, 05.09.2012 - 2 W 19/12

    Zinssatz von 48 Prozent - Grundbuchamt verweigert Eintragung der Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    Es muss jedoch eine Eintragung selbst bei Vorliegen aller verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dann verweigern, wenn es auf Grund von Tatsachen zweifelsfreie Kenntnis davon hat, dass durch die Eintragung ein im Widerspruch zur Rechtslage stehender Rechtszustand verlautbart und das Grundbuch dadurch unrichtig würde (OLG Schleswig RPfleger 2013, 79; Demharter Einl. Rn. 1).
  • KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13

    Grundbuchverfahren: Unzulässigkeit einer Beschwerde des Urkundsnotars gegen die

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    Aus der im Antrag erwähnten Norm des § 15 GBO erwächst dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht, somit auch keine Beschwerdebefugnis (KG RNotZ 2014, 311 312 f. m. w. N.).
  • OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15

    Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
    Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden Rückübertragungsanspruch sichert, kommt es regelmäßig auf die Hälfte des Grundstückswertes an (OLG München FGPrax 2015, 230).
  • OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17

    Änderungen der Rechte am Grundstück

    Ein solcher Wechsel kann jedenfalls durch (Voraus-)Abtretung des Anspruchs (§§ 398, 158 BGB) vereinbart werden (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16, juris).

    Die aufschiebend bedingte und befristete Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs ist im Grundbuch durch einen entsprechenden Vermerk zu verlautbaren (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16 in juris; BayObLG DNotZ 1986, 496; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 7 der Einleitung Rn. 36).

    Der Eintragung nur einer Vormerkung für die Beteiligte zu 2 und den Beteiligten zu 1 unter gleichzeitigem Vermerk über die Abtretung (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16) stünde insofern kein Hindernis entgegen.

  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (BayObLG, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13; Demharter a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 12.07.2021 - 15 W 2283/21

    Uneingeschränkte Vertretungsbefugnis des Verwalters für die Abgabe sämtlicher

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (Bay-ObLG, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9; Demharter a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    2 Z 86/89">2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 15 Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2019 - 8 W 272/19

    Grundbuchsache: Sicherung eines aufschiebend bedingt abgetretenen

    Zur Sicherung dieses einheitlichen, wechselnden Gläubigern zustehenden Anspruchs ist demzufolge auch nur eine Vormerkung einzutragen (OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 42/16 - FGPrax 2017, 248; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 W 82/14; Demharter a.a.O., § 44, Rn. 11; Anh. zu § 44, Rn. 108).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

    2 Z 86/89">2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 15 Rn. 20).
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